Es ist ein Rechtsstreit, der von vielen Profivereinen mit Spannung verfolgt wird: Der Vertrag von Jamal Naji wurde nur wenige Monate vor seiner Entlassung bis 2028 verlängert. Darin steht eine sogenannte Ligaklausel, die besagt, dass der Kontrakt nur in der ersten Liga gilt. Ein branchenübliches Verfahren. Der Bergische HC ging also davon aus, dass sich der Arbeitsvertrag nach dem Abstieg in die 2. Liga auflöst. Naji und sein Rechtsanwalt waren anderer Meinung.
Das Gericht gibt Naji in erster Instanz Recht. Die Richterin sah vor allem Unklarheiten bei der sachlichen Begründung der Klausel. Dabei geht es auch um die konkrete Formulierung im Vertrag. Das Arbeitsgericht Solingen erklärt in einer Mitteilung: „Die Klausel ist bereits wegen mangelnder Bestimmtheit unwirksam. Ihr ist nicht zu entnehmen, zu welchem Enddatum der Arbeitsvertrag 'bei Abstieg' gelten soll und der 'Bereich der 1. Handball-Bundesliga' verlassen wird.“
Sportrechtler: In der Branche übliche Formulierung
Eine Begründung, die für Paul Lambertz nicht ausreichend ist. Er ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Sport- und Arbeitsrecht: „Die Formulierung, die dort gewählt ist, ist so im Sportbereich absolut üblich und eigentlich auch für jeden klar. Nämlich: Bei Abstieg heißt, nach Ende der Saison nach der feststeht, dass der sportliche Abstieg besiegelt ist. Das ist für mich ganz klar und auch für jeden aus der Branche erkennbar, was damit gemeint ist.“ Lambertz gehe davon aus, dass der Bergische HC bei einer möglichen Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf gute Chancen auf ein anderes Urteil hätte.
Der Bergische HC selbst kündigte auf Nachfrage an, die schriftliche und ausführliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten zu wollen. Im Anschluss wolle man das weitere Vorgehen prüfen.
Andere Vereine wollen jetzt Ligaklauseln in eigenen Verträgen prüfen
Jamal Naji wollte sich nach der Verhandlung vorerst nicht zu den Vorgängen äußern. Zu einem Vergleich zwischen beiden Parteien war es laut dem Solinger Tageblatt nicht gekommen. Das Gericht hatte demnach eine Abfindung von 250.000 Euro vorgeschlagen. Viele Vereine hatten gespannt auf die Entscheidung des Gerichts gewartet, um die Ligaklauseln in ihren eigenen Verträgen zu prüfen.
Arbeitsrechtler Paul Lambertz geht aber vorerst nicht davon aus, dass das Urteil für eine große Veränderung der branchenüblichen Verträge sorgen wird. „Hier handelt es sich einfach lediglich um die Frage: Wie formuliere ich den Vertrag. Also insgesamt glaube ich nicht, dass dieses Urteil die Sprengkraft hat, die vom Trainer bzw. dessen Anwalt gerne da reingelesen wird.“
In etwa zwei bis drei Wochen soll die schriftliche Urteilsbegründung im Rechtsstreit zwischen Jamal Naji und dem Bergischen HC vorliegen. Dann wird sich entscheiden, ob der BHC vor die nächste Instanz zieht, oder seinen ehemaligen Trainer weiterbezahlen muss.