Koch war vorgeworfen worden, 2015 ein Foto mit einem handschriftlichen Gästebucheintrag des damaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach auf Umwegen an das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" geschickt zu haben. Die folgende Berichterstattung des Magazins, die auch auf der Handschrift Niersbachs auf einem Fax basierte, führte zu der Sommermärchen-Affäre. Niersbach trat zurück.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, hatte der DFB eine Kommission eingerichtet, um das Verhalten Kochs zu prüfen - den Sachverhalt vorgebracht hatte Ex-Präsident Theo Zwanziger. Die Kommission stellte nun fest, dass es keine Ansprüche gegen Koch gibt.
DFB-Kommission: Kein Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schäden
"Die vom DFB-Präsidium eingesetzte Kommission hat auf der Grundlage der dem DFB zur Verfügung gestellten Informationen etwaige Schadensersatzansprüche des DFB gegen den ehemaligen Vizepräsidenten Dr. Rainer Koch geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass derartige Ansprüche nicht bestehen", sagte der DFB-Vizepräsident Recht, Uwe Schaffert, in einer Mitteilung des Verbands. Das Foto war ohnehin keine Geheimaktion, Koch hatte es auch öffentlich auf Facebook eingestellt.
"Zwar dürfte das behauptete Verhalten des Dr. Rainer Koch, soweit man es als wahr unterstellt, als pflichtwidrig anzusehen sein", so Schaffert demnach. Ein Ersatzanspruch scheide aber aus, "weil der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen unterstellter Pflichtverletzung und möglichen Schäden fehlt".
Kernfrage ungeklärt: Was passierte mit den 6,7 Millionen Euro?
Weiter ungeklärt bleibt der Kern der Sache: Die Frage, warum jene 6,7 Millionen Euro 2002 an eine Firma des damaligen FIFA-Exekutivkomitee-Mitglieds Mohammed Bin Hammam aus Katar überwiesen wurden. Im Raum steht weiter der Verdacht eines Stimmenkaufs zur Vergabe der WM 2006 nach Deutschland.