Am Freitag hat die UEFA einen dreiseitigen Beschwerdebrief an den Präsidenten des EuGH geschickt. Darin rügt der Verband die tags zuvor im offiziellen Medientext des Gerichts eindeutig formulierte, sogar dick in der Überschrift hervorgehobene Feststellung, die UEFA habe „gegen EU-Recht“ verstoßen. Auch in der Pressemitteilung selbst ist dann von „rechtswidrigem“ und „missbräuchlichem“ Verhalten die Rede.
Auf dieser Basis wurde international von einem Debakel für die UEFA vor dem EuGH berichtet. Jedoch stehe im Urteilstext „das Gegenteil“, monieren jetzt die Anwälte des Verbandes. Demnach könne die UEFA durchaus neue Spielformate bewerten. Überdies, so heißt es im Gerichtsentscheid, könne sogar die Androhung von Sanktionen gegen Profiklubs und Profispieler durch die UEFA „als gerechtfertigt angesehen werden, wenn durch überzeugende Argumente und Belege nachgewiesen wird, dass alle dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind“.
Große Diskrepanz zwischen Urteil und Pressetext
Unter bestimmten Bedingungen, die das EuGH-Urteil sogar präzise beschreibt, könnte die UEFA also die Gründung rivalisierender Unternehmungen ablehnen – und abtrünnige Klubs und Spieler mit Strafandrohungen belegen. Insofern weicht das Urteil in der Tat deutlich von der bisher vorherrschenden öffentlichen Wahrnehmung ab.
Die UEFA drängt auf Richtigstellung. Sie hält den Missbrauchsvorwurf im Pressetext für besonders schwerwiegend. Aber eine so dramatische Korrektur könnte problematisch für den EuGH werden. Zwar ist eine Medienmitteilung nicht bindend für das Gericht, aber ein so großer Lapsus in der Außendarstellung kann leicht auf die Glaubwürdigkeit der Luxemburger Instanz abstrahlen. Fatal wäre diese Korrektur für die Super-League-Betreiber. Die erzählen bisher stolz, das Gericht habe den Markt für alle weit geöffnet – und die Klubs könnten nun ohne Angst vor Sanktionen entscheiden, wo sie künftig spielen wollen.