Archiv

Sport und Kartellrecht
Wettbewerbsfreiheit für Athleten

Der Weltreitsportverband FEI lehnt die privat organisierte Turnierserie Global Team Challenge ab, weil er eine weitere Kommerzialisierung und Privatisierung des Sports befürchtet und droht teilnehmenden Reitern mit Sanktionen. Zu Unrecht, befand jetzt ein belgisches Gericht. Das Urteil könnte Signalwirkung auch für ähnliche Streitfälle in anderen Sportarten haben.

Von Heinz Peter Kreuzer |
    Der Deutsche Holger Wulschner springt am 22.12.2013 beim Frankfurter Festhallenturnier 2013 in der Festhalle in Frankfurt am Main (Hessen) mit seinem Pferd Barnebee über eine Hindernis. Die Elite der Dressur- und Springreiter geht auch dieses Jahr kurz vor Weihnachten in der Frankfurter Festhalle an den Start.
    Der Deutsche Holger Wulschner springt mit seinem Pferd Barnebee über eine Hindernis. (picture alliance / dpa / Fredrik von Erichsen)
    Die internationalen Sportverbände dürfen von ihren Athleten nicht verlangen, dass sie nur an verbandseigenen Wettbewerben teilnehmen dürfen. Mit diesen Exklusivitätsklauseln wollen Verbände das sogenannte Ein-Verbands-Prinzip des Sports gegen jede Form von Wettbewerb abschirmen. Der Kartellrechtler Mark E. Orth ordnet das Urteil so ein:
    "Das Besondere an diesem belgischen Fall ist (aber), dass sich zum ersten Mal eine europäische Kartellbehörde gegen einen internationalen Verband gewendet hat. Und die Exklusivitätsklausel für nicht anwendbar erklärt hat."
    Orth ist sich mit seinen belgischen Kollegen einig, dass sei Missbrauch marktbeherrschender Stellung und daher sei die Exklusivitätsklausel ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht.
    Richtungsweisende Entscheidung
    Hintergrund des aktuellen Falles ist der Streit zwischen dem Reitsport-Weltverband und der Global Champions League. Mit einer sogenannten Exklusivitätsklausel versuchte die FEI, Reiter, Pferdebesitzer und Organisatoren davon abzubringen, an den Turnieren der finanziell lukrativen Global Champions League teilzunehmen. Vor dem belgischen Berufungsgericht scheiterte die FEI jetzt bereits zum zweiten Mal.
    "Das belgische Gericht hat in einer Einstweiligen Entscheidung festgehalten, dass der Internationale Reitsport-Verband Teilnehmer an anderen Wettbewerben nicht deswegen sanktionieren darf, weil sie eben an anderen Wettbewerben außerhalb des Verbandes teilgenommen haben."
    Auch die Europäische Kommission hatte in der Vergangenheit ähnlich entschieden. So hatte zum Beispiel der Motorsport-Weltverband Rennstreckenbetreibern verboten, ihre Strecken auch für Rennen anderer Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Dies untersagte die Kommission der FIA. Für den Streit zwischen Basketball-Weltverband und der Euroleague um die Ausrichtung des Europapokals könnte dies auch richtungsweisend sein.