Die internationalen Sportverbände dürfen von ihren Athleten nicht verlangen, dass sie nur an verbandseigenen Wettbewerben teilnehmen dürfen. Mit diesen Exklusivitätsklauseln wollen Verbände das sogenannte Ein-Verbands-Prinzip des Sports gegen jede Form von Wettbewerb abschirmen. Der Kartellrechtler Mark E. Orth ordnet das Urteil so ein:
"Das Besondere an diesem belgischen Fall ist (aber), dass sich zum ersten Mal eine europäische Kartellbehörde gegen einen internationalen Verband gewendet hat. Und die Exklusivitätsklausel für nicht anwendbar erklärt hat."
Orth ist sich mit seinen belgischen Kollegen einig, dass sei Missbrauch marktbeherrschender Stellung und daher sei die Exklusivitätsklausel ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht.
Richtungsweisende Entscheidung
Hintergrund des aktuellen Falles ist der Streit zwischen dem Reitsport-Weltverband und der Global Champions League. Mit einer sogenannten Exklusivitätsklausel versuchte die FEI, Reiter, Pferdebesitzer und Organisatoren davon abzubringen, an den Turnieren der finanziell lukrativen Global Champions League teilzunehmen. Vor dem belgischen Berufungsgericht scheiterte die FEI jetzt bereits zum zweiten Mal.
"Das belgische Gericht hat in einer Einstweiligen Entscheidung festgehalten, dass der Internationale Reitsport-Verband Teilnehmer an anderen Wettbewerben nicht deswegen sanktionieren darf, weil sie eben an anderen Wettbewerben außerhalb des Verbandes teilgenommen haben."
Auch die Europäische Kommission hatte in der Vergangenheit ähnlich entschieden. So hatte zum Beispiel der Motorsport-Weltverband Rennstreckenbetreibern verboten, ihre Strecken auch für Rennen anderer Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Dies untersagte die Kommission der FIA. Für den Streit zwischen Basketball-Weltverband und der Euroleague um die Ausrichtung des Europapokals könnte dies auch richtungsweisend sein.