Archiv

Sportrecht
"Sportler sollten Gerichtsbarkeit wählen können"

Thomas Summerer, Anwalt von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein, gibt sich vor der Entscheidung in der Frage der Schadensersatzforderungen gegenüber der Internationalen Eislauf-Union ISU optimistisch. "Wir haben Vertrauen in die deutsche Justiz", sagte Summerer dem DLF.

Thomas Summerer im Gespräch mit Jessica Sturmberg |
    Eisschnellläuferin Claudia Pechstein mit ihrem Anwalt Thomas Summerer
    Eisschnellläuferin Claudia Pechstein mit ihrem Anwalt Thomas Summerer (picture alliance / dpa, Uli Deck)
    Am kommenden Dienstag wird das Urteil des Bundesgerichtshofs verkündet, wie es in der Frage der Schadensersatzforderungen von Claudia Pechstein gegenüber der Internationalen Eisschnelllauf-Union ISU bestellt ist, also ob darüber überhaupt ein Zivilgericht entscheiden darf. "Uns geht es nicht darum, die Sportgerichtsbarkeit zu zerstören, wir wollen sie reformieren", sagte dazu Pechsteins Anwalt, Thomas Summerer, im DLF. "Sportler werden gezwungen, auf den staatlichen Richter zu verzichten und sich nur noch dem Cas zu unterwerfen." Die Athleten sollten künftig wählen die Wahl haben dürfen.
    Ist die FIFA Opfer oder Täter?
    Deutliche Worte fand der Rechtsanwalt auch in Bezug auf die neuen Bereicherungs-Vorwürfe bei der FIFA: "Als Sportverband in der Schweiz lebt man leider im Paradies", stellte Summerer fest. "Wir wissen ja, dass die Schweiz ein Steuerparadies ist, aber auch rechtlich ist es schwer, in der Schweiz so behandelt zu werden, wie es in Deutschland der Fall wäre." In Deutschland könne sich die Geschäftsführung nicht hinter dem Verein verstecken, bei unerlaubten Handlungen da haftet neben dem Verein auch der Vorstand persönlich.
    Wenn es stimme, was den Verantwortlichen der FIFA vorgeworfen werde, dann hätten sie treuhänderisch das Vermögen missbraucht, was ihnen anvertraut wurde und dann würde eine persönliche Haftung stattfinden müssen. "Aber in der Schweiz gilt das Schweizer Recht und es gibt meines Wissens nach kein Unternehmensstrafrecht in der Schweiz."
    Das vollständige Gespräch können Sie mindestens sechs Monate in unserer Mediathek nachhören.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.