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Bundestag
Staat bekommt mehr Handhabe gegen Extremisten im öffentlichen Dienst

Die Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst soll leichter werden.

    Der Plenarsaal des Bundestages
    Beschäftigte mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Einstellungen sollen schneller aus dem öffentlichen Dienst und aus der Bundeswehr entfernt werden können (Archivbild). (Bernd von Jutrczenka / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Dazu hat der Bundestag eine Gesetzesnovelle beschlossen. Dafür stimmten die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dagegen votierten CDU/CSU und AfD; die Linke enthielt sich.
    Die Reform soll dafür sorgen, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte und Richter künftig per Verfügung durchsetzbar sind, etwa die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts. Das soll den Behörden langwierige Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten ersparen. Zudem ist vorgesehen, dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung unmittelbar zum Verlust der Beamtenrechte führt. Strenger werden sollen auch die Regeln für Angehörige verbotener Parteien, auch wenn die Beamten nur passive Mitglieder sind.
    Diese Nachricht wurde am 17.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.