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Staat und Religion
Der Vatikan und die Menschenrechte

Die Menschenrechte stellen jene Rechte dar, die einzelne Personen vom Staat einfordern können. Der Vatikan ist einer der wenigen Staaten, die die Menschenrechtscharta der UNO bis heute ablehnen. Der Grund: Bis heute stellt die Katholische Kirche das Recht Gottes höher als das Menschenrecht. Und auch mit Papst Franziskus wird sich daran so schnell nichts ändern.

Von Thomas Migge |
    Ein Holzkreuz mit Jesusfigur.
    Bis heute hat der Vatikan die Menschenrechtserklärung nicht unterzeichnet. (picture alliance / dpa / Foto: Inga Kjer/dpa)
    "Es besteht kein Konflikt, keine Meinungsverschiedenheit zwischen der Kirche, dem Heiligen Stuhl, und den Vereinten Nationen in Sachen Menschenrechten, vor allem nicht wenn es um den Frieden und den Wohlstand für alle Menschen geht."
    Silvano Maria Tomasi ist katholischer Erzbischof und ständiger Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen, der UNO. Allerdings hat der Vatikanstaat die Menschenrechtscharta der UNO nicht unterzeichnet. Die Menschenrechte stellen jene Rechte dar, die einzelne Personen vom Staat einfordern können. Der Heilige Stuhl ist einer der wenigen Staaten, die diese Rechtsforderungen der Vereinten Nationen nach wie vor ablehnen. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention wurde bisher vom Heiligen Stuhl nicht unterzeichnet.
    Naturrecht versus Menschenrecht
    Aus einem präzisen Grund hat der Vatikan immer noch Probleme damit, solche internationalen Dokumente zu unterzeichnen, erklärt Daniele Menozzi, Historiker an der Universität Scuola Normale Superione in Pisa und Autor eines 2012 erschienen Buches zum Thema Kirche und Menschenrechte:
    "Gegen das Recht des Menschen über sich selbst zu bestimmen argumentieren die Päpste mit dem Naturrecht, dem sich der Kirche nach die Menschen unterzuordnen haben."
    Die Kirche und die Menschenrechte: ein Thema, das die Päpste seit 1789 beschäftigt. Die Ausrufung der Menschenrechte während der Französischen Revolution überraschte die Kirche. Vor allem war Papst Pius VI. über das Verhalten des französischen Klerus angesichts der Menschenrechtserklärung überrascht.
    "Die französische Kirche beteiligte sich an der Verfassung dieser Erklärung. Sie war nicht mit allen Artikeln der Erklärung einverstanden, gab aber Empfehlungen, die beim Abfassen des Textes berücksichtigt wurden. Als Rom davon erfuhr, reagierte der Papst sofort: Pius VI. verurteilte die Menschenrechtserklärung offiziell, mit dem Hinweis, dass diese Rechte der kirchlichen Lehre widersprächen."
    Die Mehrheit des französischen Klerus gehorcht dem römischen Diktat.
    Mit der entschiedenen Ablehnung dieser ersten Menschenrechtserklärung beginnt Historiker Menozzi zufolge die konfliktreiche Geschichte zwischen dem Vatikan und den verschiedenen späteren Menschenrechtserklärungen:
    "Das Motiv der Ablehnung solcher Erklärungen seitens der Kirche liegt in der Überzeugung der Päpste, dass sich eine menschliche Gesellschaft nach den Prinzipien Gottes und nicht der Menschen zu organisieren habe.
    Und so kommt es vor allem im 19. Jahrhundert zu scharfer Kritik seitens der Päpste allen Versuchen gegenüber Menschenrechte zu deklarieren. Ende der 1870er-Jahre schließlich erklärt Papst Leo XIII., dass es innerhalb des göttlichen Naturrechts gewisse Menschenrechte gebe."
    Die Rede ist vom Sogenannten "ius divinum naturale". Das ist jenes göttliche Recht, das aus den Hinordnungen, den inclinationes, der menschlichen Natur abgeleitet werden kann und somit dem Naturrecht vergleichbar ist. Das "ius divinum" wird unmittelbar auf den Willen Gottes zurückgeführt. Es ist im Verständnis der Kirche überzeitlich, dem übrigen kirchlichen und menschlichen Recht übergeordnet. Es kann somit weder von weltlichen noch von kirchlichen Gesetzgebern verändert und aufgehoben werden. Aus diesem Grund tat sich vor allem die Kirche des 19. und der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts schwer damit, Menschenrechtserklärungen anzuerkennen. Schon allein deshalb, weil jede solche Erklärung den päpstlichen Primat nicht nur infrage stellt, sondern negiert. Der päpstliche Primat gilt allerdings als eine dem Willen des menschlichen Gesetzgebers entzogene weil von Gott verliehene Rechtstatsache.
    Langsames Umdenken
    Die Einstellung der Kirche den Menschenrechten gegenüber änderte sich, so Historiker Menozzi, zum ersten Mal mit Papst Johannes XXIII.:
    "Vor allem mit seiner Enzyklika 'Pacem in terris' von 1963 vollzog die Kirche eine tief greifende Wende. Zum ersten Mal überhaupt wurde das Wort 'Menschenrechtserklärung' positiv in einem päpstlichen Dokument erwähnt. Dieser Papst war davon überzeugt, dass diese Erklärung die Basis für alle menschlichen Organisationen sein sollte."
    Johannes XXIII. eröffnete damit einen Dialog innerhalb seiner Kirche. Die bis dato hohe Barriere zwischen Menschenrechten und göttlichem Naturrecht war entschieden niedriger geworden.
    Das Abschlussdokument des Zweiten Vatikanischen Konzils sprach sich aber weitaus vorsichtiger gegenüber dem Thema der Menschenrechte aus als Papst Johannes XXIII. Dort war, wenn auch mit weitreichenden Zugeständnissen der modernen Gesellschaft gegenüber, wieder vom Primat des göttlichen Naturrechts die Rede.
    Mit dem Pontifikat von Johannes Paul II., vor allem aber von Benedikt XVI. setzte sich innerhalb der Amtskirche wieder jene orthodoxe Konzeption des göttlichen Naturrechts als allem menschlichen Recht übergeordnet durch.
    Weniger wichtig, aber dennoch weiter gültig
    Und jetzt, mit Papst Franziskus? Wird sich mit ihm in Sachen Kirche und Menschenrechten etwas ändern? Katholiken weltweit erwarten sich, so Historiker Daniele Menozzi, auch in diesem Punkt Veränderungen durch den Papst aus Argentinien:
    "Während des Pontifikats von Benedikt XVI. kann man von einer Obsession bezüglich des göttlichen Naturrechts sprechen. Franziskus hat deutlich gemacht, das unter seinem Pontifikat diese Fixierung nicht mehr so wichtig ist. Er sagte es klar: Die Kirche darf nicht wollen, dass sich die Menschen ihrem Recht unterordnen, sondern sie muss die Frohe Botschaft verbreiten."
    Aber Menozzi glaubt nicht, dass der Vatikan bald schon UNO- und EU-Menschenrechtserklärungen unterzeichnen wird. Mit Papst Franziskus, so der Historiker, wird das Dogma des göttlichen Naturrechts als allem menschlichen Recht übergeordnet nicht etwa abgeschafft, sondern nur weniger wichtig.