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Staatlicher Datenschacher alarmiert US-Datenschützer

Auf den ersten Blick macht eine bestimmte US-Webseite für das in den Vereinigten Staaten beliebte Hobby der Ahnenforschung einen völlig unverfänglichen Eindruck, doch als der Ursprung der dort feilgebotenen Informationen bekannt wurde, löste dies eine Welle der Empörung in der US-Internetgemeinde aus: Der US-Bundesstaat Kalifornien selbst war es, der allerlei Wissenswertes über die eigenen Bürger an Internet-Unternehmen veräußerte und sich jetzt bittere Vorwürfe zum allzu lockeren Umgang mit dem Datenschutz anhören muss. Ein findiger US-Geschäftsmann kam auf eine einleuchtende Idee, die Genealogen zu schätzen wissen sollten: Statt höchstpersönlich und aufwändig in den Einträgen von Meldebehörden nach Spuren der verblichenen Vorfahren zu forsten, bietet der Dienstleister diese Informationen über eine Datenbank im Internet an. Über einen Zeitraum von 90 Jahren erwarb er dazu Namen, Geburts- und Todestage und - ganz nebenbei - sogar Daten, die man für den gefürchteten "Identitätsdiebstahl" benötigt: Sozialversicherungsnummern sowie Geburtsnamen der Mütter. Der Zugriff auf den sensiblen Datenpool kostet umgerechnet gerade etwa 2000 Mark und macht dafür rund 25 Millionen Amerikaner zu informationellen "Glasfiguren". Zwar ist in den Vereinigten Staaten der Verkauf von Auszügen aus dem Melderegister grundsätzlich nicht verboten und auch mussten sich US-Bürger an sich häufende Fälle von unerwünschter Verbreitung persönlicher Daten gewöhnen. Doch angesichts der Attentate vom 11. September fürchten inzwischen nicht nur Organisationen, die sich für den Schutz der Privatsphäre einsetzen, sondern auch die Medien und die Öffentlichkeit mehr als früher, dass es zum Missbrauch solcher Informationen kommen könnte.

Armin Amler | 15.12.2001
    Viele Kalifornier seien sich etwa der Tatsache nicht bewusst, dass die Angaben, die sie beim Kraftverkehrsamt machten, plötzlich an unerwarteten Stellen im Internet landen können, mahnt Rechtsanwalt Wy Lucas: "Solche Daten stellen im Zusammenhang mit den Kraftverkehrsregelungen öffentlich zugängliche Informationen dar. Internetunternehmer, die diese Angaben aufgreifen und damit eine profitable Massenvermarktung betreiben, dringen jedoch auf besondere Weise in die Privatsphäre der Menschen ein." Schließlich sei niemand, der ein Auto kaufe oder einen Führerschein beantrage, damit einverstanden, dass diese Daten quasi öffentlich plakatiert würden. Kaliforniens Gouverneur Gray Davis, unter dem Druck eines harten Wahlkampfes, handelte jetzt auf Grund des Daten-Skandals überraschend schnell, um zukünftige Vorfälle dieser Art zunächst einmal zu unterbinden. "Es darf nicht sein, dass man bei uns die Daten über das Leben und den Tod eines Menschen wie Baseball-Karten handelt", unterstreicht der rührige Politiker. Identitätsdiebstahl, so warnt auch das US-Bundeskriminalamt FBI, sei in den USA besonders seit der Datenexplosion im Internet eines der am schnellsten zunehmenden Verbrechen. So beantragten Datendiebe beispielsweise bei Banken Kreditkarten oder Anschaffungskredite. Die dazu benötigten Namen, Adressen, Geburtstage und weitere Informationen stammten aus frei zugänglichen öffentlichen Quellen. Meist erführen die betroffenen Opfer erst, dass ihre Daten missbraucht worden seien, wenn Banken oder Lieferanten fällige Rechnungen einforderten. Die Aufklärung solcher Betrügereien sei dann oft ein langer, komplizierter und kostspieliger Vorgang.

    Doch nicht nur US-Bürger sind leichte Beute von Identitätsdieben: Auch wer als Tourist in die Vereinigten Staaten kommt und ein Auto mietet, ein Konto eröffnet oder andere Geschäfte beginnt, wird oftmals zum Zwecke der Identifikation nach dem Geburtsnamen der Mutter gefragt. Kaum jemand aber wisse, dass gerade dieser Geburtsname dann ganz schnell auf bestimmten Web-Seiten lande oder sogar auf Datensammlungen käuflicher CD-ROMs erhältlich sei, warnen Datenschützer. Dem Betrug im großen Stil sei damit Tür und Tor geöffnet. Der einzige halbwegs zuverlässige Schutz gegen den Datenklau bestehe darin, sich für jeden einzelnen Zweck ein individuelles Passwort auszudenken. Auf diese Weise erlange man auch in den USA im Falle gezielter Indiskretionen einen gewissen Schutz. Eine weitere Möglichkeit bietet ein Bundesgesetz aus dem Jahre 1997, das jeder Person, die dem Staat ihre Daten zur Verfügung stellt, auch das Recht einräumt, zu verlangen, dass die Informationen nicht zu kommerziellen Zwecken weitergegeben werden dürfen. Allerdings wird zurzeit auch geprüft, ob dieses Gesetz überhaupt mit der US-amerikanischen Verfassung im Einklang steht.