Prozess in Halle
Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Thüringens AfD-Chef Höcke

Im zweiten Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert.

01.07.2024
    Halle (Saale): Björn Höcke (r), Vorsitzender der Thüringer AfD, folgt seinem Anwalt Florian Gempe in den Saal des Landgerichts Halle/Saale.
    Prozess gegen den AfD-Politiker Höcke in Halle (Hendrik Schmidt / dpa-Pool / dpa / Hendrik Schmidt)
    In ihrem Plädoyer beantragte sie eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung zahlen. Zur Begründung hieß es, der AfD-Politiker habe die Rede in Gera nur als Vorwand genutzt, um die Parole erneut zu verbreiten.
    Höcke hatte im Prozess betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte.
    Wegen der gleichen NS-Parole war Höcke bereits im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.
    Diese Nachricht wurde am 01.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.