Frankreich
Staatsanwaltschaft fordert Haft und Entzug des passiven Wahlrechts für Le Pen

Im Pariser Prozess gegen die Rechtspopulistin Le Pen wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern hat die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft gefordert.

    Marine Le Pen von der Partei Rassemblement National (RN)
    Marine Le Pen von der Partei Rassemblement National (RN) (picture alliance / ASSOCIATED PRESS / Thibault Camus)
    Zwei Jahre sollen zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem verlangt die Anklagevertretung den Entzug des passiven Wahlrechts für die Dauer von fünf Jahren. Staatsanwalt Barret plädierte außerdem dafür, dass dieses Verbot sofort in Kraft tritt, auch wenn Le Pen in Berufung gehen sollte. Dies könnte das Vorhaben Le Pens vereiteln, bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 zum dritten Mal anzutreten.
    Le Pen sprach von übertriebenen Vorwürfen und warf der Staatsanwaltschaft vor, ihre Partei Rassemblement National ruinieren zu wollen. Neben Le Pen sind auch Vertreter der früheren Führungsriege der Partei angeklagt. In dem Prozess geht es um den Vorwurf der Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Das Parlament, das als Nebenkläger auftritt, beziffert den Schaden auf 3,4 Millionen Euro.
    Diese Nachricht wurde am 14.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.