Landgericht Stuttgart
Staatsanwaltschaft lehnt Verfahrenseinstellung gegen "Querdenken"-Initiator Ballweg ab

Im Betrugsprozess gegen den "Querdenken"-Initiator Ballweg hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt.

    Ballweg hat die Arme verschränkt und lacht. Von den beiden Abnwälten sieh man nur die Köpfe, einen davon von hinten. Die drei stehen vor einer weißen Wand.
    Michael Ballweg (r.) mit seinen Anwälten im Landgericht Stuttgart. (Marijan Murat / dpa / Marijan Murat)
    Eine Verurteilung Ballwegs sei wahrscheinlich, erklärten die Ankläger. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht hatte die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen.
    Ballweg soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe mehr als eine Million Euro eingeworben, tausende Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Seine Anwälte wiesen die Vorwürfe stets zurück. Ab Juni 2022 befand sich der "Querdenken"-Initiator wegen der Vorwürfe mehrere Monate in Untersuchungshaft. Die Behörden argumentierten mit Fluchtgefahr.
    Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie zunächst in Stuttgart und dann in anderen deutschen Städten formiert. Sie protestierte auf zahlreichen Kundgebungen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und zog auch rechtsextreme Gruppierungen an.
    Diese Nachricht wurde am 17.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.