Die Behörde teilte mit, gegen die beiden Aktivisten der Initiative "Letzte Generation" werde in diesem Punkt keine Anklage erhoben. Weiter hieß es, zwar habe sich durch die Protestaktion die Ankunft eines Spezialfahrzeuges der Feuerwehr verzögert. Damit sollte der Betonmischer angehoben werden, der die Radfahrerin überfahren hatte.
Die Staatsanwaltschaft betonte, die Notärztin am Unfallort habe jedoch korrekt entschieden, dass sich der Zustand der Verletzten durch ein Anheben des Betonmischers eher verschlechtert hätte. Zudem ergab eine Obduktion, dass die Frau angesichts ihrer Verletzungen nicht mehr zu retten gewesen wäre.
Diese Nachricht wurde am 13.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.