Auch für den Vorwurf, Lindemann habe ihnen willensausschaltende Substanzen gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise.
Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen im Zusammenhang mit Berichterstattung durch die Presse eingeleitet worden. Die darin geäußerten Angaben von Zeuginnen und Zeugen hätten sich nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft nun.
Staatsanwaltschaft: Mutmaßliche Geschädigte wenden sich an Medien statt Ermittlungsbehörden
Mutmaßliche Geschädigte hätten sich nicht an die Ermittlungsbehörden, sondern an Journalisten gewandt, die sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen hätten. Daher habe keine Möglichkeit bestanden, Tatvorwürfe ausreichend zu konkretisieren. Auch habe die Behörde so keinen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Geschädigten und ihren Angaben bei Vernehmungen gewinnen können.
Zudem konnte auch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen hinsichtlich einer sexuellen Beziehung zu Lindemann nicht erhärtet werden. Diese Zeugin sei anonym geblieben und habe deshalb nicht vernommen werden können. Auch die Ermittlungen gegen die Tourmanagerin, gegen die Vorwürfe des Zuführens junger Frauen bei Konzerten in den Backstagebereich erhoben worden waren, wurden eingestellt.
Die Kanzlei Schertz Bergmann, die Lindemann vertritt, sieht die Einstellung des Verfahrens als Beleg, "dass es keine hinreichenden Beweise beziehungsweise Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt". Gegen "unzulässige Darstellungen" und "rechtswidrige Verdachtsberichterstattung" werde die Kanzlei weiter zivilrechtlich vorgehen.