Es gebe keine Hinweise darauf, dass Lindemann sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen habe, teilte die Behörde mit. Auch für den Vorwurf, Lindemann habe ihnen willensausschaltende Substanzen gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise.
Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen im Zusammenhang mit Berichterstattung durch die Presse eingeleitet worden. Die darin geäußerten Angaben von Zeuginnen und Zeugen hätten sich nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft nun.