Zehn Tage lang hatte er alles geleugnet. Er sei nur zufällig an der Demonstration vorbeigekommen, behauptete Mohammed A. im Verhör. Er habe nichts mit der Revolution zu tun. Doch die Geheimdienstmitarbeiter der Abteilung 251 kamen dem Buchhalter auf die Spur. Sie misshandelten einen Mitgefangenen so lange, bis dieser Mohammed A. identifizierte – als Abu Hussam.
"Im Verhör fragten sie mich als erstes nach meinem Namen. Sie fragten mich 'Bist du verheiratet?', ich sagte 'Ja'. 'Hast du Kinder?' 'Ja, einen Sohn.' 'Wie heißt er?' Ich sagte 'Hussam'. 'Dann bist du der Abu Hussam, den wir die ganze Zeit suchen, gestern waren wir bei dir zuhause und haben deine Wohnung durchsucht.' Ich sagte, dass ich schon seit zehn Tagen bei ihnen in Haft bin."
Als Abu Hussam hatte sich der damals 32-Jährige einen Namen gemacht. Von März 2011 an beteiligte er sich an den Protesten in seinem Heimatort Harasta nordöstlich der syrischen Hauptstadt Damaskus. Woche für Woche demonstrierten mehr Syrer gegen das Regime von Präsident Bashar al-Assad. Sie forderten ein Leben in Würde und Freiheit, kritisierten Ungerechtigkeit und Korruption.
Hunderttausende blieben friedlich, trugen keine Waffen. Aus Mohammed A., dem Buchhalter, wurde Abu Hussam, der Aktivist. Er organisierte Demonstrationen, filmte diese und veröffentlichte die Videos auf YouTube und Facebook.
Der Wille der Häftlinge sollte gebrochen werden
Bei der Freitagsdemo am 14. Oktober 2011 wurde Mohammed A. verhaftet und in die Abteilung 251 des Allgemeinen Geheimdienstes gebracht. Zu Anwar R., dem Oberst, der dort die Ermittlungen leitete und jetzt in Deutschland vor Gericht steht - angeklagt wegen 58-fachen Mordes und Folter in mindestens 4.000 Fällen.
Im Gefängnis bekam Mohammed A. sieben leere Blätter und einen Stift, um seine Geschichte aufzuschreiben und Informationen über andere Aktivisten preiszugeben. Er schrieb, dass die Syrer nur ihre Rechte einforderten, dass sie Freiheit und soziale Gerechtigkeit wollten:
"Als Oberst Anwar das las, schleuderte er mir die Blätter ins Gesicht und sagte, so geht das nicht, wir brauchen andere Mittel. Sie brachten mich in eine kleine Einzelzelle, hängten mich an den Handgelenken auf, schlugen mich und übergossen mich zwischendurch mit kaltem Wasser, damit ich nicht einschlief. Dort blieb ich alleine, für fünf oder sieben Tage."
Diese Einzelhaft mit Schlafentzug diene dazu, den Willen des Häftlings zu brechen, sagt Mohammed A. Danach sei er erneut zum Verhör geholt worden. Wieder habe Anwar R. die Befehle gegeben, sein Stellvertreter die Fragen gestellt:
"Ein Wärter hielt meinen Kopf nach oben – sie nannten ihn Abu Ghadab, Vater der Wut. Er bekam die Befehle und schlug willkürlich auf mich ein mit allem, was er hatte – mit einem Plastikrohr, mit Stöcken, einem breiten Ledergurt, mit seinen Händen und Füssen. Die Schläge trafen mich überall: Kopf, Schultern, Rücken, Beine. Außerdem beschimpften und beleidigten sie mich, bedrohten meine Frau und meinen Sohn. Sie setzten mich auf einen Stuhl mit Stromkabeln. Immer, wenn ihnen eine Antwort nicht passte, gaben sie mir einen Elektroschock. Und wenn ich dabei war, das Bewusstsein zu verlieren, kippten sie mir kaltes Wasser ins Gesicht."
Zweimal war Mohammed A. in Abteilung 251 inhaftiert, zweimal kam er frei. Das dritte Mal würde er nicht überleben, warnten ihn Freunde. Ende 2012 floh der Aktivist in die Türkei, seit 2014 lebt er in den Niederlanden. Ein gutes Jahr später kam die Familie nach.
Mohammed A. leidet bis heute an den Folgen der Misshandlungen. Er hat starke Migräne, die Nerven seiner rechten Hand sind beschädigt. Er kann nachts nicht schlafen und versucht mitfilfe eines Psychologen, das Erlebte zu verarbeiten.
Seit 50 Jahren Verhöre und Schikanen
Dabei sind die Erfahrungen des mittlerweile 41-Jährigen für Syrer nichts Außergewöhnliches. Seit 50 Jahren schon ist Syrien ein Überwachungsstaat, der Kritiker und Gegner verfolgt: Einschüchterung, Erpressung, Geheimdienstbesuche zu Hause, Verhöre, Ausreiseverbote und andere Schikanen zählen zum Alltag – genauso wie willkürliche Verhaftungen und das Verschwindenlassen von unliebsamen Personen. Der Rechtsanwalt Anwar al-Bunni beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit den Verbrechen des Assad-Regimes. Seine Brüder waren über viele Jahre inhaftiert, als Anwalt verteidigte er politisch Verfolgte vor Gericht, bis er 2006 selbst für fünf Jahre ins Gefängnis musste. Kaum jemand kennt Syriens Geheimdienstzentralen so gut wie Anwar al-Bunni:
"Ich kenne die Abteilung 251 persönlich, weil ich dort selbst inhaftiert war – 1978 für acht Tage und dann bin ich 2005 noch mal einen Tag dort gewesen. Seit 2011 foltern sie dort nur noch um der Folter wegen. Früher ging es darum, an Informationen zu kommen. Aber jetzt foltern sie nur noch aus Rache. Sie rächen sich an den Leuten, die für Freiheit auf die Straße gegangen sind, und sie amüsieren sich dabei."
Als Teil des Allgemeinen Geheimdienstes ist Abteilung 251 zuständig für die Hauptstadt und ihr Umland. Das Gefängnis mit angegliederter Ermittlungsabteilung liegt mitten in Damaskus im Viertel Al Khatib. Die zwei umfunktionierten Wohngebäude nahe der Bagdad-Straße unterscheiden sich kaum von den Häusern der Nachbarschaft. Nur die Wachen am Eingang deuten darauf hin, dass im Keller Menschen inhaftiert sind. Unter welchen Bedingungen sei kaum vorstellbar, sagt Mohammed A.:
"Die Zellen sind etwa fünf mal fünf Meter groß, in der Ecke befindet sich eine offene Toilette. Darin sind 80 bis 120 Leute eingesperrt, sie können kaum atmen, nicht sitzen, nicht liegen, nur stehen."
Diese Zustände sind Teil eines Systems, das den Herrschenden die Macht sichert. Wie jede totalitäre Ordnung lebt das syrische Regime von der Loyalität seiner Untertanen. Diese wird mit Klientelismus erzeugt und mit Angst erzwungen. Patrick Kroker kennt die Rolle des Sicherheitsapparates von seiner jahrelangen Arbeit mit Zeugen und Überlebenden aus Syrien. Der Rechtsanwalt vertritt in dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz sechs syrische Nebenkläger:
"Die Geheimdienste in Syrien sind eines der wichtigsten Werkzeuge der Regierung Assad, um an der Macht zu bleiben und sind schon seit Jahrzehnten Hauptwerkzeug zur Unterdrückung der Zivilbevölkerung. Und in diesem Zusammenhang kam den Geheimdiensten, auch nachdem der Aufstand ausgebrochen ist, also ab Februar 2011, eine ganz wichtige Rolle zu. Sie wurden genutzt, um die anfänglich friedlichen Demonstrationen durch die Anwendung massiver Gewalt im Keim zu ersticken."
Anwar R. habe diese Rolle perfekt gespielt, meint Mohammed A. In den ersten Monaten der Revolution waren die Geheimdienste Assads Haupt-Waffe gegen den zivilen Aufstand. Ab 2012 stand dann das Militär im Vordergrund, als das Regime einen offenen Krieg gegen die Hochburgen der Opposition führte – mit Luftangriffen, Raketen, Fassbomben, Chemiewaffen und der Abriegelung ganzer Regionen und Stadtteile. Anwar R. hatte seine Mission erfüllt, so sieht es Mohammed A. Im September 2012 verließ der Oberst Syrien. Er desertierte und wandte sich vom Regime ab, sagen manche. Mohammed A. bleibt skeptisch:
"Hätte er wirklich desertieren wollen, hätte er zu Beginn der Revolution gehen können, als er sah, dass da Zivilisten demonstrieren, syrische Bürger. Damals gab es keine Nusra-Front, keine Gewalt, kein Sektierertum, keine Waffen. Stattdessen hat er diese Menschen foltern und töten lassen. Ich glaube ihm nicht. Ich behaupte, er hat Syrien verlassen, um die Opposition auszuspionieren."
"Apparat funktioniert nicht ohne Beitrag des Einzelnen"
Anwar R. habe sich der Opposition als Berater angeboten und diese sei dumm genug gewesen, ihn als Mitglied ihrer Delegation Anfang 2014 zu Verhandlungen nach Genf zu schicken, kritisiert der Aktivist. Für ihn ist und bleibt Anwar R. ein Symbol der Unterdrückung und unmenschlichen Gewalt.
Aber welche Verantwortung trägt jemand wie Anwar R. in einem staatlichen Folterapparat? Führt er nur aus, was andere ihm befehlen oder entscheidet er eigenmächtig über Leben und Tod? Diese Frage nach der Schuld des Einzelnen in einem Unrechtssystem wie dem syrischen sei keineswegs neu, sagt der Strafrechtler Wolfgang Kaleck. Sie habe die Juristen schon bei den Nürnberger Prozessen beschäftigt:
"Auf der einen Seite hat man sozusagen einen mächtigen Unrechtsapparat, einen verbrecherischen Apparat gehabt, der diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit produziert hat durch seine Funktionsweise, durch seine Organisiertheit. Und der Beitrag des Einzelnen schien demgegenüber unbedeutend. Aber auf der anderen Seite hätte dieser Apparat nicht funktioniert ohne den Beitrag jedes Einzelnen."
Wolfgang Kaleck ist Direktor des ECCHR, des Europäischen Zentrums für Verfassungs- und Menschenrechte. Zusammen mit syrischen Anwälten, Zeugen und Überlebenden hat das ECCHR seit 2016 mehrere Strafanzeigen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht – beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe, aber auch in Österreich, Schweden und Norwegen.
Einer der wichtigsten Partner des ECCHR ist Anwar al-Bunni, der syrische Rechtsanwalt, der seit August 2014 in Berlin lebt und arbeitet. Einen Monat zuvor – im Juli 2014 – kam auch der Angeklagte Anwar R. nach Berlin, um einen Asylantrag zu stellen. Die beiden Syrer mit dem gleichen Vornamen wohnten mit ihren Familien in derselben Unterkunft in Marienfelde – einem Ortsteil des Berliner Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Dort erkannte Rechtsanwalt al-Bunni den Geheimdienstmann nicht sofort, doch dann erinnerte er sich an seine erste Begegnung mit ihm: Anwar R. hatte ihn im Mai 2006 vor seinem Haus in Damaskus verhaftet. Damals arbeitete dieser noch für Abteilung 285, erinnert sich al-Bunni, von seinem Aufstieg zum Oberst und zum Leiter der Ermittlungen in Abteilung 251 wusste der Anwalt damals nichts:
"Der Prozess ist sehr wichtig, weil es das erste Verfahren gegen einen Vertreter des Geheimdienstapparates ist, der für Folter und Verschwindenlassen verantwortlich ist. Und es geht nicht um einen kleinen Kommandeur, sondern einen Oberst, den Chef der Ermittlungsabteilung in der wichtigsten Geheimdienstabteilung der syrischen Staatssicherheit. Dieser Prozess wird das gesamte Regime bloßstellen. Denn im Laufe des Verfahrens wird die Wahrheit herauskommen. Nicht nur das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen dieser Abteilung, sondern auch, wer dafür verantwortlich ist, wer die Befehle gibt. Die gesamte Struktur des Regimes steht vor Gericht, auch Bashar al-Assad und die Verantwortlichen im Sicherheitsapparat."
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Diese Dimension des Verfahrens mache den Prozess in Koblenz so bedeutend, sagt auch Strafrechtler Wolfgang Kaleck. Zum jetzigen Zeitpunkt können die in Syrien begangenen Verbrechen wegen des russischen Vetos im Weltsicherheitsrat weder vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, noch vor ein Sondertribunal gebracht werden. Deshalb bleibt als einziger Weg die universelle Jurisdiktion nach dem Völkerstrafrecht. Deutschland spielt dabei eine herausragende Rolle, denn die Bundesanwaltschaft kann nach dem Weltrechtsprinzip auch Völkerrechtsverbrechen zur Anklage bringen, die gar keinen Bezug zu Deutschland haben. Selbst wenn die Tat in einem anderen Land stattfand und weder Täter noch Opfer Deutsche sind, können Gerichte hierzulande darüber verhandeln.
Seit 2011 läuft in Karlsruhe ein Strukturermittlungsverfahren zu den Verbrechen des Assad-Regimes. Wann immer sich Beweise verdichten, werden einzelne Personen ins Visier genommen. Rund 20 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige syrische Regimefunktionäre sind seit 2014 eingeleitet worden. Der bisher prominenteste Fall ist Jamil Hassan, der frühere Chef des Luftwaffengeheimdienstes, der seit 2018 mit internationalem Haftbefehl gesucht wird. Die beiden Angeklagten von Koblenz sitzen seit Februar 2019 in Untersuchungshaft. Neben Anwar R. steht Eyad A. vor Gericht, der Demonstranten festgenommen und in die Abteilung 251 gebracht haben soll.
Der Prozess sei der Beginn der Aufarbeitung dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit, betont Wolfgang Kaleck vom ECCHR. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
"Das Ganze ist nicht ein großer Wahrheitsprozess, sondern ein Strafprozess, in dem es um die Schuld des Einzelnen geht, aber um diese festzustellen und einzuordnen, muss eben auch der Apparat beleuchtet werden. Und ich kann mir schon vorstellen, dass es danach schwieriger ist, mit Präsident Assad und seinen Leuten, die an diesen Verbrechen beteiligt sind, Friedensverhandlungen zu führen, als vorher."
Um Befehlsketten zu beweisen, sammelt die Nichtregierungsorganisation Cija seit Jahren Dokumente, die sie von Aktivisten aus Syrien herausschmuggeln lässt und in Europa auswertet und archiviert. Das Oberlandesgericht Koblenz wird diese erstmals juristisch prüfen. So wie die Fotos des ehemaligen Militärfotografen "Caesar", die die Bundesanwaltschaft seit Monaten forensisch auswertet. Auf den Fotos sind die geschundenen Körper von mehr als 6000 getöteten Gefangenen zu sehen – und die Nummern der Abteilungen, in denen sie gestorben sind. Die Staatsanwälte in Karlsruhe konnten deshalb gezielt nach Opfern der Abteilung 251 suchen.
Seit Jahren sammeln UN-Kommissionen, Menschenrechtsaktivisten, syrische und internationale Nichtregierungsorganisationen sowie nationale Strafrechtsbehörden Beweise – in Koblenz wird sich zeigen, ob diese vor Gericht Bestand haben. Jurist Kaleck ist zuversichtlich, weil bisher alles zusammenpasse: die Dokumente, die Einordnung von Sachverständigen, die Fotos und die Zeugenaussagen:
"Das muss man sich wie ein Mosaik vorstellen. Da sagen Leute aus über die Taten, die in der Abteilung 251 passiert sind, da werden Aussagen in den Prozess einfließen, die den Gesamtapparat beschreiben, da werden Sachverständige und Experten auftreten, und das alles schafft ein Bild. Und dann wiederum können andere auf diese Erkenntnisse zugreifen und können möglicherweise auch weitere Prozesse führen."
Viele haben Angst, vor Gericht auszusagen
Viele in Deutschland lebende Syrer hoffen, dass sich ehemalige Schergen des Assad-Regimes in Europa bald nicht mehr sicher fühlen. Die Frankfurter Rechtsanwältin Nahla Osman kennt die Stimmung und die Diskussionen innerhalb der syrischen Gemeinde, sie gilt als eine der wichtigsten Ansprechpartnerinnen in Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Etwa 800.000 Syrer sind seit 2011 nach Deutschland geflohen, darunter unzählige Opfer und Zeugen von Gewalt.
Aber auch Täter sind gekommen – wie viele, ist schwer zu sagen. Leider gebe es im Internet zunehmend Verdächtigungen und Verleumdungen, die zu regelrechten Kampagnen gegen einzelne namentlich genannte Syrer führten, sagt Osman. Umso wichtiger sei eine juristisch einwandfreie Aufarbeitung von Verbrechen, wie sie in Koblenz zu erwarten sei, so die Anwältin:
"Ich habe so viele Mandanten, die gefoltert wurden und einfach Angst haben auszusagen, die in den Verfahren, wo es ja um Asyl geht, nicht um Strafrecht, zusammengebrochen sind vor dem Richter, ja in Tränen ausgebrochen sind. Ich kann alleine von meinen Mandanten wirklich Hunderte nennen. Und das ist eine Sache, die den Menschen Hoffnung gibt und dann auch Vertrauen in unsere Demokratie und Rechtsstaatsprinzip."
Mohammed A. hat Vertrauen in die deutsche Justiz. Er wird in Koblenz als Nebenkläger auftreten und als einer von insgesamt 24 Folteropfern aussagen. Ihre Schilderungen werden schmerzhaft sein, weil sie beschreiben, was in Syrien noch immer passiert. Menschenrechtsorganisationen gehen von mindestens 90.000 politischen Gefangenen aus, die jeden Tag erleben, was Mohammed A. überlebt hat. Der frühere Aktivist will ihnen eine Stimme geben. Er spreche im Namen aller, die noch inhaftiert, verschwunden oder tot sind.
Anwar R. wird ihm zuhören müssen, auf der Anklagebank des Koblenzer Gerichtssaals 128: "Anwar R. hinter Gittern zu sehen, gibt den Opfern die innere Gewissheit, dass es irgendwann Gerechtigkeit geben wird. Natürlich lässt sich der Umgang mit Anwar R. in Deutschland nicht mit dem vergleichen, was er uns angetan hat. Es gibt große Unterschiede zwischen den Haftbedingungen beim syrischen Geheimdienst und denen in Europa. Aber es reicht, dass er ein bisschen fühlt, was er den Syrern an Leid zugefügt hat. Er soll wissen, wie es ist, ohne Freiheit zu leben."