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Staatsrechtler zu AfD-Parteispenden-Affäre
"Eine strafbare Handlung ist nicht gegeben"

Nach Ansicht des Staatsrechtlers Karl-Albrecht Schachtschneider hat AfD-Fraktionschefin Alice Weidel in der Parteispenden-Affäre korrekt gehandelt. Er gehe davon aus, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt würden, sagte er im Dlf.

Karl-Albrecht Schachtschneider im Gespräch mit Martin Zagatta |
    Die AfD-Fraktionschefin im Bundestag, Alice Weidel
    Die AfD-Fraktionschefin im Bundestag, Alice Weidel (picture alliance / Sven Simon)
    Martin Zagatta: In der Parteispenden-Affäre kommt die AfD-Politikerin Alice Weidel jetzt noch weiter unter Druck, denn es gibt Informationen über eine weitere Großspende aus dem Ausland, und die Staatsanwaltschaft will Ermittlungen aufnehmen gegen Weidel.
    Mit dem eben erwähnten Staatsrechtler Professor Karl-Albrecht Schachtschneider, von der AfD beauftragt mit der Aufklärung der Vorwürfe, sind wir jetzt verbunden. Guten Tag, Herr Schachtschneider!
    Karl-Albrecht Schachtschneider: Ja, wir sind verbunden. Guten Tag.
    "Frau Weidel hat korrekt gehandelt"
    Zagatta: Wie weit sind Sie denn schon mit Ihrer Prüfung gekommen? In einer AfD-Pressemeldung heißt es jetzt schon, Sie seien zu dem Ergebnis gekommen, Frau Weidel sei nichts vorzuwerfen.
    Schachtschneider: Richtig, so ist es. Das sehe ich so. Ich habe das alles geprüft, natürlich auf der Grundlage der Fakten, die mir bekannt sind. Man weiß nie, welche Fakten da vielleicht auch noch irgendwie genannt werden, aber ich denke, dass ich da gut informiert bin, auch durch Frau Dr. Weidel.
    Zagatta: Seit wann machen Sie das, diese Überprüfung?
    Schachtschneider: Na ja. Ich bin mit der Frage eigentlich seit gestern erst befasst. Das war natürlich ein intensiver Tag, aber das bin ich gewohnt.
    Zagatta: Und jetzt wissen Sie schon, dass ihr da nichts vorzuwerfen ist? Geht schnell!
    Schachtschneider: Ja, weil es auch gar nicht so schwierig ist, die Zusammenhänge da zu durchschauen, wenn man vom Parteispendenrecht etwas versteht und in der Lage ist, diese mehr als schwierigen Vorschriften des Parteiengesetzes zu lesen, und zwar sachlich zu lesen, und nicht irgendwelche Dinge, die ich gerade gehört habe in dem Bericht, zu sagen, die irgendwie einen Vorwurfscharakter beinhalten. Denn Frau Weidel hat korrekt gehandelt.
    Zagatta: Wieso ermittelt dann die Staatsanwaltschaft jetzt?
    Schachtschneider: Ob sie ermittelt, das ist noch sehr zweifelhaft. Ich kenne nur eine Äußerung der Staatsanwaltschaft, dass eine Anzeige erstattet wurde, und jeder Anzeige muss die Staatsanwaltschaft nachgehen. Das heißt noch lange nicht, dass ein Anfangsverdacht wirklich vorliegt, aber dafür genügt vielleicht eine Anzeige. Die Staatsanwaltschaft wird das mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit, ich würde sagen mit Sicherheit einstellen, weil eine strafbare Handlung im Sinne des Paragraph 31d Parteiengesetz – das wäre die einzige Vorschrift, die in Betracht kommt – nicht gegeben ist. Das würde ja voraussetzen, dass beabsichtigt ist, die Spende zu verschleiern und dass Frau Weidel das beabsichtigt hätte. Davon kann gar keine Rede sein. Sie hat sich in korrekter Weise darum gekümmert, dass die Frage geklärt wird, ob die Spende überhaupt eine Spende ist und eine unzulässige Spende ist, und es ist keine unzulässige Spende. Das ist der Punkt, der gerne übersehen wird, denn es sind schwierige Vorschriften.
    "Augenscheinlich ein Treuhänder eines Vermögens eines Deutschen"
    Zagatta: Sie sprechen jetzt von der Spende aus der Schweiz?
    Schachtschneider: Ich spreche zunächst von der Spende aus der Schweiz.
    Zagatta: Das ist ja unzulässig aus Nicht-EU-Ländern?
    Schachtschneider: Viel einfacher ist es bei der Spende aus Brüssel, aus Belgien vielmehr.
    Zagatta: Aber wieso können Sie da sagen, das sei zulässig? Das ist doch klipp und klar geregelt. Aus Nicht-EU-Staaten dürfen keine Spenden eingenommen werden.
    Schachtschneider: Ja, wenn es aus einem Nicht-EU-Staat kam.
    Zagatta: Die Schweiz.
    Schachtschneider: Da kommt es darauf an, wer der eigentliche Spender ist: Aus der Schweiz, soweit ich da informiert bin, …
    Zagatta: Den kennen Sie?
    Schachtschneider: Wie bitte?
    Zagatta: Den kennen Sie?
    Schachtschneider: Das ist die PWS, das ist ja bekannt, PharmaWholeSale International AG.
    Zagatta: Das ist klar. Aber die sagen ja, sie sei beauftragt worden damit.
    Schachtschneider: Wahrscheinlich ist dies augenscheinlich ein Treuhänder eines Vermögens eines Deutschen, und der Treugeber, ein Deutscher, den wir noch nicht identifizieren konnten – darum bemüht sich die Alternative für Deutschland -, der ist ein Deutscher. Und wenn es ein Deutscher war, greift die Ausnahmevorschrift des Paragraph 25 Absatz 2 Nummer 3a Parteiengesetz. Die Spende kommt dann materiell von einem Deutschen und nicht von einem Ausländer, und damit ist sie nicht unzulässig.
    Zagatta: Herr Schachtschneider, wenn ich da noch mal nachfragen darf? Den Namen kennen Sie auch noch nicht, sagen Sie. Da seien Sie noch dabei. Sie glauben das jetzt.
    Wie ist das denn? Ich habe mal nachgelesen: Paragraph 25 Absatz 3 dieses Parteispendengesetzes ist so eindeutig. Da steht drin: Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, die sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen."
    Schachtschneider: Das ist jetzt die weitere Frage.
    Kein "schuldhaftes Handeln" von Frau Weidel
    Zagatta: Das hat doch die AfD nicht gemacht, hat Frau Weidel auch nicht gemacht. Das ist doch ein klarer Verstoß.
    Schachtschneider: Nein, das wäre kein klarer Verstoß, sondern es ist ganz anders. Denn der Begriff der Unverzüglichkeit, der juristisch sehr ehrwürdig ist, heißt ohne schuldhaftes Zögern. Er wird also schuldhaft sein, das hat sich lange hingezogen, das lässt sich nicht bestreiten. Aber es war weder fahrlässig, noch gar vorsätzlich von Frau Weidel. Sie hatte diese Spendenfrage sofort übertragen, wie es ihre Pflicht ist, der Schatzmeisterin des Kreisverbandes und weiterhin dem Schatzmeister des Landesverbandes Baden-Württemberg. Die haben das geprüft, haben versucht zu klären, wie die Verhältnisse sind, und das hat augenscheinlich relativ lange Zeit gekostet. Da wurde ja zunächst, wie Sie selbst berichtet haben, von dem Landesschatzmeister gesagt, das sei eine Spende, und dann wurde die entsprechend benutzt, aber keine unzulässige Spende eben, und dann haben sich die Dinge so dargestellt, wie Sie es jetzt berichten, die aber insofern noch nicht geklärt sind, weil man gar nicht weiß, wer der eigentliche materielle Spender ist. Dann hat Frau Weidel sich ja entschieden, weil der Hintergrund unklar ist, das zurückzuüberweisen, und das war unverzüglich, weil sie …
    Zagatta: Unverzüglich nicht ganz. Das hat ja ganz schön lange gedauert.
    Schachtschneider: Das hat lange gedauert, aber der Begriff der Unverzüglichkeit hängt immer von den Tatsachen ab.
    Zagatta: Das haben Sie gesagt. Aber was ist denn unverzüglich?
    Schachtschneider: Genau. Wenn die Frage nicht schnell geklärt werden kann, geht es nicht anders. Wenn eine Spende zurückgegeben wird, dann ist es ja nach dem Gesetz, nach Paragraph 25 Absatz 1, letzter Halbsatz, gar keine Spende.
    Zagatta: Herr Schachtschneider, das haben Sie erklärt. Aber wie kann man dann dazu kommen, wenn auf einem Konto, auf dem eigentlich so wie nichts ist – da sollen tausend Euro maximal gewesen sein –, und plötzlich kommen da jede Menge Überweisungen von um die 10.000 Euro, dann muss man doch ganz schnell Verdacht schöpfen und nicht erst nach Monaten reagieren.
    Schachtschneider: Ja, natürlich! Dass das Zahlungen waren, die geprüft werden müssen auf ihren Spendencharakter hin, ist völlig klar. Das hat Frau Weidel veranlasst und hat die zuständigen Stellen eingesetzt, nämlich die Schatzmeister, wie es ja auch im Gesetz steht, dass das ihre Pflicht ist, und das ist geschehen. Das hat lange gedauert, aber nicht in einer Weise, dass es ein schuldhaftes Handeln im Sinne von Frau Weidel wäre. Sie hat das Nötige veranlasst.
    "Meine Unabhängigkeit ist mein wichtigstes Gut"
    Zagatta: Das muss die Staatsanwaltschaft jetzt klären. – Ich habe noch eine Frage.
    Schachtschneider: Das muss die Staatsanwaltschaft letztlich beurteilen.
    Zagatta: Herr Schachtschneider, weil wir auf die Nachrichten zugehen, noch eine Frage: Wenn man das tatsächlich aufklären will von Seiten der AfD, warum setzt denn die AfD dann nicht einen unabhängigen Gutachter ein, sondern jemand so parteinahen wie Sie? Da liegt doch der Verdacht nahe, dass man Sie beauftragt hat, um Frau Weidel reinzuwaschen.
    Zagatta: Ich bin nicht Mitglied der Alternative für Deutschland.
    Zagatta: Aber Sie sind im Kuratorium der AfD-nahen Stiftung, die da eingerichtet wird.
    Schachtschneider: Ich bin im Kuratorium wie andere auch, die nicht der Partei angehören. Da sind sogar Mitglieder, die der CDU angehören. Meine Unabhängigkeit ist mein wichtigstes Gut. Als Professor lege ich größten Wert darauf. Ich unterstütze die AfD mit Rechtsrat und mit nichts anderem, und wenn jemand meinen Rechtsrat haben will, gebe ich ihn immer, wer es auch immer sei. Jeder hat Anspruch darauf, rechtlich beraten zu werden. Dass mich die anderen Parteien nicht beauftragen, das ist deren Sache. Ich kann das irgendwie verstehen. Aber ich bin ja bekannt als ein Kritiker der Europäischen Union und habe auch viele andere Prozesse geführt. Dass das nur die AfD tut, ist ja gut verständlich, behindert mich überhaupt nicht, beim Recht zu bleiben. Das ist mein Heiligtum, das Recht zu vertreten. Weiter gar nichts!
    Zagatta: Bestens, Herr Schachtschneider. Und wir freuen uns auch, dass wir Sie gewonnen haben heute Mittag, um uns Auskunft zu geben über Ihre Erkenntnisse. Ich bedanke mich ganz herzlich bei dem Staatsrechtler Professor Karl-Albrecht Schachtschneider.
    Schachtschneider: Ich danke Ihnen auch, Herr Zagatta.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.