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Staatsrechtler zu Künast-Urteil
"Anstand ist das Lebenselixier der Demokratie"

Die Beleidigungen und Beschimpfungen der Politikerin Renate Künast sind nach Meinung von Udo di Fabio nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. "Die Passagen, die ich gesehen habe, waren klassische Beispiele einer Schmähkritik", sagte der Verfassungsrechtler im Dlf.

Udo di Fabio im Gespräch mit Michael Köhler |
Porträtaufnahme von Udo di Fabio, ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Udo di Fabio, Staatsrechtler und ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts (imago images / Reiner Zensen)
Udo di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, lehrt Staatsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn. Beim Tag der offenen Tür im Deutschlandfunk äußerte er sich zum aktuellen Künast-Urteil. Sexistische Schmähungen auf Facebook gegen die Politikerin waren vom Berliner Landgericht für zulässig erklärt worden. Was hat das für Folgen für die politische Kultur dieses Landes? Umfasst die Meinungsfreiheit alles? Di Fabio sagte, er kenne zwar die Akten nicht und den Fall nur aus den Medien. Aber die Äußerungen im Fall Künast sind für ihn ein Musterbeispiel für die Grenzen der Meinungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner langen Rechtsprechung dazu ein Stück amerikanischer Meinungskultur übernommen: "Im Zweifel für die Meinungsfreiheit. Das war im Deutschland der 50er Jahre nicht selbstverständlich." Das bedeute auch: Wenn Politiker Gegenstand einer Meinungsäußerung sind, dürften sie nicht so empfindlich sein oder so schnell beleidigt sein wie im privaten Leben.
Die Grenzen der Meinungsfreiheit
Fabio erklärte: "Die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht der Meinungsfreiheit gesetzt hat, sind erstens die nachweislich unwahre Tatsachenbehauptung, und zweitens die sogenannte Schmähkritik. Gemeint ist damit ein Schlagen unter die Gürtellinie, die Verletzung des anderen und seiner Person. Da geht es um die Verletzung der Würde eines Menschen. "Und die Passagen, die ich gesehen habe über Renate Künast waren klassische Beispiele einer solchen Schmähkritik und sind deshalb von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt."
Verfassungsrichter a.D. Udo di Fabio im Gespräch mit Michael Köhler beim Deutschlandfunk Tag der offenen Tür, 22.09.2019
Verfassungsrichter a.D. Udo di Fabio im Gespräch mit Michael Köhler beim Deutschlandfunk Tag der offenen Tür, 22.09.2019 (Deutschlandradio / Karin Fischer)
Hate-Speech als Zeichen für den Werteverfall in einer Gesellschaft
Der Künast-Fall beweist nach Ansicht von di Fabio, dass eine Gesellschaft auf ihre eigenen kulturellen Interaktionsbedingungen Acht geben muss: "Das, was wir früher mal Anstand nannten, das ist ein Lebenselixier einer jeden Demokratie." Die Grundrechte als Werteordnung bildeten dies ab. Was die Grundrechte uns lehrten und was die Idee der Würde des Menschen Artikel 1 des Grundgesetzes ausmache, sei, den anderen zu achten auch, wenn er eine andere Meinung hat. Ihn "trotzdem" zu achten, als Subjekt, als Person. "Das was alles über Renate Künast gesagt worden ist, das zeigt jedenfalls im Netz ein gewisses Maß an Verwahrlosung. Unter dem Schutz der Anonymität wird gesagt, was früher noch nicht mal am Stammtisch gesagt wurde."
Verliert die Gesellschaft ihre Mitte?
Die starke Gruppenloyalität, wie sie in den Nachkriegsjahren herrschte, wo korporative Gruppen oder Kollektive die Gesellschaft prägten, gebe es nicht mehr: "Es ist zwar wichtig, was der ADAC oder der DGB sagt, aber es hört keiner hin", so Udo di Fabio. Kleinere Gruppen wie NGOs prägten den Kommunikationsraum. Zusammen mit der Digitalisierung und Globalisierung veränderten sie die Gesellschaft. So drohe die ihre Mitte ein Stück weit zu verlieren. "Heute haben wir, negativ gesprochen, einen zerbrochenen Spiegel, positiv gesagt, eine dezentrale Meinungsbildung."
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.