Das möglicherweise wegweisende Urteil, das das Kölner Landgericht in dieser Woche gefällt hat, hat folgende Vorgeschichte: Bei einem Heimspiel des 1. FC Köln gegen den SC Paderborn im Februar 2014 wirft ein Kölner Fan einen Böller in die Zuschauermenge und verletzt damit sieben Personen. Dafür wird der FC-Fan zu 18 Monaten Bewährungsstrafe und 4.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Doch damit nicht genug, kommt zu diesem strafrechtlichen Teil der Geschichte noch ein sportgerichtlicher. Das DFB-Sportgericht nämlich hatte den 1. FC Köln unter anderem für besagten Böllerwurf zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt. Einen Teil davon wollte sich der Verein deshalb von dem Böllerwerfer wiederholen: 30.000 Euro.
Vereinsstrafen an die Fans weitergeben?
Nun hat das Landgericht Köln entschieden, dass der böllerwerfende FC-Anhänger seinem Verein diese 30.000 Euro zahlen soll. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, kann ein Fußballclub also eine über ihn verhängte Strafe an einen Fan abwälzen. Der 1. FC Köln spricht von einer Signalwirkung und hofft, dass das Urteil in Zukunft andere potentielle Böllerwerfer abschreckt.
Kritik von Seiten der Fan-Vertreter
Frank Hatlé und seine Kollegen von der AG Fananwälte beobachten, dass deutsche Fußballvereine bereits seit einigen Jahren verstärkt versuchen, diesen Weg zu gehen - und zwar mit Rückendeckung bzw. auf Empfehlung des DFB, der sich von dieser Praxis eine präventive und abschreckende Wirkung verspricht. Die AG Fananwälte sieht diese Entwicklung kritisch: "Ich kann nicht erkennen, wofür der Fan haften soll", sagte Frank Hatlé in der DLF-Sendung "Sport am Samstag".
Verbandsstrafen wie im Fall des 1. FC Köln würden ausgesprochen, wenn Vereine ihre Einlass- und Sicherheitskontrollen vor einem Spiel nicht ordnungsgemäß durchgeführt haben und dadurch Böller und andere gefährliche Gegenstände ins Stadion gelangen. Da der böllerwerfende Fan nicht für die Sicherheitskontrollen des Vereins zuständig sei, sei es laut Frank Hatlé fraglich, ob der 1. FC Köln seine Verbandsstrafe auf ihn weiterleiten kann. Daher müsse für solche Fälle "endlich höchstrichterliches Recht" gesprochen werden.
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