Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht wies eine Beschwerde der Stadt gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ab. Dieses hatte die Abschiebung des Predigers nach dessen Eilantrag bereits gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht argumentiert unter anderem, die Stadt Bonn habe nicht ausreichend belegt, dass der Prediger Teil eines salafistisch-dschihadistischen Radikalisierungszirkels sei. Eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch den Mann sei, Zitat, "nicht mit der erforderlichen Sicherheit" anzunehmen.
Der Prediger sitzt seit Anfang September in Abschiebehaft. Die Stadt Bonn wollte ihn in das Kosovo abschieben und verhängte eine Wiedereinreisesperre von 20 Jahren.
(AZ 18 B 950/24)
Diese Nachricht wurde am 11.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.