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Ständiges Schiedsgericht verhandelt im Juli über die "50+1"-Regel

Löwen-Retter Hasan Abdullah Ismaik fordert eine Option für sein finanzielles Engagement. Fällt die 50+1-Regel, dann will der Jordanier die Mehrheit beim TSV 1860 München übernehmen. Eine Entscheidung auf Verbandsebene zu dieser Regel fällt in den kommenden Monaten, wenn die Klage von Hannover 96 verhandelt wird.

Von Heinz Peter Kreuzer | 19.05.2011
    Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen unter Vorsitz von Professor Udo Steiner wird am. 4. Juli über die Klage von Hannover 96 gegen die 50+1-Regel verhandeln. Eine Entscheidung erwartet 96-Präsident Martin Kind spätestens im dritten Quartal dieses Jahres. Die Niedersachsen klagen gegen die Vorschrift, dass Profivereine mehr als 50 Prozent der Anteile halten müssen.

    Hannovers Klub-Chef will Investoren die Möglichkeit eröffnen, die Mehrheit eines Vereins zu übernehmen. Die derzeit geltende Regel hält Kind für nicht vereinbar mit geltendem Recht. Untermauern will er dies unter anderem mit den Ausnahmegenehmigungen für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg. Die beiden Werksklubs haben als hundertprozentige Töchter des Bayer- beziehungsweise Volkswagen-Konzerns eine Sondergenehmigung erhalten. Begründet wurde diese mit der langjährigen wirtschaftlichen Förderung der Klubs durch diese Unternehmen.

    Untersucht werden auch die wirtschaftlichen Hintergründe bei der TSG Hoffenheim. Offiziell hält Mäzen Dietmar Hopp 49 Prozent des Vereins. Aber ihm wird vorgeworfen, er nehme zu viel Einfluss beim Erstligisten. Alle drei Bundesligisten müssen derzeit eine schriftliche Stellungnahme für das Schiedsgericht erarbeiten.

    Verliert Hannover 96 vor dem Ständigen Schiedsgericht, der letzten Instanz auf Verbandsebene, dann bleibt Präsident Martin Kind nur noch der Weg vor ein ordentliches Gericht. Dann geht die Klage zum Europäischen Gerichtshof.