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Start der Teil-Impfpflicht
Umsetzung fraglich
Ab dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht: Pflegekräfte müssen ihren Arbeitgebern dann nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Doch Betretungs- oder Beschäftigungsverbote für ungeimpfte Mitarbeiter wird es vorerst nicht geben. Dafür ist die Personaldecke in der Pflege zu dünn und die Versorgung der Patienten darf unter keinen Umständen riskiert werden.