![Auf einem Stimmzettel zur Bundestagswahl liegt ein Kugelschreiber des Deutschen Bundestages. Auf einem Stimmzettel zur Bundestagswahl liegt ein Kugelschreiber des Deutschen Bundestages.](https://bilder.deutschlandfunk.de/FI/LE/_2/b0/FILE_2b00c3517892e999c3d8462da109a612/255150752-jpg-100-1920x1080.jpg)
Bundespräsident Steinmeier unterzeichnete das entsprechende Gesetz, das nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Mehrere Oppositionsparteien wollen das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Linke sowie das Bundesland Bayern haben Klagen angekündigt. Sie fühlen sich durch die Reform benachteiligt. Das Gesetz war im März mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und einiger AfD-Abgeordneter vom Bundestag und später vom Bundesrat beschlossen worden.
Das neue Wahlrecht deckelt die Zahl der Sitze im Bundestag auf 630. Derzeit sind es 736. Überhang- und Ausgleichsmandate sowie die Grundmandatsklausel fallen weg. Durch sie zogen Parteien auch dann in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
Diese Nachricht wurde am 09.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.