Künast: "Grundsätzlich ist ja in Deutschland eines klar, nämlich dass die aktive Sterbehilfe strafbar ist, aber die Beihilfe zum Freitod, also frei und selbstbestimmt entschieden, dass jemand sterben will, ist eben straffrei."
Brand: "Ich glaube, wer die Debatte um die Suizidbeihilfe auf das Strafrecht verengt, der wird der Dimension dieses Themas nicht gerecht und der vernebelt auch die Debatte."
Högl: "Die Frage der geschäftsmäßigen, gewerbsmäßigen, organisierten Sterbehilfe, das denke ich, sollten wir einschränken. Wenn das ohne das Strafrecht geht, gerne."
Direkt nach der parlamentarischen Sommerpause haben die Bundestagsabgeordneten das Thema Sterbehilfe auf die Tagesordnung gesetzt. Debattiert wird jedoch noch nicht in der Öffentlichkeit, weder im Plenum noch in den Ausschüssen. Die Gespräche werden zunächst hinter der parlamentarischen Bühne geführt.
Vogler: "Wo das organisiert und systematisch gemacht wird, wo auch dafür geworben wird und möglicherweise auch noch Geld damit verdient wird, anderen die Mittel zum Sterben bereitzustellen, das sollten wir in irgendeiner Form verbieten."
Högl: "Aber mein Anliegen ist eben, genau dieses zu stoppen."
Brand: "Wenn sie erkrankt sind, dann geht es darum, ihnen möglichst zu helfen und Schmerzen zu nehmen. Aber es geht den meisten nicht darum, das Leben zu beenden."
Künast: "Das sind lauter unterschiedliche Dinge, die wir auseinanderhalten müssen. Also nicht einfach, und es wird viele Abende und viele Stunden geben, in denen wir diskutieren."
Die aktive Sterbehilfe - Tötung auf Verlangen - ist hierzulande verboten, die Beihilfe zum Suizid jedoch erlaubt. Bislang dürfen also auch Vereine wie der des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch oder der deutsche Ableger der Schweizer Organisation Dignitas ganz legal ihre Hilfe anbieten und den Sterbewilligen Medikamente besorgen. Ob das in Zukunft gesetzlich anders geregelt werden sollte, darüber wollen die Abgeordneten demnächst entscheiden.
Letzter Gesetzentwurf scheiterte
In der vorigen Legislaturperiode war ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium gescheitert. Der sah ein Verbot lediglich der gewerbsmäßigen Sterbehilfe vor. Nur wenn ganz offensichtlich Geschäfte mit dem Tod gemacht werden, sollte der Staat eingreifen. Das ging vielen Christdemokraten nicht weit genug, weil die Vereine nach wie vor nicht belangt worden wären. Und auch in der Großen Koalition hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bereits klargemacht, dass er jede organisierte Form der Sterbehilfe verbieten lassen will. Einen Gesetzentwurf jedoch wird er nicht vorlegen. Die Bundestagsabgeordneten haben sich für einen anderen Weg entschieden. Eva Högl von der SPD:
"Weder das Gesundheitsministerium noch das Justizministerium werden einen Vorschlag machen, sondern wir werden aus der Mitte des Bundestages heraus Gesetzentwürfe entwickeln und wir machen das frei vom so genannten Fraktionszwang, also quer zu den Fraktionsgrenzen werden wir so genannte Gruppenanträge schreiben."
Renate Künast von den Grünen:
"Es ist jetzt so dass nach unserer so genannten Sommerpause alle schon die Fühler ausstrecken und Gespräche miteinander vereinbaren hier im Bundestag. Es wird eine Menge Termine, Gespräche geben und ich denke einige Treffen so einzelner Leute im Bundestag, die mal miteinander eruieren, ob sie zu einem gemeinsamen Antrag kommen können."
Über das Sterben redet niemand gern. Es ist ein schwieriges, stark emotional besetztes Thema, in das auch religiöse Gefühle hineinspielen. Wenn die Abgeordneten über die Sterbehilfe reden, werden sie sich mit ethischen, aber auch mit juristischen Fragen befassen müssen.
"Es gibt einen berühmten Satz von Goethe, in den Maximen und Reflexionen, der sich auf die Hilfe zum Suizid bezieht, wo er sagt, jede Generation hat aufs neue das Problem des Suizids und der Beihilfe dazu zu verhandeln. Und keine der künftigen Generationen, so deutet er das an, wird dieser Aufgabe entkommen, und das ist wohl wahr."
Reinhard Merkel ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. Recht und Ethik in der Medizin und in den Neurowissenschaften gehören zu seinen Forschungsgebieten. Außerdem ist er Mitglied im Nationalen Ethikrat, der in der vorigen Legislaturperiode empfohlen hat, die organisierte Sterbehilfe grundsätzlich zu regeln. An ein Verbot oder an das Strafrecht denkt Reinhard Merkel dabei nicht.
"Ich meine, dass die organisierte Sterbehilfe zu unrecht mit Strafe bedroht werden soll. Wohl kann man darüber nachdenken, dass die kommerzialisierte Sterbehilfe verboten wird. Also dass jemand einfach Geld verdient mit der Not anderer, das ist eher ein Ärgernis. Ob das strafwürdig ist, ist eine andere Frage, aber das liegt im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers. Ich bin aber nicht so sicher, ob eine Tat, die als individuelle Tat nicht gut verboten werden kann, dann wenn sie organisiert betrieben wird, also wiederholt wird, und jemand sich zuhause Akten anlegt von den Fällen, mit denen er zu tun hatte, allein deshalb plötzlich strafwürdig ist. Die organisierte Sterbehilfe wird zu Unrecht pauschal verteufelt und soll pauschal zu Unrecht kriminalisiert werden."
Das Strafrecht unterscheide zu Recht zwischen dem erlaubten assistierten Suizid und der strafbaren aktiven Sterbehilfe, meint der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Merkel. Tötung auf Verlangen wird nach § 216 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.
Begrifflichkeiten mit Abgrenzungsschwierigkeiten
"Der Schuss in den Kopf eines Sterbewilligen ist eine Tötung auf Verlangen, die moderatere Form, das Setzen einer Giftspritze, das Injizieren eines tödlichen Mittels ist eine Tötung auf Verlangen. Während das Verschaffen dieses Mittels für den Sterbewilligen, das er sich dann selbst injiziert, ein assistierter Suizid ist. Da gibt es Abgrenzungsprobleme wie immer im Recht, aber das ist die große Linie."
§ 216 Strafgesetzbuch, Tötung auf Verlangen, verfolge ein doppeltes Ziel, sagt der Strafrechtsprofessor. Erstens soll er vor übereilten Entschlüssen schützen. Zweitens schütze die Strafvorschrift ein gesellschaftliches Tabu, so Merkel:
"Die Tötung eines anderen tastet eine Grundnorm der rechtlich verfassten und friedlichen Gesellschaft an, und dafür braucht man sehr gute Gründe. Während der Suizid eine solche Grundnorm nicht antastet. Sich selbst, mit sich selbst, darf man tun, was man will. Aber andere töten darf man grundsätzlich nicht, von eng umschriebenen Ausnahmen abgesehen."
Die aktive Sterbehilfe, genauer "Tötung auf Verlangen", soll im Strafgesetzbuch stehen bleiben wie bisher. Jetzt geht es vielmehr um die Frage, ob der assistierte Suizid, also die Beihilfe zur Selbsttötung, auch unter Strafe gestellt, in anderer Form rechtlich geregelt werden oder erlaubt bleiben soll wie bisher. Rosemarie Will, Professorin für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtstheorie an der Humboldt Universität Berlin, war bis vor Kurzem Bundesvorsitzende der Humanistischen Union. Dort ist sie weiterhin aktiv und auch mit Fragen rundum die Sterbehilfe befasst. Sie hat vor allem verfassungsrechtliche Bedenken, den assistierten Suizid in irgendeiner Form zu verbieten. Denn der Suizid ist straflos, also auch die Beihilfe.
"Verfassungsrechtlich geht es im Grunde genommen immer um die Frage der Selbstbestimmung im Sterben. Grundrechtlich gibt es eine große Einigkeit darüber, dass der, der stirbt, auch in der Lage sein soll, die Umstände seines Sterbens selbst zu bestimmen. Also nicht der Arzt bestimmt die Umstände des Sterbens, der Arzt klärt auf, behandelt, begleitet. Was ich an Behandlung will, was ich mir zumute, entscheide ich selbst."
Ärzte dürfen keine Hilfe zum Sterben geben
Wenn ein Mensch unheilbar krank seinem Leben selbst ein Ende setzen will, dann darf ihm ausgerechnet die Ärztin oder der Arzt dabei nicht helfen. Mediziner werden zwar genau wie jeder andere nicht strafrechtlich für den assistierten Suizid belangt, aber das Berufsrecht verbietet es ihnen. Ihnen drohen Geldstrafen oder letztlich können sie sogar die Approbation verlieren. Seit Juni 2011 gibt es eigens eine entsprechende Empfehlung der Bundesärztekammer - der Arzt sei verpflichtet, Hilfe zum Leben zu leisten, nicht Hilfe zum Sterben. Es haben jedoch nur zehn Bundesländer diese Empfehlung in ihr Berufsrecht übernommen. Rosemarie Will:
"Und das heißt jetzt, dass das in der Ärzteschaft auch total kontrovers ist. Und ich finde es persönlich ganz merkwürdig, zu sagen, Sterbebegleitung und unter Umständen Assistierung zum Suizid gehört nicht zu dem, was der Arzt beruflich machen soll und darf. Der Arzt ist in der Regel am nächsten dran am Sterbenden und ich denke, man muss da wirklich die Position wechseln und sagen, wenn, dann gibt es eine ärztliche Verpflichtung, jemanden in dieser Situation zu begleiten."
Den Sterbeprozess begleiten und Schmerzen lindern ja, aber nicht den Suizid assistieren, darauf besteht der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery. Nicht alle Ärzte denken wie er. Eine anonyme Umfrage unter Hausärzten, Anästhesisten und Onkologen hat ergeben, dass mehr als ein Drittel von ihnen dafür sind, auch Ärzten den assistierten Suizid zu erlauben.
Montgomerys Vorgänger Jörg-Dietrich Hoppe hatte seinerzeit zwar ebenfalls die Meinung vertreten, dass Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe sei. Aber sie sollte möglich sein, wenn der Arzt das mit seinem Gewissen vereinbaren könne. Das galt bis zum Ärztetag in Kiel im Frühsommer 2011:
"Dass auf dem Kieler Ärztetag das individuelle Gewissen als äußerste und höchste Instanz individueller ärztlicher Entscheidungsfindung ausgehebelt worden ist, das ist etwas, was ich untragbar finde und was ich nicht akzeptiere und wo ich alles daran setze, derzeit und auch in Zukunft, diese Entscheidung zu revidieren."
Michael de Ridder ist Internist und hat viele Jahre die Rettungsstation eines großen Berliner Krankenhauses geleitet. Am Ende seines Berufslebens hat er ein Hospiz aufgebaut, und auch als Vorsitzender einer Stiftung für Palliativmedizin setzte er sich immer für ein menschenwürdiges Sterben ein. Unter bestimmten Voraussetzungen hält er auch den assistierten Suizid für zulässig.
"Es geht ausschließlich um Menschen, die terminal krank sind. Die also eine schwere, aussichtslose Erkrankung haben, eine Tumorerkrankung oder ein anderes Leiden. Ich würde darunter auch Menschen rechnen, die eine schwere Versehrtheit haben, etwa eine hohe Querschnittslähmung, Patienten, die schwerst körperlich eingeschränkt sind, so dass sie das, was ich gerne Lebensentwurf nenne, nicht leben können. Dazu muss natürlich kommen was frei verantwortliche Willensbildung heißt und was natürlich auch beinhaltet, es muss geprüft werden, dass nicht irgendwelche Zwänge, irgendein Druck von außen ausgeübt wird, der zu dieser Entscheidung führt. Und es muss eben eine nachhaltige Entscheidung sein, die auch natürlich aufrechterhalten wird über eine gewisse Zeit, das alles muss gegeben sein. Das ist jetzt das, was von Seiten des Patienten gegeben sein muss."
Suizid-Beihilfe könne und dürfe der Arzt nur leisten, wenn er seinen Patienten, seine Kranken- und Leidensgeschichte gut kennt. De Ridder nennt das Beispiel einer Biologin, die nach einem Autounfall vom Hals an querschnittsgelähmt ist. Als er sie kennenlernte, musste sie durch einen Luftröhrenschnitt ununterbrochen beatmet werden. Nach Monaten erholte sich ihr Atemzentrum teilweise. Sonst blieb sie vollständig gelähmt. De Ridder führte lange, intensive Gespräche mit ihr über Leben und Sterben unter den Bedingungen eines - wie sie selbst es nannte - "beatmeten Kopfes". Zur Zeit, sagt de Ridder, akzeptiere die Patientin das Weiterleben.
"Die aber vielleicht auch in eine andere Situation kommen wird, dass sie diese Weise aus dem Leben zu gehen doch für sich selber wünscht, weil sie sehr plausibel erklären kann, dass ihr Lebensentwurf, und das ist eine Wissenschaftlerin, ihr Lebensentwurf nicht mehr realisierbar ist. Und das wäre für mich ein sehr nachvollziehbarer Grund, warum jemand auf diesen Wunsch, aus dem Leben zu gehen durch Suizid und Suizid-Assistenz besteht. Sie hat, als es damals akut war und sie lange Zeit am Beatmungsgerät lag und ihre Prognose kannte, hat sie mir gesagt, sie wollte unbedingt sterben. Das haben ihr die Ärzte damals verweigert, was ein ganz klarer Rechtsbruch war. Heute, nach Jahren, das ist jetzt dreieinhalb Jahre her, sagt sie zu mir, Herr de Ridder, ich wünschte, ich wäre damals gestorben. Und das sagt ja alles aus über die derzeitige Lebensqualität, die sie für sich erfährt."
"Medizin behandelt Krankheit, aber nicht den leidenden Menschen"
Das Schicksal dieser Patientin hat Michael de Ridder in seinem Buch "Wie wollen wir sterben?" eindringlich beschrieben. Vor allem empört er sich darüber, dass sich keiner der Ärzte, Pfleger oder begleitenden Psychologen auch nur für eine Sekunde darauf eingelassen hat, mit ihr über ihren Sterbewunsch zu sprechen. Durchhalten, niemals die Hoffnung aufgeben, weiterleben, jedem noch so reduzierten Leben Gewinn abzutrotzen hieß hier die Maxime. Ein ärztliches Ethikverständnis, gegen das de Ridder ankämpft.
"Hier muss man auf das verweisen, was ich gerne eine neue Medizin-Kultur nenne. Und in dieser neuen Medizin-Kultur spielt der Palliativgedanke, der sich ja nicht nur auf das Lebensende bezieht, sondern Palliativ-Medizin heißt, den Kranken in seinem subjektiven Leid, in seiner Lebenssituation, ernst und wichtig zu nehmen. Das heißt krass gesagt, wir haben heute eine Medizin, die Krankheit behandelt, aber nicht den kranken, leidenden Menschen. So könnte man es verkürzt sagen.
"Auch in den ersten Sondierungsgesprächen der Bundestagsabgeordneten spielt die Palliativ-Medizin eine große Rolle. Michael Brand von der CDU sieht darin eine große Chance, Suizidwünsche gar nicht erst aufkommen zu lassen oder aber abzuwenden.
"Wenn man sagt, wir haben Möglichkeiten über die Palliativ-Medizin, bis hin zu einer palliativen Sedierung, das heißt, zu einem Narkose ähnlichen Zustand, da gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. Und da sagen die Praktiker, da gibt es wirklich nur ganz, ganz wenige Ausnahmefälle, bei denen dann noch der Wunsch besteht."
Michael Brand weiß schon jetzt, dass er organisierte Sterbehilfe verbieten will. Denn er fürchtet, dass anderenfalls zunehmend Druck auf die Alten und Kranken ausgeübt würde, die heute schon keinem mehr zur Last fallen wollten. Dass den Todkranken beim Sterben geholfen wird, befürwortet er:
"Ganz wichtig ist, dass es um menschenwürdiges Sterben geht. Und nicht um menschenwürdiges Töten. Das ist der große Unterschied. Helfen beim Sterben ja, das ist ein ganz großer Unterschied, als wenn ich aktiv eingreife, wenn ich jemandem ein Mittel spritze oder Medikamente gebe, die zum Tod führen."
Die verschiedenen Meinungen gehen quer durch die Fraktionen. Peter Hintze von der CDU zum Beispiel hat sich schon mehrfach in der Öffentlichkeit für eine Liberalisierung der Sterbehilfe ausgesprochen. Er will vor allem, dass der ärztlich assistierte Suizid in unerträglichen Situationen am Lebensende ohne jeden Zweifel straffrei sein soll. Ähnlich sieht es Carola Reimann in der SPD, während ihre Parteifreundin Eva Högl die organisierte Sterbehilfe auf jeden Fall verbieten will. Das will auch Kathrin Vogler von den Linken, während Renate Künast von den Grünen sich auch hier gegen ein Verbot ausspricht. Sie will die Vereine lediglich stärker kontrollieren.
Palliativmedizin und die Hospizversorgung sollen ausgebaut werden
"Wir brauchen nicht mehr Strafrecht, sondern wir brauchen mehr Beratung, mehr Fürsorge. Vielleicht kann man durch gute Beratungsgespräche den einen oder anderen vom Suizid abbringen, vielleicht auch nicht. Aber klar ist doch, dass wir nicht wie heute Menschen allein lassen können."
In zwei Punkten jedoch sind sich die Abgeordneten aller vier Fraktionen im Bundestag einig. Erstens wollen sie sich für den Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizversorgung einsetzen. Zweitens wollen sie sich bei dem wichtigen und schwierigen Thema Sterbehilfe Zeit lassen. Michael Brand, der für die CDU-Fraktion die Gespräche koordiniert:
"Mir war wichtig, dass es keinen Schnellschuss bei diesem Thema gibt, sondern dass wir mit vielen Experten sprechen können. Weil ich glaube, es ist ja keine Aufgabe von Politik allein. Wir müssen am Ende das Gesetz entscheiden. Aber jetzt ist es doch wichtig, mit denen zu sprechen, mit den Juristen, vor allen Dingen mit den Ärzten, mit den Palliativ-Medizinern, mit Betroffenen."
Wann die erste Plenardebatte zum Thema Sterbehilfe stattfinden wird, steht noch nicht fest. Kathrin Vogler von den Linken:
"Wir diskutieren das im Moment noch, ob wir vielleicht schon eine Debatte führen, ohne dass wir Gesetzentwürfe vorliegen haben, dass wir eine offene Plenardebatte machen, wie es damals bei der Patientenverfügung wohl auch gegeben hat. Oder ob wir zunächst mal in den Gruppen erste Initiativen erarbeiten. Weil solange man nichts vorliegen hat, ist es immer schwierig, eine Anhörung zu machen, weil man dann ein bisschen im Nebel stochert. Außerdem brauchen wir, glaube ich, noch ein bisschen Zeit, um uns in den Gruppen zurecht zu rütteln."