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Sterbehilfe
Der Fall Vicent Lambert scheidet Frankreich

Ganz Frankreich kennt Vincent Lambert: Das traurige Schicksal des unheilbaren Koma-Patienten löst seit Monaten hitzige Debatten zwischen Befürwortern und Gegnern der Sterbehilfe aus. Jetzt muss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden, ob der 38-Jährige sterben darf oder nicht.

Von Bettina Kaps |
    Der französische Koma-Patient Vincent Lambert bekommt ein Bild gezeigt.
    Der Fall des Koma-Patienten Vincent Lambert hat die Sterbehilfe-Debatte in Frankreich wieder entfacht. (picture alliance / dpa/)
    Es geht um Leben und Tod, um Liebe, um christliche geprägte Überzeugungen, Konkurrenz und Eifersucht sind möglicherweise auch im Spiel: Wer darf über die Existenz des 38-jährigen Komapatienten Vincent Lambert entscheiden, seine Ehefrau oder seine Mutter?
    Seit einem Motorradunfall vor sechs Jahren ist Vincent Lambert querschnittsgelähmt und befindet sich im sogenannten minimal-bewussten Zustand. Das heißt: Er bewegt die Augen und ist schmerzempfindlich. Aber es ist unmöglich, mit ihm zu kommunizieren. Nach Ansicht aller Experten gibt es keine Hoffnung auf Besserung.
    Die Ehefrau betont, dass sich ihr Mann – ein ehemaliger Krankenpfleger – vor seinem Unfall gegen lebensverlängernde Maßnahmen um jeden Preis ausgesprochen habe, aber einen schriftlichen Beweis dafür gibt es nicht. Nach ausführlichen Beratungen folgte das Ärzteteam im Januar 2014 dem Wunsch der Ehefrau und sieben weiterer Familienmitglieder und stellte die künstliche Ernährung ein. Chefarzt Eric Kariger, ein bekennender Katholik, erklärte seine Beweggründe:
    "Ich wollte Vincent Lambert in seiner Besonderheit, seinem Reichtum und seinem schwierigen Schicksal respektieren. Meine Entscheidung zeugte von der Demut, die Grenzen der medizinischen Wissenschaft anzuerkennen und Vincent Lambert von uns gehen zu lassen, ohne den Tag und die Stunde seines Todes bestimmen zu wollen."
    Die Eltern des Verunglückten sind überzeugte Katholiken aus strenggläubigen Kreisen. Passive Sterbehilfe ist für sie Euthanasie. Für die Mutter ist Vincent nicht unheilbar krank, sondern schwerstbehindert.
    "Natürlich ist Vincent nicht im Endstadium seines Lebens. Ich kann seine Zeichen erkennen, wenn er das Bein anhebt, die Augen schließt. Er erkennt meine Stimme. Ich konnte es kaum glauben: Beim letzten Besuch hat er den Kopf dreimal zu mir gewandt."
    Für die Ärzte handelt es sich bei diesen Bewegungen um reine Körperreflexe. Die Eltern, ein Schwester und ein Halbbruder reichten Klage ein. Die Justiz gab ihnen in erster Instanz recht: Die Klinik musste die Ernährung wieder aufnehmen. Lamberts Ehefrau Rachel rief daraufhin das höchste französische Verwaltungsgericht, den Conseil d´Etat an. Im vergangenen Juni genehmigten die 17 Richter des Staatsrates den Abbruch der Behandlung. Vizepräsident Jean-Marc Sauvé begründete die Entscheidung:
    "Die Untersuchung hat ergeben, dass Vincent Lambert vor seinem Unfall mehrmals deutlich den Wunsch geäußert hat, nicht künstlich am Leben erhalten zu werden, falls er in einen Zustand großer Abhängigkeit geraten sollte. Der Conseil d´Etat hat geurteilt, dass der behandelnde Arzt alle Bedingungen des Gesetzes zur passiven Sterbehilfe befolgt hat. Er hat die Ansicht von sechs weiteren Ärzten eingeholt und die Familie konsultiert. So kam er zu der schmerzhaften Entscheidung, dass eine Fortsetzung der Behandlung einer Lebensverlängerung um jeden Preis gleichkommt."
    Noch vor der Urteilsverkündung hatten die Eltern ein Eilverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beantragt. Dadurch wurde das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts aufgehoben. Nun muss die Große Kammer, also die höchste Instanz des Menschengerichtshofs entscheiden, ob das französische Urteil die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt oder nicht. Die Entscheidung wird frühestens in einem Monat erwartet.
    Der Fall Vincent Lambert hat in Frankreich der Debatte über Sterbehilfe neue Nahrung verliehen. Am 21. Januar soll die Pariser Nationalversammlung über einen Reformvorschlag debattieren, der als Grundlage für einen neuen Gesetzesvorschlag dient. Der Text fordert, dass todkranke Patienten das Recht auf eine Medikamentenbehandlung erhalten, die zum Bewusstseinsverlust und zum Tod führen können. Aktive Sterbehilfe schließt der Reformvorschlag aber auch in Zukunft aus.
    Für Eric Kariger, den langjährigen Palliativ-Arzt von Vincent Lambert, reicht das bestehende Gesetz zur passiven Sterbehilfe aber völlig aus:
    "In Frankreich gibt es pro Jahr mindestens 25.000 Fälle von passiver Sterbehilfe. Der Fall Lambert ist völlig außergewöhnlich. Diese Auseinandersetzung hätte kein Gesetz verhindern können."