Es sei wichtig, dass die aktuelle Situation durch eine Verhaltensnorm ergänzt werde, sagte Sitte. Gegenwärtig sei die Hilfe zum Sterben nicht verboten und könne dazu verleiten, dass "Leute mit Sterbehilfe Geld verdienen" wollen. In ihrem Gesetzesentwurf soll dies reguliert werden. Die Abgrenzung müsse sauber erfolgen, sagte die Linken-Politikerin.
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags hat Bedenken
Sie begrüßte, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags die Entwürfe geprüft habe. Zum Ergebnis, dass es verfassungsrechtliche Bedenken auch für den Entwurf ihrer Abgeordnetengruppe gebe, sagte sie: " Wir nehmen den Wissenschaftlichen Dienst ernst." Der Entwurf Künast/Gehring/Sitte stehe jedoch der Meinung der Bevölkerung am nächsten."
Bei dem Gesetzesvorhaben, die Sterbehilfe zu regeln, wurde im Bundestag der Fraktionszwang aufgehoben. Parteiübergreifende Abgeordnetengruppen haben vier Entwürfe eingereicht - vom völligen Verbot der Sterbehilfe bis hin zu unterschiedlichen Entwürfen für die Beihilfe zum Suizid. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags äußerte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die letzten drei Entwürfe. Ärzte könnten schnell die Schwelle von der Sterbehilfe hin zum festen Bestandteil ihrer Tätigkeit überschreiten, was dann zu einem gewerbemäßigen Handel führen könnte.
Der Fahrplan für die Gesetzesvorhaben: Der Bundestag hat im Juli über die Entwürfe debattiert. Im September soll es eine Anhörung geben, im November ist die Verabschiedung geplant. Hier die Gesetzesentwürfe zum Nachlesen.
Das Interview in voller Länge:
Peter Kapern: Es ist eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der laufenden Legislaturperiode: das Gesetz zur Sterbehilfe. Der Fraktionszwang ist aufgehoben, es liegen vier verschiedene Entwürfe vor, die von unterschiedlich großen Abgeordnetengruppen unterstützt werden. Einer der Entwürfe will jegliche Sterbehilfe verbieten, die drei anderen in sehr unterschiedlichem Umfang die Beihilfe zum Suizid ermöglichen. Diese drei verstoßen gegen die Verfassung, sagt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages.
Peter Kapern: Es ist eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der laufenden Legislaturperiode: das Gesetz zur Sterbehilfe. Der Fraktionszwang ist aufgehoben, es liegen vier verschiedene Entwürfe vor, die von unterschiedlich großen Abgeordnetengruppen unterstützt werden. Einer der Entwürfe will jegliche Sterbehilfe verbieten, die drei anderen in sehr unterschiedlichem Umfang die Beihilfe zum Suizid ermöglichen. Diese drei verstoßen gegen die Verfassung, sagt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages.
Bei uns am Telefon ist Petra Sitte, die Bundestagsabgeordnete der Linken. Guten Morgen, Frau Sitte.
Petra Sitte: Ja, schönen guten Morgen.
Kapern: Ganz oben auf Ihrer Internet-Seite - das habe ich mir angesehen - steht die Überschrift: "Suizidbeihilfe muss umfassend erlaubt bleiben." Und unter dieser Überschrift findet sich dann Ihre Rede im Bundestag bei der Einbringung des liberalsten der vier vorliegenden Gesetzesvorschläge. Ist dieser liberale Gesetzesvorschlag jetzt mit dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes ein Fall für den Papierkorb?
"Perspektive von Betroffenen einbringen"
Sitte: Nein, sicher nicht. Erst mal kann man der Kollegin dankbar sein, die diesen wissenschaftlichen Dienst noch mal rangesetzt hat. Wir werden ja im September eine ganze Reihe von Anhörungen haben zu den einzelnen Gesetzentwürfen und Experten. Problem für Abgeordnete wie mich - ich bin keine Juristin, ich bin keine Medizinerin, ich will ausdrücklich die Perspektive der Betroffenen einbringen - ist ja auch immer, dass wir unterschiedliche Meinungen von Experten feststellen und dann zu gewichten haben. Insofern wird die Bewertung des wissenschaftlichen Dienstes dort mit einfließen.
Unser Gesetzentwurf ist eigentlich - da muss ich auf die Vorgeschichte noch mal kurz eingehen: Bevor das überhaupt alles im Bundestag diskutiert wurde, stand im Raum, dass Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland generell verboten werden könnte. Zwischenzeitlich gibt es ja auch einen Entwurf, der das vorhat. Das ist zwar der mit den geringsten Unterstützerinnen und Unterstützern, aber immerhin.
Wir sind eigentlich eine Gruppe von Abgeordneten, unter denen sich eine ganze Reihe befinden, wie ich beispielsweise, die der Auffassung sind, dass man an der gegenwärtigen Rechtslage gar nichts ändern muss. Es ist nämlich gar nicht geregelt. Und es ist ja seit 1871 so, und ist in diesem Land irgendetwas, was auf Sterbehilfe zurückführen könnte, Schlimmes passiert? - Nein!
Kapern: Jetzt müssen Sie uns aber erklären, Frau Sitte: Wenn etwas gar nicht geregelt werden muss, warum machen Sie dann einen Gesetzesentwurf?
Sitte: Deshalb habe ich gerade gesagt, Vorgeschichte. Es stand im Raum ein Verbotsantrag. Wie gesagt, dieser liegt jetzt vor. Und wir können ja schlecht einen Antrag einbringen, gar nichts zu ändern, sodass wir in unserem Antrag aufgenommen haben die aktuelle Situation, allerdings eine Verhaltensnorm reguliert haben, die auch in der Öffentlichkeit stark diskutiert wird, die auch von einer Mehrheit in der Bevölkerung abgelehnt wird, nämlich dass Leute mit Sterbehilfe Geld verdienen.
Das heißt, gewerbsmäßig ist bei uns die Verhaltensnorm, die wir versuchen, einzubringen und zu regeln, und da setzt auch die Kritik - so habe ich das verstanden - des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages an, dass wir hier zum Teil in ärztliches Standesrecht eingreifen, was aber Landesrecht ist, und zum Teil auch die Abgrenzung der ärztlichen Tätigkeit schwierig sein könnte.
Problematik: Sterbehilfe ist keine Kassenleistung
Kapern: Genau so ist es ja, Frau Sitte. Ärzte stellen ja normalerweise Rechnungen aus für das, was sie da tun, und damit ist es doch gewerbsmäßig.
Sitte: Ja, das ist genau das Problem, dass ja zurzeit Sterbehilfe keine normale Kassenleistung oder irgendetwas in der Art ist. Sie wird einfach von Personen, von Ärzten, von Verbänden und Organisationen geleistet beziehungsweise es gibt Beratung, wobei immer im Mittelpunkt - und das steht auch im Mittelpunkt unseres Gesetzesantrages - zunächst die Prävention und die Klärung des medizinischen Status steht, was kann man denn zur Erleichterung der Situation des Patienten oder des Betroffenen tun.
Wenn das jetzt so geregelt wird, dann könnte es sein, dass beispielsweise bei Onkologen, also Medizinern, die vor allem mit Krebspatientinnen und Patienten zu tun haben, oder bei Palliativmedizinern diese Grenze ganz schwer zu ziehen ist, weil eben - und da haben wir die Aussage auch von Palliativmedizinern - bundesweit im Jahr etwa 2.000 Wünsche auf Sterbehilfe an palliativmedizinischen Einrichtungen oder in dieser Betreuung geäußert werden. Am Ende bleiben zwei bis vier ganz konkrete Fälle übrig, in denen auch Sterbehilfe wohl geleistet wird, aber auch das ist eine Wiederholung.
Kapern: Aber, Frau Sitte, eine Rechtskonformität ist doch nicht von einer Anzahl von Fällen abhängig. Entweder es stimmt überein mit dem Recht, oder das ist eben nicht der Fall.
Sitte: Ja, da haben Sie völlig recht. Das muss so geleistet werden, dass für diese Gruppe der Mediziner keine Unsicherheiten entstehen. Deshalb - da bitte ich auch um Verständnis - müssen wir uns mit den Expertinnen und Experten noch mal zusammensetzen, damit diese Abgrenzung sauber erfolgen kann.
Wunsch der Bevölkerung hat keine Mehrheit im Bundestag
Kapern: Frau Sitte, darf ich noch mal einhaken und auf etwas zurückkommen, was Sie eben gesagt haben? Sie haben gesagt, wir können ja schlecht in den Bundestag einen Vorschlag einbringen, der fordert, wir wollen gar nichts ändern. Genau das schlägt ja jetzt die Grünen-Abgeordnete Katja Keul, die Sie eben gelobt haben, weil die es war, die den wissenschaftlichen Dienst eingeschaltet hat, genau das schlägt jetzt die Grünen-Abgeordnete Katja Keul vor. Scheint also doch ein möglicher Weg zu sein?
Sitte: Ja. Das, worauf sich der wissenschaftliche Dienst bezieht, sind ja Gesetzentwürfe. Frau Keul hat einen Antrag eingebracht und dieser Antrag ist aber nicht rechtsverbindlich. Selbst wenn der Antrag angenommen würde, könnte einer der anderen Gesetzentwürfe immer noch im Bundestag positiv entschieden werden. Insofern ist es in der Tat so, dass die Gemengelage schwierig ist, und es kann ja durchaus sein, dass gar keiner dieser Gesetzentwürfe Mehrheiten bekommt. Fakt ist: Der Wunsch, gar nichts zu regeln, ist derzeit unter der Bevölkerung vielleicht mehrheitsfähig, aber nicht im Bundestag. Im Bundestag gibt es eine ganz klare Mehrheit, wie es scheint, vorsichtig gesagt, für einen dieser Gesetzentwürfe.
Kapern: Nun haben Sie eben gesagt, Frau Sitte, das, was die Gutachter im Bundestag gesagt haben, das ist dann einfach nur eine weitere juristische Meinung. Kann man das wirklich so leicht abtun? Das würde ja darauf hinweisen, dass am Ende des Tages mal wieder das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet, was die Politik da angestellt hat.
Sitte: Um Gottes willen! Ich will das gar nicht irgendwie abtun und es ist ja auch nicht nur eine Meinung. Es ist schließlich unser wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, der auch neutral berät. Insofern nehmen wir das sehr ernst. Aber es hat natürlich in der Zwischenzeit beispielsweise auch die Meinungsäußerung von über 150 Strafrechtlern in der Bundesrepublik Deutschland gegeben, die sich zu diesen Gesetzentwürfen verhalten, die auch beispielsweise unserem Gesetzentwurf eher nahestehen, die zum Teil ja auch sagen, man muss eigentlich gar nichts regeln.
Aber die Mehrheiten in der Bevölkerung sind leider Gottes nicht die Mehrheiten im Bundestag, wenngleich der Entwurf Künast-Sitte und Gehring ein Gesetzentwurf ist, der am nächsten dieser Mehrheit der Bevölkerung steht. Insofern ist die Gemengelage auch unter diesem Blickwinkel etwas schwierig. Insofern muss man den wissenschaftlichen Dienst und die anderen Expertenmeinungen gegeneinander abwägen.
"Mit gegenwärtiger Rechtslage kann sehr gut gelebt werden"
Kapern: Frau Sitte, ganz kurz noch zum Schluss, weil die Nachrichten näherkommen. Die Sache scheint ja auch durch dieses wissenschaftliche Gutachten immer komplizierter zu werden. Ganz kurz noch zum Schluss: Glauben Sie, es bleibt dabei, bei dem, was sich der Bundestag vorgenommen hat, eine Regelung der Sterbehilfe noch in dieser Legislaturperiode, trotz des Gutachtens?
Sitte: Im Grundsatz ja. Es gibt einen Zeitfahrplan, der sagt, im September die Anhörung, im November dann die Verabschiedung. Da gehe ich schon davon aus, ich habe auch keine anderen Signale aus den anderen Gruppen. Kann sein, dass sich da jetzt noch Verschiebungen ergeben, aber ich halte es eher für unwahrscheinlich.
Wenn es in dieser Legislatur zu keiner Regelung kommt, muss ich jetzt mal so frank und frei sagen, wäre es mir am liebsten, dann wäre es das Diskontinuitätsprinzip. Dann müsste später neu angesetzt werden, wie das auch in der letzten Legislatur war, und dann bliebe es bei der gegenwärtigen Rechtslage, mit der in diesem Land auch sehr gut gelebt werden kann.
Kapern: ... sagt Petra Sitte, die Expertin von der Partei Die Linken im Bundestag für das Gesetz zur Sterbehilfe. Frau Sitte, danke, dass Sie heute Morgen Zeit für uns hatten, danke für Ihre Erläuterungen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und sage auf Wiederhören.
Sitte: Ja, Ihnen auch.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.