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Sterben dürfen, wie man will

Vor einem Jahr starb die amerikanische Wachkomapatientin Terri Schiavo, 13 Tage nachdem Richter entschieden hatten, dass die künstliche Ernährung beendet werden darf. Das hat auch in Deutschland die Debatte um die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen wieder angeheizt. Um am Lebensende so sterben zu dürfen, wie man will, haben viele Menschen eine Patientenverfügung unterzeichnet.

Von Uschi Müller |
    Was viele nicht wissen: bei Entscheidungsunfähigkeit sind diese Verfügungen nicht rechtlich abgesichert und deshalb müssen auch bei uns Richter entscheiden, ob eine Behandlung unterlassen oder abgebrochen werden darf, denn eine gesetzliche Verbindlichkeit für Patientenverfügungen gibt es nicht. Ein behandelnder Arzt muss sich darum immer die Frage stellen: Greift diese Patientenverfügung jetzt, oder mache ich mich strafbar wegen unterlassener Hilfeleistung?

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    Die Manuskripte zur Sendung finden Sie in der Rubrik "Downloads".