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Friedliche Planeten-Nutzung
Der uralte Vertrag für das Weltall

Heute vor 55 Jahren trat der UN-Weltraumvertrag in Kraft. Offizieller Titel: "Vertrag über die Prinzipien, die die Aktivitäten von Staaten bei der Erkundung und Nutzung des Weltraums, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper bestimmen."

Von Dirk Lorenzen | 10.10.2022
Ein Galileo-Satellit im All (Animation)
Was im All erlaubt ist und was nicht, regelt bisher vor allem der UN-Weltraumvertrag von 1967. (ESA/ J.Huart)
Der Vertrag der Vereinten Nationen gibt den rechtlichen Rahmen für die gesamte Raumfahrt vor. So darf sich niemand im Weltraum Eigentum aneignen. Zwar waren bisher nur Amerikaner auf dem Mond, dennoch ist er kein US-Hoheitsgebiet.

Das All soll allen zu friedlichen Zwecken offen stehen

Nach dem Weltraumvertrag ist die Stationierung von Massenvernichtungswaffen im All verboten. Der Weltraum soll allen Nationen zu friedlichen Zwecken offenstehen und nicht für militärische Manöver genutzt werden.
Innerhalb von zwölf Jahren kamen vier weitere Vertragswerke hinzu: Abkommen über die Rettung von Menschen im All, über Haftungsfragen, die Registrierung von Raumfahrzeugen und die Nutzung des Mondes.

Verbot der Ausbeutung von Rohstoffen nicht ratifiziert

Der Mondvertrag aber, der die Ausbeutung von Rohstoffen auf dem Mond und auf Asteroiden unterbindet, ist nie in Kraft getreten – keine der großen Raumfahrtnationen hat ihn ratifiziert.
Ob der Weltraumvertrag den Bergbau privater Unternehmen auf Asteroiden verbietet, ist unter Juristen umstritten.

Den Begriff Weltraummüll sucht man vergebens

Viele Aspekte, die heute in der Raumfahrt eine große Rolle spielen, waren 1967 noch unbekannt. So sucht man den Begriff Weltraummüll vergebens.
Fachleute fordern, den Weltraumvertrag an die aktuelle Raumfahrtlage anzupassen – doch es scheint illusorisch, dass sich die Nationen auf neue Regeln im All einigen.