"Wenn da auch nur kleine Summen nicht deklariert werden, dann ist die ganze Strafbarkeit wieder gegeben, dann hat das keine strafbefreiende Wirkung."
Mit kleinen Summen meint Steuerberater Christoph Schulte Beträge um 1.000 Euro. Bereits ab dieser Größenordnung hinterzogener Steuern hat der Bürger die Möglichkeit der sogenannten Nacherklärung: eine Form der Selbstanzeige. Die Höhe der Summe spielt dabei keine Rolle.
Den Gang zum Finanzamt sollte man dann aber auf keinen Fall alleine antreten, sagt Schulte:
"Das ist zu gefährlich, oft wissen Steuerpflichtige gar nicht, welche Zusammenhänge da sind. Da muss man genau wissen welcher Sachverhalt hat mit der Steuerberechnung zu tun und welcher nicht. Wir erklären den gesamten Sachverhalt und legen dann auch alle Beweise vor."
Was viele nicht wissen: Trotz Straffreiheit nach erfolgreicher Selbstanzeige sind natürlich die hinterzogenen Steuern plus Zinsen fällig. Auch das könne schon wehtun, sagt der Experte.
Nachzahlung reicht nicht mehr
Geschätzte 50 Milliarden Euro verliert der Fiskus jährlich durch Steuerhinterziehung und das sind eben nicht nur die im Ausland angelegten Millionen der Prominenten, sondern auch die flächendeckende Mogelei der Bürger bei der Einkommens- und Umsatzsteuererklärung. Wenn es um ein paar Tausend Euro geht, so genügte es bis vor ein paar Jahren noch, die fehlenden Beträge nachzuzahlen. Mittlerweile ist es damit nicht mehr getan, weiß Steuerfachanwalt Wilhelm Krekeler:
"Heute werden strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet und das eben selbst bei kleineren Steuerverkürzungen."
Und das schreckt ab. Steuerhinterziehung ist eine Straftat und seit 2008 gibt der Bundesgerichtshof bei der Strafzumessung in Steuerstrafverfahren eine härtere Gangart vor, der die Gerichte nun folgen. Fachanwalt Wilhelm Krekeler.
"Es gilt beispielsweise die Vorgabe, dass bei einer Steuerhinterziehung von einer Million und mehr nur in den seltensten Ausnahmefällen eine Bewährungsstrafe verhängt werden kann."
Auch Finanzbeamte können unangemeldet vorbeikommen
Auch die Möglichkeit aufzufliegen wächst. Die Steuerverwaltung und die Steuerfahndung haben zunehmend technisch aufgerüstet. Es gebe Durchsuchungen und Beschlagnahmen zur Sicherstellung des staatlichen Steueranspruches, so die Experten. Dabei muss es nicht gleich die Steuerfahndung sein, die in einem Ermittlungsverfahren in den frühen Morgenstunden klingelt und das Haus auf den Kopf stellt. Seit vergangenem Jahr können auch Mitarbeiter des Finanzamtes unangemeldet vorbei kommen und zum Beispiel prüfen, ob das angegebene Arbeitszimmer in der Privatwohnung auch wirklich existiert. Wurde dieses Zimmer schon seit sechs Jahren fälschlicherweise steuerlich geltend gemacht, dann sind circa 6.000 Euro Nachzahlung fällig sowie Zinsen in Höhe von 2.000 sowie eine Strafe von 1.000 Euro, rechnet Steuerberater Schulte:
"Ach, dann tut das ganze Päckchen schon richtig weh, dann werden sie kein falsches Arbeitszimmer mehr ansetzen in ihrer Steuererklärung."
Auch wenn die Steuerhinterziehung von Uli Hoeneß mit über 27 Millionen Euro bisher bekannte Summen sprengt, im sechsstelligen Bereich hinterziehen auch Normalbürger Steuern. Ein Beispiel aus der aktuellen Praxis:
"Da geht es um 150.000 hinterzogener Steuern und wir haben Selbstanzeige abgegeben. Und dann haben wir mal nachgerechnet, ohne Strafe verbleiben dem Anleger knapp 20 Prozent, 30.000 etwa."
Hätte er das Geld seinerzeit nicht in die Schweiz gebracht, sondern auf ein schlecht verzinstes Sparbuch gelegt und diese Zinsen auch jährlich abgeführt, dann hätte er jetzt noch 72.000 zur Verfügung. Deutlich besser.