Künftig gilt für private oder nebengewerbliche Anbieter wie Restaurantbesitzer das gleiche Haftungsprivileg wie für gewerbliche Internet-Provider. Sie müssen dann nicht mehr für zum Beispiel illegale Downloads von Musik und Filmen der Nutzer haften.
Die Koalitionsparteien einigten sich auch darauf, den offenen WLAN-Zugriff ohne eine technische Hürde wie eine Zugangsverschlüsselung oder eine vorgeschaltete Seite zu ermöglichen. "Jetzt kann jeder sein Netz öffnen und hat keine Haftungsrisiken", sagte der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil.
Die Störerhaftung hat bisher immer als Barriere beim Ausbau freier Internet-Hotspots in Deutschland gegolten. Experten bescheinigen der Bundesrepublik im Vergleich zu anderen Ländern hier seit langem einen deutlichen Nachholbedarf.
Der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, legte nach der Entscheidung zur Abschaffung der Störerhaftung eine Forderung nach definitiver Verantwortlichkeit für Netzpolitik im Kabinett nach.
(vic/tzi)