In einem Positionspapier fordern die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft eine Novelle des Mietrechts. So sollen Mieter für klimafreundliche Modernisierung keine Mietminderung mehr geltend machen dürfen. Mieter sollten verpflichtet werden, Sanierungsmaßnahmen für eine bessere Klimabilanz zu dulden. Eine dahingehende Gesetzesnovelle im Mietrecht sei längst überfällig, meint Walter Rasch, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
"Das heißt, der Vermieter, der Kosten hat, um eine Sanierungsmaßnahme im Bereich der Energie durchzusetzen, dass der nicht nur die Kosten an der Backe hat sondern obendrein noch Mietminderungen hinnehmen muss, das wollen wir ändern."
Eine Forderung von der Vermieter und Mieter gleichermaßen profitieren, meint Walter Rasch. Der Vermieter profitiert, weil der Wert des Gebäudes steigt. Der Mieter muss nach einer klimafreundlichen Sanierung weniger Heizkosten zahlen.
"Er wird natürlich belastet, hat aber den Vorteil, dass er später geringere Nebenkosten hat und dass er eine ökologisch sanierte Wohnung hat."
Nach geltendem Mietrecht müssen energetische Maßnahmen und Modernisierungen allzu oft vor Gericht erstritten werden. Auch beim so genannten Wärmecontracting sei eine gesetzliche Neuregelung dringend erforderlich, meint Lutz Freitag, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Beim Wärmecontracting vergibt der Vermieter die Verträge für Warmwasser und Heizung an einen Dritten. Meistens sind es Energieversorger, die solche Dienstleistungen anbieten. In alten Mietverträgen, die vor 1989 geschlossen wurden, ist Contracting nur möglich, wenn alle Mieter zustimmen. Doch das ist selten der Fall. Dabei stecken im Contracting große Synergieeffekte.
"Das heißt, es kommt eine neue Heizungsanlage, es kommt eine bessere Steuerung und Betreuung der Heizungsanlage durch Fachleute, es wird weniger Energie verbraucht. Es gibt auch zum Teil bessere Tarife, aber dennoch kann das an irgendeinem scheitern. Deswegen fordern wir, dass auch für alte Verträge, die vor 1989 abgeschlossen worden sind, Contracting künftig rechtssicher möglich sein muss."
Bei einer weiteren Forderung zu gesetzlichen Neuerungen im Mietrecht geht es um das Problem der so genannten Mietnomaden. Es sind Mieter, die von vornherein nicht vorhaben Miete zu zahlen, die aber von langwierigen Rechtswegen profitieren. Hier fordern die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft kürzere Verfahren, niedrigere Vollstreckungskosten und bessere Möglichkeiten um den Mietausfall vor Gericht einzuklagen. Dazu noch einmal Walter Rasch, Sprecher der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft.
"Das man nicht ein Jahr lang braucht, bis man einen Titel hat, bis man den einklagen kann, bis man zum Gerichtsvollzieher gehen kann, bis der Gerichtsvollzieher einen Termin hat, dann ist ein Jahr um, dann haben sie ein Jahr Mieten verloren und sind ruiniert."
Er sieht gute Chancen, dass die Bundesregierung auch nach dem Wahlergebnis in Nordrhein-Westfalen und den veränderten Mehrheiten im Bundesrat die Forderungen umsetzt.
"Das heißt, der Vermieter, der Kosten hat, um eine Sanierungsmaßnahme im Bereich der Energie durchzusetzen, dass der nicht nur die Kosten an der Backe hat sondern obendrein noch Mietminderungen hinnehmen muss, das wollen wir ändern."
Eine Forderung von der Vermieter und Mieter gleichermaßen profitieren, meint Walter Rasch. Der Vermieter profitiert, weil der Wert des Gebäudes steigt. Der Mieter muss nach einer klimafreundlichen Sanierung weniger Heizkosten zahlen.
"Er wird natürlich belastet, hat aber den Vorteil, dass er später geringere Nebenkosten hat und dass er eine ökologisch sanierte Wohnung hat."
Nach geltendem Mietrecht müssen energetische Maßnahmen und Modernisierungen allzu oft vor Gericht erstritten werden. Auch beim so genannten Wärmecontracting sei eine gesetzliche Neuregelung dringend erforderlich, meint Lutz Freitag, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Beim Wärmecontracting vergibt der Vermieter die Verträge für Warmwasser und Heizung an einen Dritten. Meistens sind es Energieversorger, die solche Dienstleistungen anbieten. In alten Mietverträgen, die vor 1989 geschlossen wurden, ist Contracting nur möglich, wenn alle Mieter zustimmen. Doch das ist selten der Fall. Dabei stecken im Contracting große Synergieeffekte.
"Das heißt, es kommt eine neue Heizungsanlage, es kommt eine bessere Steuerung und Betreuung der Heizungsanlage durch Fachleute, es wird weniger Energie verbraucht. Es gibt auch zum Teil bessere Tarife, aber dennoch kann das an irgendeinem scheitern. Deswegen fordern wir, dass auch für alte Verträge, die vor 1989 abgeschlossen worden sind, Contracting künftig rechtssicher möglich sein muss."
Bei einer weiteren Forderung zu gesetzlichen Neuerungen im Mietrecht geht es um das Problem der so genannten Mietnomaden. Es sind Mieter, die von vornherein nicht vorhaben Miete zu zahlen, die aber von langwierigen Rechtswegen profitieren. Hier fordern die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft kürzere Verfahren, niedrigere Vollstreckungskosten und bessere Möglichkeiten um den Mietausfall vor Gericht einzuklagen. Dazu noch einmal Walter Rasch, Sprecher der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft.
"Das man nicht ein Jahr lang braucht, bis man einen Titel hat, bis man den einklagen kann, bis man zum Gerichtsvollzieher gehen kann, bis der Gerichtsvollzieher einen Termin hat, dann ist ein Jahr um, dann haben sie ein Jahr Mieten verloren und sind ruiniert."
Er sieht gute Chancen, dass die Bundesregierung auch nach dem Wahlergebnis in Nordrhein-Westfalen und den veränderten Mehrheiten im Bundesrat die Forderungen umsetzt.