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Strafrechtler zur Causa Puigdemont
"Deutschland muss hier ausliefern"

Strafrechtsexperte Nikolaos Gazeas rechnet mit einer Auslieferung Carles Puigdemonts an Spanien - allerdings nur wegen des Vorwurfs der Untreue. Für den Tatbestand der Rebellion lägen nach deutschem Recht nicht die nötigen Voraussetzungen vor, sagte er im Dlf.

Nikolaos Gazeas im Gespräch mit Jörg Münchenberg |
    Der ehemalige katalanische Regierungschef Puigdemont schaut über eine Brüstung im finnischen Parlament in Helsinki.
    Der ehemalige katalanische Regierungschef Puigdemont wird heute dem Haftrichter vorgeführt (picture alliance /dpa /Lehtikuva /Antti Aimo-Koivisto)
    Jörg Münchenberg: Der frühere katalanische Regierungschef Carles Puigdemont ist gestern in Schleswig-Holstein verhaftet worden. Wir haben darüber heute Morgen mehrfach berichtet. In Katalonien etwa gab es gestern Abend schon massive Ausschreitungen. Für die deutsche Justiz wiederum stellt sich jetzt die Frage, ausliefern oder nicht. Keine einfache Materie, weil auch rechtlich hoch umstritten. Am Telefon deshalb der Kölner Rechtsexperte Dr. Nikolaos Gazeas. Einen schönen guten Morgen.
    Nikolaos Gazeas: Guten Morgen, Herr Münchenberg.
    Münchenberg: Herr Gazeas, zunächst mal die Grundfrage: Musste die deutsche Polizei Puigdemont verhaften?
    Gazeas: Sie musste Puigdemont verhaften, weil er in Deutschland zur Festnahme ausgeschrieben gewesen ist. Diese Ausschreibung zur Festnahme, darüber hat man sich allerdings irgendwann Gedanken gemacht in der Bundesregierung und hat positiv entschieden, dass man Puigdemont ausschreibt, und dementsprechend, dass er in Deutschland festgenommen wird, wenn er die Grenze überschreitet. Hieraus kann man insgesamt, aus dem Umstand, dass Puigdemont gestern festgenommen wurde, kann man ableiten, dass die Bundesregierung auch davon ausgeht, dass er ausgeliefert werden kann, weil man andernfalls Personen nicht zur Festnahme ausschreibt.
    Münchenberg: Aber waren da die Deutschen nicht ein bisschen vorschnell? Die Belgier, aber auch die Dänen sind da ja viel großzügiger gewesen. Da hat man Puigdemont einfach ziehen lassen.
    Gazeas: Ja, das ist zutreffend. Es ist allerdings auch so, dass wir hier es mit einem Instrument zu tun haben, dem sogenannten europäischen Haftbefehl, der Deutschland hier nur ganz, ganz engen Spielraum lässt bei der Frage, ob man dem nachkommt oder nicht. Das ist dem Umstand geschuldet, dass wir in einer vereinten Europäischen Union uns gegenseitig vertrauen sollen und gegenseitige gerichtliche Entscheidungen anerkennen sollen. Dieser Grundsatz, darüber wird sich auch Deutschland nicht hinwegsetzen können, und daher ist das Korsett doch sehr, sehr eng.
    Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob ein europäischer Haftbefehl in einem solchen hoch politischen Konflikt eigentlich Sinn macht und ob er überhaupt zielführend ist im Hinblick darauf, die Situation zu beruhigen. Immerhin haben wir es hier ja nicht mit Terroristen zu tun, sondern mit Politikern, die durch freie Wahlen legitimiert sind und die - darauf kommt es aber jetzt bei der Frage der Auslieferung hier auch an – ausschließlich zu friedlichen Mitteln gegriffen haben.
    "Amtsrichter wird nicht über Auslieferung entscheiden"
    Münchenberg: Lassen Sie uns gerade auf dieses weitere Verfahren noch mal schauen. Der ehemalige Regionalpräsident wird ja jetzt einem Amtsrichter vorgeführt. Der soll erst mal die Identität feststellen, heißt es. Wie geht es dann weiter?
    Gazeas: Das was heute passieren wird, die Vorführung vor dem Amtsrichter, ist, wenn Sie so wollen, nur eine ganz kleine kurze förmliche Sache. Der Amtsrichter selbst wird nichts in der Sache entscheiden im Hinblick auf die Auslieferung, sondern letztlich nur die Identität von Puigdemont feststellen. Herr Puigdemont wird die Möglichkeit haben, dort auch schon irgendwelche Einwände vorzubringen, die dann weitergeleitet werden müssen, aber über diese Frage der Identität wird der Amtsrichter heute nur entscheiden können, ob Puigdemont auf freien Fuß gesetzt werden kann, oder er wegen eines Haftgrundes - hier wäre vor allem Fluchtgefahr das, was meiner Ansicht nach angenommen werden würde - weiter in Haft zu verbleiben hat.
    Das weitere Verfahren würde dann so aussehen: Zuständig für die gerichtliche Entscheidung ist das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein und auf Seiten des Staates, wenn Sie so wollen, die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein, und die wird – davon gehe ich aus – beantragen, dass er ausgeliefert wird, und dann wird sich das Oberlandesgericht sehr detailliert mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Auslieferung zulässig ist. Da kommen wir dann zu den Punkten, die auch gestern und heute Morgen verschiedentlich angesprochen worden sind, nämlich wegen welcher Straftaten dürfte er überhaupt ausgeliefert werden.
    Münchenberg: Und da stellt sich natürlich die Frage an den Rechtsexperten, auch wenn das vielleicht ein bisschen Kaffeesatzleserei ist. Muss Deutschland ausliefern oder nicht?
    Gazeas: Im Ergebnis meine ich, dass Deutschland hier ausliefern muss. Allerdings nicht zwingend wegen aller Straftatbestände, die in dem europäischen Haftbefehl drinstehen. Dort verlangt man seine Auslieferung ja wegen Rebellion, Auflehnung gegen die Staatsgewalt und Unterschlagung öffentlicher Gelder. Der letztgenannte Straftatbestand – das ist das, was wir bei uns unter der Untreue oder Haushaltsuntreue verstehen würden -, den gibt es auch bei uns in Deutschland und deswegen dürfte man hier auch ausliefern. Die Delikte sind nur dann auslieferungsfähig, wenn sie auch bei uns in Deutschland strafbar wären, und das ist bei der Rebellion nicht ohne weiteres der Fall. Wir haben zwar so was Ähnliches bei uns, den Straftatbestand des Hochverrats, aber erforderlich ist dafür, dass man gewaltsam vorgeht, dass man Gewalt oder Drohungen mit Gewalt verübt. Das sehe ich im Fall von Puigdemont nicht. Um es vielleicht etwas einfacher auszudrücken: Die Richter am Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein werden den Sachverhalt, so wie er stattgefunden hat in Spanien, in Katalonien, durch die Brille des deutschen Rechts betrachten und sich dann die Frage stellen, wäre dieser Sachverhalt auch bei uns in Deutschland strafbar. Soweit er auch bei uns strafbar wäre, würden sie eine Auslieferung für zulässig erklären. Soweit er nicht strafbar wäre, etwa im Hinblick auf den Hochverrat, würde man die Auslieferung insoweit nicht für zulässig erklären, und das hat eine ganz wichtige Auswirkung, Herr Münchenberg. Denn damit kann man der spanischen Justiz insoweit auch Fesseln auferlegen, Herrn Puigdemont nur eingeschränkt wegen bestimmter Straftaten zu verfolgen. Es könnte also sein, dass im Ergebnis eine Auslieferung zwar bewilligt wird hier in Deutschland, allerdings mit der Maßgabe – und daran wird sich Spanien dann zu halten haben -, dass Herr Puigdemont nur wegen der Unterschlagung öffentlicher Gelder, also letztlich Untreue, in Spanien strafrechtlich verfolgt und möglicherweise auch angeklagt wird, nicht wegen der Rebellion, die ja ein sehr, sehr schwerer Tatbestand ist, einer der Kernstraftatbestände im Strafrecht, in Spanien mit bis zu 30 Jahren Freiheitsstrafe bewährt.
    "Die spanische Justiz greift sehr, sehr hart durch"
    Münchenberg: Nun haben Sie selber ja gesagt, das Ganze ist ein hoch politischer Vorgang. Ist denn die Justiz da vollkommen unabhängig? Auch die Justizministerin hat ja schon gesagt, das alles geht jetzt seinen Gang. Aber kann man das einfach so ausblenden?
    Gazeas: Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass die deutsche Justiz hier vollkommen unabhängig agieren wird. Ich habe da vollstes Vertrauen in die Unabhängigkeit und Parteilichkeit der Richter in Schleswig-Holstein. Wie es in Spanien aussieht, das vermag ich, wenn Sie so wollen, nicht belastbar zu beurteilen. Auch da gilt grundsätzlich – und da haben wir auch insoweit keine schlechten Erfahrungen gemacht bisher -, dass die spanische Justiz unabhängig ist. Der Fall Puigdemont ist aber doch ein sehr besonderer Fall. Man erkennt ja in dem gesamten Verhalten schon seit mehreren Monaten, dass die spanische Justiz sehr, sehr hart durchgreift, und ein Punkt bringt mich tatsächlich zum Nachdenken und zum Zweifeln, nämlich der Umstand, dass Herr Puigdemont überhaupt wegen Rebellion angeklagt worden ist. Denn wenn man in den spanischen Straftatbestand hineinschaut – ich habe das heute Morgen mal gemacht -, sieht man, dass auch dort wegen Rebellion sich nur der strafbar macht, der gewaltsam vorgeht, und Gewalt ist hier nun nicht ohne weiteres erkennbar. Wenn Spanien aber gleichwohl diesen Straftatbestand annimmt, die spanischen Gerichte, dann stellt sich mir tatsächlich die Frage oder sollten wir sehr, sehr genau hinschauen, ob man dort auch fair mit Herrn Puigdemont umgeht.
    Münchenberg: Herr Gazeas, letzte Frage mit der Bitte um eine nicht zu lange Antwort. Ihre Prognose? Wird er ausgeliefert werden, mit bestimmten Auflagen versehen, oder eher nicht?
    Gazeas: Ich vermute, dass Herr Puigdemont ausgeliefert werden wird, und zwar wegen der Unterschlagung öffentlicher Gelder. Das wird sich allerdings sicherlich ein bis zwei Monate hinziehen.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.