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Straftat Schwulsein

Er degradierte Schwule zu Verbrechern, stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und wurde erst 1994 aufgehoben: der Paragraf 175. Betroffene, die im Nachkriegsdeutschland vor Gericht standen, wurden bislang nicht entschädigt. Eine Initiative des Berliner Senats startet jetzt einen neuen Anlauf.

Von Susanne Grüter |
    "Es fing schon damit an, dass man immer einen Ausweis dabei haben musste, wenn man ausging, denn man musste immer damit rechnen, dass Kontrolle war, und wenn man keinen Ausweis hatte und sich nicht ausweisen konnte, dann musste man mitkommen, damit die Personalien festgestellt wurden. Wenn man erwischt wurde dabei, dann hatte man mit einer Anzeige zu rechnen, und so ist es mir passiert."

    Damals ist Manfred Schreiber Anfang 20. Es muss so um 1963/64 gewesen sein. Der heute 71-jährige Kölner weiß jedenfalls noch sehr gut, wie verkrampft es in dieser Zeit zugeht und wie ihm das zum Verhängnis wird. Schreiber ist aber kein Hallodri oder schwerer Junge, er ist einfach nur schwul.

    "Da stehen auf einmal wie aus heiterem Himmel, wie man so sagt, an jeder Seite, an jedem Fenster ein Polizist, und da leuchtet jemand mit der Taschenlampe in unseren Wagen rein. Dann hieß es direkt: Mitkommen. (…) Dann wurden wir aufs Polizeirevier mitgenommen, und bis morgens um Fünf Uhr haben wir da zugebracht, getrennt verhört. Da haben wir zum Glück festgestellt, dass wir beide gesagt haben, wir wären nicht schwul. Ich hab dann ne Story erzählt, und er war verheiratet. Daher hatte er sowieso gesagt, er wäre nicht schwul."

    Die Polizei lässt die beiden zwar gehen, leitet aber rechtliche Schritte ein. Manfred Schreiber, der zu der Zeit noch bei seinen Eltern wohnt, rückt nach erstem Zögern mit der Wahrheit heraus.

    "Ich sag', du Mutter, ich muss dir was sagen, ich bin diese Nacht mit einem Mann aufgegriffen worden von der Polizei. Da sag' ich, ich werde wohl jetzt eine Anzeige erwarten. Die ist bald in Ohnmacht gefallen."

    Die Familienharmonie aus den Fugen, ein Verfahren mit ungewissem Ausgang im Nacken, schwierige Wochen für Manfred Schreiber.

    "Danach kam dann der Termin, und da kam dann, ich schätze mal 500 Mark Geldstrafe kam da heraus. Und mit dem Nachsatz, gerade vor mir sei jemand zu Gefängnis verurteilt worden, der jetzt zum zweiten Mal erwischt worden sei, und das könnte mir auch blühen. Ich hatte mir schon vorgenommen, ich nehme Urlaub und geh dann ins Gefängnis. Ich dachte, hoffentlich schaffe ich das überhaupt, hoffentlich habe ich solange Urlaub."

    Das bleibt ihm erspart. Sein Arbeitgeber hat von der Geldstrafe nie etwas erfahren. Bis zu seinem Ruhestand ist Manfred Schreiber bei einem großen Kölner Automobilwerk als Einkäufer tätig. So glimpflich wie bei ihm verläuft für viele Homosexuelle der Konflikt mit dem Staat nicht.

    Grundlage dieses Konflikts: Paragraf 175 – er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Er degradierte Schwule zu Sündern und Verbrechern. Er galt nicht für Frauen. Begründung: "Weibliches und männliches Geschlechtswesen" seien nicht vergleichbar.

    Eingeführt hatten ihn die Preußen, die Nationalsozialisten verschärften ihn, und nach 1945 übernahm die Bundesrepublik diese NS-Version. Gelockert wurde der Paragraf erst 1969 – völlig aufgehoben sogar erst 1994. Die während der NS-Zeit Verurteilten sind inzwischen rehabilitiert und entschädigt worden - die Männer, die im Nachkriegsdeutschland vor Gericht standen, offiziell nicht. Entsprechende Anträge haben im Bundestag bisher keine Mehrheit gefunden.

    Über eine Bundesrats-Initiative des Berliner Senats soll ein neuer Anlauf starten. Der Rechtsausschuss der Ländervertretung hat sich nun damit beschäftigt.

    "Ich hoffe, dass wir jetzt im Bundesrat zu einem Durchbruch kommen, weil jetzt nicht nur die rot-grünen Länder, sondern auch mit Berlin ein Großkoalitionäres Land die Initiative ergriffen hat, zu sagen, die Verfolgung der Homosexuellen auch in der frühen Bundesrepublik und in der DDR waren Unrecht, und dieses Unrecht muss getilgt werden, in dem wir die Opfer rehabilitieren und entschädigen."

    Sagt Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion. Wie Schwule aufgrund des Paragrafen 175 in der frühen Bundesrepublik diskriminiert und verfolgt wurden, untersucht der Soziologe Rüdiger Lautmann seit Anfang der 70er-Jahre.

    "Die Polizei hat Razzien an Stellen gemacht, wo sie Homosexuelle vermuten konnte, also in Bars, an den öffentlichen Treffpunkten. Sie hat zur Denunziation eingeladen, jedenfalls Anzeigen von Vermieterinnen, man hatte ja damals noch nicht so viele und große Wohnungen, entgegengenommen und bearbeitet. Sie hat Strichjungen mit Versprechen auf Straffreiheit ausgehorcht und deren Adressbücher durchgeguckt und dann systematisch die Leute verfolgt."

    "Es gab auch verdeckte Beobachtungen, noch in den 80er-Jahren ist in Hamburg von den Homosexuellen aufgedeckt worden, dass es da in einer Bedürfnisanstalt so durchsichtige Spiegel gab. Dahinter saß dann einer von der Polizei und hat die Leute beobachtet."

    Manfred Bruns war bis 1994 Bundesanwalt am Bundesgerichtshof:

    "Das Strafmaß war erschreckend hoch. Es waren mehrjährige Gefängnisstrafen oft, und dem Mann wurde die Fahrerlaubnis entzogen oder er bekam keinen Führerschein mehr, und na ja, er bekam auch keine Arbeit mehr. Es sind in den 50er-Jahren verhältnismäßig viele homosexuelle Männer aus Verzweiflung über diese Verfolgungsjagd freiwillig aus dem Leben geschieden. Es ist sogar vorgekommen, dass Leute, die von den Alliierten aus den Konzentrationslagern befreit worden sind, dann zur Fortsetzung der Strafverbüßung wieder eingesperrt worden sind."

    Manfred Bruns hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Der 78-Jährige wächst in der biederen Bundesrepublik auf, ganz in den damaligen Moralvorstellungen verhaftet.

    "Ich habe dann also meine homosexuelle Veranlagung erfolgreich unterdrückt, ich habe mir immer gesagt, du hast ja noch keinen Kontakt mit Mädchen gehabt, wenn du heiratest, wird sich das geben. Na ja, es hat sich nicht gegeben. Ich habe eine sehr gute Ehe geführt und bin auch heute noch mit meiner Familie sehr gut verbunden, mit meiner Frau und meinen Kindern, meinen Enkelkindern, aber es ging dann in den achtziger Jahren nicht mehr."

    1985 berichten die Zeitungen über ihn.

    "Das war damals noch sensationell, dass so ein hoher Beamter nun zugibt, dass er homosexuell ist, und dann gab es natürlich auch viel Aufregung in meiner Behörde. Damals war der Generalbundesanwalt Rebmann mein Vorgesetzter, ein außerordentlich konservativer Mann, der damit gar nicht umgehen konnte. Ich bin dann als Sicherheitsrisiko eingestuft worden, auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt worden."

    Schon vorher gerät Bruns zunehmend in Konflikt - persönliche Situation und Arbeit als Staatsanwalt kann er immer weniger miteinander vereinbaren.

    "Ich habe dann bei der Bundesanwaltschaft natürlich auch Strafverfahren auf den Tisch bekommen, die ich begutachten und wo ich Stellung zu nehmen musste, die solche Sachen betrafen. Und, na ja, man ist an das Gesetz gebunden, das Gesetz war vorhanden, und das haben die Leute ja auch gewusst, und da war eigentlich nichts zu machen. (…) Es hat mich sehr belastet, aber ich konnte es auch nicht ändern. Das, was wir dann gemacht haben, was ich ab den 80er-Jahren gemacht habe, das war auch letztlich der Anlass dafür, dass es dann zu meinem öffentlichen Coming-out kam, ich habe mich sehr nachdrücklich für die Änderung der Strafvorschrift eingesetzt."

    Dafür hat Bruns lange kämpfen müssen. Der Jurist erhält morgen als erster den neu vergebenen "Preis für das Engagement gegen Diskriminierung", den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verleiht.

    Die Geschichte des Paragrafen 175 geht weit zurück ins 19. Jahrhundert. Der Soziologe Rüdiger Lautmann:

    "Wir haben das untersucht und dabei die Akten gefunden, wo der preußische König höchst selbst eine Ordre erließ, wie genau und wie scharf die Homosexuellen zu verurteilen sind. Das war eine sehr überraschende Entdeckung, dass sich da die Staatsspitze eingeschaltet hat, entgegen dem Ratschlag der Fachjuristen wurde also aus politischen Gründen dieser Paragraf so scharf eingeführt."

    In Preußen stehen ab 1872 "beischlafsähnliche Handlungen" zwischen Männern unter Strafe. 1935 ändern die Nationalsozialisten die Vorschrift. Nunmehr ist jede Handlung strafbar, die auf Erregung oder Befriedigung gerichtet ist, auch ohne körperliche Berührung. Manfred Bruns:

    "Das war ideologisch begründet und hing dann auch mit der Röhm-Affäre zusammen, als Reaktion auf die Röhm-Affäre ist das Strafrecht, die Bestrafung einvernehmlicher sexueller Handlungen zwischen erwachsenen Männern erheblich verschärft worden."

    Adolf Hitler lässt Ernst Röhm, den Führer der Sturmabteilung SA, der homosexuell war, ermorden und sagt:

    "Das Leben, das der Stabschef zu führen begonnen hatte, war für jede nationalsozialistische Auffassung unerträglich. Es war nicht so furchtbar, dass er selber und sein ihm zugetaner Kreis alle Gesetze von Anstand und einfacher Haltung brachen, sondern schlimmer noch, dass dieses Gift sich nunmehr in immer größeren Kreisen auszubreiten begann."

    Rund 15.000 Homosexuelle lässt Hitler fortan in den Konzentrationslagern ermorden. Der Medizinhistoriker Günter Grau hat das Schicksal dieser Männer im Dritten Reich aufgearbeitet.

    "Das war sozusagen die unterste Stufe in dieser fürchterlichen Hierarchie, also zusammen mit den Juden und mit den während des Krieges dann eingelieferten sowjetischen Kriegsgefangenen waren die Homosexuellen oder die als homosexuell eingelieferten Menschen jene Männer, die die größten Demütigungen zu ertragen hatten."

    Nach dem Krieg übernimmt die Bundesrepublik den Paragrafen 175 in der verschärften NS-Fassung. 1957 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, die Bundesrepublik verstoße damit weder gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Artikel 2 Grundgesetz, noch gegen den Gleichheitsgrundsatz. Entscheidend sei, so die Richter, dass die meisten Deutschen sich an den beiden großen christlichen Kirchen orientierten, die wiederum "die gleichgeschlechtliche Unzucht als unsittlich verurteilen." Der Soziologe Rüdiger Lautmann meint:

    "Das Urteil von 1957 war von Anfang an falsch, nämlich verfassungswidrig, es verstieß gegen Artikel 2 Grundgesetz. Das ist auch gesagt worden, aber die Stimmen haben sich nicht durchsetzen können. Das Urteil war sehr bedeutsam, denn hinfort war jede juristische Überprüfung der Homosexuellen-Bestrafung ausgeschlossen."

    Die DDR führt 1950 den Paragrafen in der entschärften preußischen Fassung ein. So werden Homosexuelle in der DDR zwar weniger strafrechtlich verfolgt als in Westdeutschland, aber, so der Historiker Günter Grau:

    "In der Bundesrepublik sind also zwischen 1946 und 1969 etwa 50.000 Männer strafrechtlich verurteilt worden, während wir für die DDR keine verbindlichen Zahlen haben. Die Zahlen wurden nicht veröffentlicht, weil ja absurderweise die DDR der Meinung war, das heißt die Partei und Regierung der Meinung waren, das sei ein Relikt der Bourgeoisie und habe in der Arbeiterklasse keine Grundlage, insofern sei es auch nicht notwendig, das in der Öffentlichkeit weiter zu repräsentieren."

    Erst 1969 verbessert sich auch die rechtliche Situation für schwule Männer in Westdeutschland. Paragraf 175 wird gelockert. Doch insgesamt kann von Gleichstellung Homosexueller nicht die Rede sein. Ein Beispiel der 80er-Jahre: Die Kießling-Affäre. Bundeswehrgeneral Günter Kießling wird unterstellt, er sei homosexuell, damit ein Sicherheitsrisiko und müsse gehen. Der weist die Vorwürfe empört zurück. Gerüchte erweisen sich als haltlos. Kießling wird später rehabilitiert. Der Fall zeigt, wie es um die Rechte der Schwulen bestellt ist.

    Joschka Fischer, damals hessischer Landtagsabgeordneter der Grünen:

    "Merkt keiner von den regierenden Saubermännern, welche moralischen Verwerfungen diese Affäre vor allem für Homosexuelle hinterlassen wird. Kein Wort der Entschuldigung, keine Ehrenerklärung. Die teilweise Aufhebung dieses Paragrafen war eine große zivilisatorische Leistung der bundesrepublikanischen Demokratie. Seine endgültige Streichung steht noch an."

    Schneller als die Streichung des Paragrafen 175 kommt die Vereinigung Deutschlands. Für kurze Zeit gelten unterschiedliche Regelungen: Was Schwulen in Ostberlin erlaubt ist, wird in Westberlin bestraft. Erst 1994 fällt der Strafparagraph endgültig weg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, damals schon einmal liberale Bundesjustizministerin, im Bundestag:

    "Das ist heute doch ein historischer Tag. Denn endlich kommen wir heute dazu, den historisch belasteten Paragrafen 175 StGB abzuschaffen. Ab jetzt gibt es nicht nur mehr Freiraum für homosexuelle Handlungen. Der Staat macht auch deutlich, dass ihn gewaltfreie und einverständliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und fast Erwachsenen nichts angehen."

    Im Jahr 2002 hebt der Bundestag die zwischen 1933 und 1945 gefällten Urteile des NS-Regimes auf und rehabilitiert die verurteilten Homosexuellen. Sie können Entschädigung beantragen. Doch die Opfer der Nachkriegszeit gehen leer aus. Der Bundestag bedauert im Jahr 2000 lediglich, dass Schwule jahrzehntelang kriminalisiert worden sind. Die Bundesrats-Initiative des Berliner Senats will das nun erneut in Angriff nehmen. Volker Beck von den Grünen unterstützt diesen Vorstoß.

    "Wenn alle Parteien im Bundestag, die an der Bundesratsinitiative beteiligt sind, dafür stimmen, dann haben wir eine große Mehrheit. Also es ist im Bundesrat offensichtlich mehr Bewegung gegenwärtig in dieser Debatte als im Bundestag. Da wird das anhand der Fraktionsgrenzen diskutiert. Ich glaube, das sollten wir bei einem solchen Thema überwinden."

    Doch bislang stehen sich zwei Positionen unvereinbar gegenüber. Im Gegensatz zu Grünen und Linken sehen die Regierungsparteien und die SPD juristische Schwierigkeiten, die Urteile nachträglich aufzuheben. Christine Lambrecht, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende:

    "Ich denke, Gewaltenteilungsprinzip hat seine Begründung, dass es eben Gerichte gibt, die aufgrund der Gesetze entscheiden und der Gesetzgeber in Urteile nicht eingreifen soll. Der kann ja für die Zukunft Veränderungen vornehmen, das ist ja auch passiert. Aber die Frage ist, ob er quasi auch rückwirkend in Rechtsprechung eingreifen sollte. Ich glaube, dass ist nicht nur fraglich, sondern davon sollten wir die Finger weglassen, also dieses Prinzip, das hat ja seine Begründungen."

    "Die Hauptschuld bei diesen Unrechtsurteilen liegt eindeutig beim Parlament, und deshalb meine ich, dass das Parlament auch seine Verantwortung wahrnehmen muss, die Gesetze sind nun weg, also die kann man nicht mehr aufheben, und deshalb muss man sagen, wir heben die Urteile auf und diese Gesetze hatten niemals eine rechtlich-legitime Wirkung."

    Sagt der Grüne Volker Beck. Doch die SPD sucht eine Möglichkeit, den Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen, ohne die Urteile formal aufzuheben. Wie, ist in der Partei noch offen. Viele SPD-regierte Länder unterstützen jedenfalls den Antrag, wonach der Bundestag die Sache prüfen soll. Klaus Jetz vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland hofft daher auf neuen Schwung.

    "Das wäre ein wichtiges Zeichen in die Gesellschaft hinein für mehr Akzeptanz von Homosexuellen. Es würde über die individuelle Wiedergutmachung hinaus ein Zeichen geben, dass eben Homophobie heutzutage immer noch ein großes Problem ist, dass dagegen angegangen werden muss. Es ist ja auch im Bereich rechtlicher Gleichstellung noch längst nicht alles verwirklicht, im Lebenspartnerschaftsrecht ist noch einiges an Baustellen zu Ende zu bringen, also eingetragene Lebenspartnerschaften werden ja immer noch benachteiligt im Vergleich zu Ehepaaren."

    "Ich bin schwul, und das ist auch gut so, liebe Genossinnen und Genossen."

    Klaus Wowereits Bekenntnis auf dem SPD-Parteitag - inzwischen legendär. Doch den Schritt von Berlins Regierendem Bürgermeister scheuen nach wie vor viele Homosexuelle, weiß Andreas Wahl-Ulm vom Völklinger Kreis, dem Bundesverband schwuler Führungskräfte.

    "Das merken Sie schon daran, dass es in DAX-Unternehmen keinen einzigen geouteten Homosexuellen gibt, ich könnte auch niemandem empfehlen, in der jetzigen Situation sich zu outen, weil ich glaube, dass dann die Karriere relativ schnell am Ende ist. Das ist noch ein sehr männlich dominierter Bereich, in dem man Frau und Kinder haben muss."

    Der Paragraf 175 ist zwar abgeschafft, spukt aber in vielen Köpfen weiter. Die Aufhebung der alten Urteile könnte helfen, diesen Spuk zu beenden.