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Streamen aus dem Internet
Vorsicht vor Verletzung des Urheberrechts

Wer Bundesliga, Kinofilme oder Serien im Internet anschaut, muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes auf die Feinheiten achten: "Eine Plattform, auf der ich alle aktuellen Kinofilme kostenlos finde, das kann nicht korrekt sein", warnte Medienrechtler Christian Solmecke im DLF. Nicht nur das Herunterladen, auch das Anschauen von Filmen kann illegal sein.

Christian Solmecke im Gespräch mit Georg Ehring |
    Ein junger Mann lässt sich eine Seite der Videostreaming-Firma Netflix auf einem Laptop und auf einem Fernsehbildschirm zeigen.
    Medienrechtsanwalt Christian Solmecke rät, bei der Mediennutzung im Internet genau auf Quellen und Ausgangsplattformen zu achten - andernfalls macht man sich strafbar (dpa / picture alliance / Bernd von Jutrczenka)
    Georg Ehring: Wie war das gestern spannend. Bayern München spielte im DFB-Pokal gegen Borussia Dortmund. Am Ende warfen die Dortmunder die Bayern aus dem Wettbewerb. Das Spiel wurde live im Fernsehen gesendet. Dort zuzuschauen war also völlig legal.
    Doch Fußballspiele werden auch im Internet übertragen und an der Legalität mancher Plattformen hierfür und für das Anschauen von Filmen gibt es Zweifel. Sie sind durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestern größer geworden. Vordergründig ging es dabei um ein Gerät aus den Niederlanden, das das Anschauen von Filmen im Internet erleichtert.
    Ich habe vor dieser Sendung mit Christian Solmecke gesprochen. Er ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medienrecht in Köln. Und ich habe ihn zunächst gefragt, worum es bei dem Fall in den Niederlanden genau ging.
    Mini-Computer für illegale Filme und Streams
    Christian Solmecke: Das Gerät selbst war so was wie ein Mini-Computer, mit dem man aber nicht viel mehr machen konnte, als Streaming-Seiten im Internet anzuschauen. Und die Grundfrage war, ist schon der Vertrieb dieses Gerätes illegal. Da hat der Europäische Gerichtshof gesagt: Ja, der Hauptzweck des Gerätes war es, illegale Filme und Streams anzuschauen. Deswegen ist auch der Vertrieb illegal. Das war die Kernfrage des Verfahrens.
    Ehring: Das hat aber doch Auswirkungen für Menschen, die sich solche Filme im Internet angucken, ob mit oder ohne dieses Gerät aus den Niederlanden.
    Solmecke: Das kann man so sagen, denn die Entscheidung hatte noch einen wesentlichen weiteren Aspekt. Vorgelegt worden war die Entscheidung von einem niederländischen Gericht, was unter anderem wissen wollte, ob sich auch die Nutzer strafbar machen, die diese illegalen Streams anschauen, ob die eine Urheberrechtsverletzung begehen. Und da hat der Europäische Gerichtshof gesagt: Nun ja, wenn die Nutzer klar wissen, dass die Seiten, die sie dort anschauen, klar rechtsverletzend sind, dann begehen auch die Nutzer eine Urheberrechtsverletzung. Das hatten Juristen in Deutschland bislang anders gesehen und insofern ist die Entscheidung sehr überraschend und sie ist übertragbar auf jeden Computer und auch übertragbar auf jeden, der sich Bundesliga-Streams illegal im Internet anschaut, oder Kino-Streams. Da gibt es ja zig Seiten, bei denen man sich aktuelle Kinofilme kostenlos anschauen kann.
    Auf die Quelle muss man achten
    Ehring: Bei vielen Menschen herrscht die Anschauung vor, Ansehen ist legal, Herunterladen nicht. Das ist demnach falsch und was ist der Unterschied?
    Solmecke: Anschauen ist legal, hatte man bislang immer gedacht. Eigentlich nur bis gestern, denn der Europäische Gerichtshof hat nämlich jetzt auch das Anschauen als illegal betrachtet, zumindest dann, wenn die Ausgangsplattform illegal ist. Herunterladen, das war schon immer illegal. Da hat man gesagt, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist, darf ich mir nichts downloaden. Jetzt wird das Herunterladen quasi gleichgesetzt mit dem Streamen und beides ist jetzt nicht mehr erlaubt, jedenfalls dann nicht mehr – und das ist wichtig -, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist.
    Ehring: Woran erkenne ich das denn?
    Solmecke: Das ist wiederum eine sehr gute Frage. Das ist eine Auslegung im Einzelfall. Wenn der Plattform die Rechtswidrigkeit quasi auf die Stirn geschrieben steht, zum Beispiel eine Plattform, auf der ich alle aktuellen Kinofilme kostenlos finde, dann muss ich einfach begreifen, das kann hier nicht korrekt sein. Ist aber mal ein Filmchen bei YouTube dazwischen gerutscht, kann mir eigentlich kein Vorwurf gemacht werden. Selbst dann, wenn dieser Film da illegal ist, konnte ich gar nicht erkennen, dass es dafür keine Lizenzen gab. Es geht hier um klar illegale Plattformen, die allerdings auch von Millionen Deutschen genutzt werden.
    Abmahnung: 155 Euro plus Lizenzgebühren
    Ehring: Was sind denn dann die Rechtsfolgen für diese Millionen Deutschen?
    Solmecke: Zunächst einmal muss man wohl fairerweise sagen, dass diejenigen, die diese Streams schauen und sich jetzt illegal verhalten, gar nicht ermittelt werden können oder so gut wie gar nicht ermittelt werden können, denn die Rückverfolgung läuft über die IP-Adresse, und die ist ja nur dem illegalen Streaming-Anbieter bekannt, der ja im Dunklen, im Verborgenen operiert. Praktisch gesehen kann man ehrlicherweise im Moment so gut wie gar nicht erwischt werden.
    Rechtlich gesehen sieht es so aus, dass ich dann ein Abmahnschreiben bekomme - da sind die Kosten auf 155 Euro im privaten Bereich gedeckelt -, plus Lizenzgebühren zahlen soll. Das müssten so fünf bis zehn Euro pro Film sein, den ich mir angeschaut habe. Das heißt, auf der Rechtsfolgenseite sind die Konsequenzen überschaubar, was natürlich nicht heißen soll, dass man weiterhin dieses Streams gucken soll. Illegal ist es trotzdem.
    War die illegale Verbreitung erkennbar?
    Ehring: Wenn ich dann so eine Unterlassungserklärung vorgelegt bekomme, soll ich die dann einfach unterzeichnen und zahlen?
    Solmecke: Oft sind diese Unterlassungserklärungen zu weit gefasst. Da steht dann manchmal drin, ich verspreche, nie wieder illegale Sachen im Internet zu machen. Das ist jetzt natürlich Humbug, wenn man so was unterzeichnet. Insofern sollte man schon sehr genau hinschauen, bevor man das unterschreibt, optimalerweise einmal mit einem Anwalt sprechen. Der kann dann sagen, sollen wir da noch was kürzen, sollen wir was rausstreichen, oder muss das überhaupt unterzeichnet werden. Denn es gibt natürlich auch Fälle, in denen man sagt: Wieso, den Stream hier, den durfte ich schauen, das konnte ich überhaupt nicht erkennen, dass die Verbreitung illegal war.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.