Vor einem Schäbigkeitswettbewerb gegen Kinder und Jugendliche warnt nun SPD-Vize Ralf Stegner:
"Wir reden jetzt über die jungen Leute, minderjährige Kinder und Jugendliche, deren Eltern überhaupt noch leben und wo ein Antrag gestellt ist. Ich vermute, es ist ein sehr, sehr kleiner Kreis. Dass CDU und die CSU, also die C-Parteien, nun so viel Wert darauf legen, dass ausgerechnet diese Jugendlichen ihre Eltern nicht nachholen dürfen, das finde ich schon ein sehr merkwürdiges Verständnis von Familienzusammenführung einer christlichen Partei. Was spricht denn ernsthaft dafür, Kinder und Jugendliche allein zu lassen, die paar, die es betrifft."
Sagte Stegner im Bayerischen Rundfunk. Tatsächlich bekam in den vergangenen Jahren nur ein geringer Teil der minderjährigen Flüchtlinge subsidiären Schutz und wären damit von den Beschlüssen des Asylpakets II und dem Aussetzen des Familiennachzuges betroffen. 2014 waren es nur 214 und im vergangenen Jahr nur 105, wobei die vollständigen Zahlen der Entwicklung seit Sommer 2015 noch nicht vorlägen. So berichtet es die "Frankfurter Rundschau" und bezieht sich dabei auf Zahlen des Bundesinnenministeriums.
Union pocht auf Aussetzen des Familiennachzugs
Die Union pocht dennoch darauf, dass der Familiennachzug auch für Minderjährige mit subsidiärem Schutz ausgesetzt wird. So sagt der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe Michael Frieser: Minderjährige dürften nicht von von der Aussetzung (*) des Familiennachzugs ausgenommen werden, sonst treibe man sie in die Arme von Schleppern, die sie mit dem Versprechen ihre Familien nachholen zu können, in Lebensgefahr brächten.
Erst vor zwei Wochen hatten sich die Parteivorsitzenden – nach drei Monaten Streit – auf einen Gesetzentwurf zum Asylpaket II geeinigt, der vergangene Woche im Kabinett verabschiedet worden ist. Darin – im Gegensatz zu einem Gesetzentwurf vom November - auch, dass auch Minderjährige mit subsidiärem Schutz ihre Eltern zwei Jahre nicht nachholen dürfen.
SPD-Chef Gabriel bemängelt fehlende Absprache
SPD-Chef Sigmar Gabriel sagte dann am Freitag, das sei mit ihm nicht abgesprochen gewesen. Allerdings haben auch die SPD-Minister dem Gesetzentwurf im Kabinett zugestimmt. Eine Sprecherin des zuständigen Familienministeriums sagte dazu heute:
"Was ich sagen kann, ist, dass es uns aufgefallen ist und die Tragweite der Veränderung und so, dass wir das anders eingeschätzt haben."
Drei Monate soll es dieses Mal nicht dauern, bis man sich in der Großen Koalition einigt. Diesmal will man den Streit möglichst schnell beilegen, das Asylpaket II soll zügig in den Bundestag. Deshalb sollen Innenminister Thomas de Maiziere, CDU, und Justizminister Heiko Maas, SPD, nun einen Weg finden – womöglich könnte die Einigung schon heute kommen. Bundeskanzleramtsminister und Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier, CDU geht davon aus, dass man zu dem Schluss kommen wird, am vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf nichts zu ändern:
"Ich wünsche mir und ich bin ziemlich optimistisch, dass es gelingt, dass dieser Gesetzentwurf in der nächsten Sitzungswoche, so, wie er beschlossen worden ist, unverändert im Bundestag eingebracht wird."
Bundeskanzlerminister Altmaier drängt auf eine schnelle Verabschiedung
So Altmaier im ARD-Fernsehen. Das heißt jedoch noch nicht, dass das Gesetz dann auch so vom Bundestag verabschiedet wird. Denn auch hier gilt das Struck'sche Gesetz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingegangen ist.
Und noch bevor das Asylpaket II überhaupt endgültig verabschiedet ist, gibt es schon Vorschläge für weitere Verschärfungen. CDU-Vize Thomas Strobl fordert in der Zeitung "Die Welt", dass diejenigen, die als Asylberechtigte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt worden sind, nicht wie bisher nach drei Jahren, sondern erst nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten sollen. Diese soll außerdem an Bedingungen geknüpft sein.
Strobls Vorschlag sieht vier Punkte vor: Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis solle es nur geben, wenn jemand einigermaßen ordentlich deutsch sprechen könne, Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung vorweise, keine Straftaten begangen habe und nachweisen könne, dass jemand selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen könne.
(*) Anmerkung der Online-Redaktion: Fehler korrigiert