![Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing an einem Rednerpult im Bundesministerium für Familie (Oktober 2011); im Hintergrund Ministerin Schröder Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing an einem Rednerpult im Bundesministerium für Familie (Oktober 2011); im Hintergrund Ministerin Schröder](https://bilder.deutschlandfunk.de/FI/LE/_f/b8/FILE_fb85f41bd27806d5ab83abbb068551c0/thuesing-jpg-100-1280x720.jpg)
Benjamin Hammer: Wir sortieren noch mal. Bei Überschneidungen bei Tarifkonflikten gilt in einem Unternehmen nur der Tarifvertrag jener Gewerkschaft, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. So sieht es das Gesetz vor. Wir wollen darüber sprechen und das machen wir mit Gregor Thüsing, Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn. Guten Tag!
Gregor Thüsing: Guten Tag, Herr Hammer.
Hammer: Sie waren nie ein Freund des Tarifeinheitsgesetzes. Warum?
Thüsing: Ich bin ein Freund der Ziele des Tarifeinheitsgesetzes, die die Bundesministerin ja gut beschrieben hat. Es geht darum, Tarifkonkurrenzen zu verhindern. Es geht darum, auch Solidarität in der Belegschaft zu stärken. Aber es ist die Frage, ob das Tarifeinheitsgesetz hierzu wirklich einen Beitrag leisten wird, denn auch das ist in Ihrem Antexter ja schon deutlich geworden. Wenn eine Gewerkschaft weniger Mitglieder hat als die andere, dann wird ihr Tarifvertrag erst mal verdrängt, und ob die größere Gewerkschaft dann mit ihr kooperiert, das kann sie aus einer Position der Stärke entscheiden und das kann ihr nicht vorgeschrieben werden. Insofern mag man hoffen, dass dadurch Kooperationsanreize gesetzt werden; sicher ist das nicht.
"Die Drohung mit der Außenseiter-Konkurrenz fällt weg"
Hammer: Wenn wir uns das näher anschauen, für welche Gewerkschaften ist das Gesetz besonders bedrohlich?
Hammer: Das Gesetz richtet sich vor allem gegen Spartengewerkschaften, denn wenn man sagt, der Tarifvertrag der Gewerkschaft setzt sich durch, die am meisten Mitglieder im Betrieb hat, dann wird das typischerweise die Gewerkschaft sein, die die gesamte Belegschaft organisiert. Wenn ich bei einer Spartengewerkschaft bin wie zum Beispiel Cockpit, wie zum Beispiel die GdL, dann werde ich nur aus einem ganz bestimmten Reservoir meine Mitglieder schöpfen, und das wird dann auch weniger Mitglieder im Betrieb haben. Das ist dann eine strukturelle Benachteiligung von Spartengewerkschaften. Das ist die Konsequenz des Prinzips, das dem Tarifeinheitsgesetz zugrunde liegt.
Hammer: Viele Kollegen von Ihnen, die kommen zu dem Urteil, dass das Gesetz in der Tat verfassungswidrig ist. Sehen Sie das auch so?
Thüsing: Ob ich das sehe, ist reichlich irrelevant. Das wird Karlsruhe zu entscheiden haben. Das Wichtige aber, was Karlsruhe wägen muss, und die kritischen Fragen, die heute gestellt wurden, haben das ja schon deutlich gemacht: Was macht eine Berufsgruppe, die sich in einer Gewerkschaft nicht aufgehoben fühlt, die sagt, wir wollen aber in diesem Betrieb bessere Tarifbedingungen für uns durchsetzen, die Gewerkschaft nimmt darauf keine Rücksicht? Bislang hatte man dann die Möglichkeit, einen eigenständigen Verband zu gründen. Das hatte eine gewisse disziplinierende Wirkung auch gegenüber der Gewerkschaft, die für den ganzen Betrieb zuständig ist. Zukünftig wird diese Arbeitnehmergruppe keine Möglichkeit haben, ihre Interessen selbstständig zu vertreten, weil sie werden eine Minderheit im Betrieb typischerweise organisieren. Das heißt, die Drohung mit Außenseiter-Konkurrenz fällt weg, und das ist die Frage, ob das nicht doch vom Kernbereich der Koalitionsfreiheit mit umfasst ist. Das wird Karlsruhe zu beantworten haben.
"Der Gesetzgeber sollte sich praxisnäheren Lösung zuwenden"
Hammer: Die Bahn, Fluggesellschaften, Krankenhäuser, kritische Bereiche des öffentlichen Lebens, in denen gestreikt wurde, 2015 und 2016 an vielen Tagen - gibt es denn eine Alternative, mit dieser Situation umzugehen?
Thüsing: Ich glaube, es gibt eine sehr viel bessere Alternative. Das Gesetz wurde auch politisch immer wieder damit begründet, dass wir in bestimmten Bereichen zu viele Arbeitskämpfe haben. Das ist auch sicherlich richtig. Die Häufung der Arbeitskämpfe im Luftfahrtbereich, im Bahnbereich ist etwas, was die Öffentlichkeit doch immer wieder in Mitleidenschaft gezogen hat. Und die Frage, ob wir hier gezielt für den Arbeitskampf dann aber für die kleine Gewerkschaft wie für die große Gewerkschaft besondere Spielregeln entwickeln, die einerseits der Gewerkschaft weiterhin ermöglichen, wirkungsmächtig für die Interessen ihrer Mitglieder sich einzusetzen, andererseits aber die Belastung für die Öffentlichkeit möglichst klein zu halten, und da gibt es Vorschläge, die auf dem Tisch sind. Man könnte an Ankündigungspflichten denken, dass die Öffentlichkeit sich auf solche Streiks einstellen kann. Man könnte an obligatorische Schlichtungsversuche denken. All das ist im Ausland bereits vorgemacht worden und es wäre schön, wenn der deutsche Gesetzgeber den Mut hätte, sich dieser, sehr viel praxisnäheren Lösung und sehr viel verfassungsunproblematischeren Lösung zuzuwenden.
Hammer: Das Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. Einschätzungen waren das von Gregor Thüsing, Juraprofessor der Universität Bonn. Herzlichen Dank.
Thüsing: Ich danke Ihnen.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.