Jürgen Zurheide: Im Forst in Baden-Württemberg, da gibt es eine Menge Ärger. Denn das Kartellamt hat zugeschlagen und will, dass die staatlichen Förster nicht mehr die Gehölze von jenen vermarkten dürfen, die kommunale und private Wälder haben. Das sei ein unzulässiges Monopol.
Und in dieser Woche hat es in Düsseldorf vor dem Kartellsenat des Oberlandesgerichts ein Verfahren, einen Auftakt gegeben und die Richter haben ganz klar durchblicken lassen, dass sie dem Kartellamt wohl recht geben werden. Auch wenn das Urteil noch nicht da ist, ist das Anlass, darüber zu reden, und ich begrüße am Telefon Andre Baumann, den Vorsitzenden des Naturschutzbundes Baden-Württemberg, guten Morgen, Herr Baumann!
Andre Baumann: Guten Morgen!
Zurheide: Herr Baumann, was heißt das am Ende für den Wald in Baden-Württemberg, wenn es so kommt, wie man heute wohl nicht nur befürchten, sondern eigentlich schon sagen kann?
Baumann: Also, wir befürchten, dass es nichts Gutes für den Wald in Baden-Württemberg bedeutet, weil ForstBW durch die Bewirtschaftung des Staatswaldes und aber auch der Kommunalwälder oder Privatwälder in Baden-Württemberg die Standards sehr hoch gesetzt hat, nicht nur im eigenen Wald, sondern in anderen Wäldern auch. Und wir befürchten, dass gerade im Privatwald und Kommunalwald, wenn der Landesforst diese nicht mehr bewirtschaftet, dass die Standards abgesenkt werden, dass dort die Natur über kurz oder lang stark leiden wird.
"Das Interessante ist, dass das Bundeskartellamt ziemlich alleine steht"
Zurheide: Ich glaube, wir müssen eines festhalten: Die kleineren Waldbauern machen ja freiwillig mit im Moment bei diesem Verfahren. Das heißt, die scheinen auch einen Vorteil zu sehen, dass der Staat sozusagen da ihnen hilft, oder was ist das?
Baumann: Das Interessante ist, dass das Bundeskartellamt ziemlich alleine steht, und vielleicht der eine oder andere große Privatwaldbesitzer an seiner Seite. Und die Phalanx von Umweltverbänden, Forstverbänden, aber auch den kommunalen Spitzenverbänden, also den Vertretern der Kommunen, die Gemeindewald haben, die möchten das bewährte Einheits... in Baden-Württemberg erhalten. Denn über Jahrzehnte hat es sich bewährt, dass ForstBW nicht nur die eigenen Wälder, sondern eben auch Privat- und Gemeindewälder bewirtschaftet.
Das ist das Merkwürdige: Eigentlich wollen fast alle den Status quo beibehalten, weil der gut und bewährt ist. Das Gericht und das Kartellamt eben leider nicht.
Zurheide: Jetzt könnte man sagen, die Schutzfunktion des Waldes könnte man auch anders sicherstellen. Warum glauben Sie nicht, dass das auch anders gelingen würde, diese unterschiedlichen Interessen da auszutarieren?
Baumann: Natürlich könnte man eben die Grundfunktion des Waldes sichern, indem man die Gesetze ändert, dass man das Waldgesetz Baden-Württemberg so qualifiziert, dass eine gute fachliche Praxis im Waldbau und in der Forstwirtschaft so ist, dass es sehr, sehr viele Verbote gibt, die eben auch ein Privatwaldbesitzer oder eine Gemeinde einzuhalten hat. Damit dann eben der Schwarzspecht oder andere waldbewohnenden Tierarten eben eine Heimstatt noch haben.
Aber ich glaube nicht, dass das gewollt ist von den Waldbesitzern. Man möchte eben freiwillig Natur machen und das hat bislang der Staatsforst, ForstBW in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sehr gut gemacht.
"Für den Wald, für die Gemeinwohlfunktion wäre das eine Katastrophe"
Zurheide: Wenn das jetzt in Baden-Württemberg so kommt, was heißt das dann für andere Wälder, auch in der Bundesrepublik? Dann ist das ja so eine Art Pilotverfahren, oder was erwarten Sie da?
Baumann: Ganz genau, das ist ein Präzedenzfall, der geschaffen wird. Man hat das in Baden-Württemberg jetzt modellhaft durchgeführt. Und wir gehen davon aus, dass jetzt Einheitsforstamt für Einheitsforst in Deutschland – in Anführungszeichen – geschlachtet wird und dann eben eine Liberalisierung im Waldbereich in Deutschland stattfindet. Und aus Naturschutzsicht ist diese Entwicklung wahrscheinlich gefährlicher als sämtliche Borkenkäferkalamitäten und Stürme zusammengenommen.
Das ist wahrscheinlich kartellrechtlich alles in Ordnung, einwandfrei, das Kartellamt fühlt sich im Recht und wird wahrscheinlich im Recht sein; aber für den Wald, für die Gemeinwohlfunktion wäre das eine Katastrophe.
Zurheide: Was werden Sie machen, was werden Sie tun, wenn das Kartellamtsurteil beziehungsweise Oberlandesgericht dem Kartellamt recht geben wird? Und darauf deutet ja heute alles hin?
Baumann: Also, wir sind sehr froh, dass die sich bildende grün-schwarze Landesregierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, dass ein sich gründender Staatsforstbetrieb Baden-Württemberg auch ökologisch vorbildlich wirtschaften wird. Und dass Land Baden-Württemberg die Gemeinden- und Privatwaldbesitzer unterstützen wird, die hohen ökologischen Leistungen der Wälder auch in Zukunft zu erhalten. Also, wir setzen uns eben mit der Landesregierung, mit den Gemeinden dafür ein, dass eben die Wälder auch morgen und übermorgen noch attraktiv sind für Mensch und Natur.
Ich hoffe, das wird gelingen. Wir wissen das nicht, das ist eine Operation am offenen Herzen und ich hoffe nicht, dass dann eben ein Kahlschlag in unseren Wäldern stattfinden wird.
Zurheide: Das war Andre Baumann, der Vorsitzende des Naturschutzbundes Baden-Württemberg zur möglichen Entscheidung des Oberlandesgerichts in Düsseldorf, das dem Kartellamt recht geben wird. Herzlichen Dank für das Gespräch!
Baumann: Ich danke auch!
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