Stefan Koldehoff: Der Streit um das Erbe des Autors und Kafka-Freundes Max Brod, er dauert nun schon viele Jahre an. Brod hatte sein Archiv – darunter Bücher, Tagebücher, Briefe, Manuskripte – seiner Mitarbeiterin Esther Hoffe vererbt, die sie wiederum ihren beiden Töchtern Eva und Ruth vermachte. Nicht zu diesem Erbe gehörten die Manuskripte und Autografe von Franz Kafka, die Brod entgegen der Anweisung seines Dichterfreundes nicht vernichtet, sondern aufbewahrt und geschenkt bekommen hatte. Diesen literarischen Schatz hatte Brod Esther Hoffe nämlich nicht vererbt, sondern noch zu Lebzeiten geschenkt. Auf beides, Brod-Nachlass und Kafka-Schenkung, erhebt seit Jahren der Staat Israel Anspruch, weil Max Brod angeblich verfügt habe, das Material solle an eine öffentliche Einrichtung in Israel gehen. Seither wird dort vor Gericht erbittert gestritten, beobachtet vom Deutschen Literaturarchiv Marbach, das das Max-Brod-Archiv gern nach Deutschland holen würde. Die israelische Zeitung "Haaretz" berichtet nun, dass eine Entscheidung kurz bevorstehe, und meine Frage geht an den Kafka-Herausgeber Hans-Gerd Koch: Können Sie das bestätigen?
Hans-Gerd Koch: Da bin ich skeptisch. Der Rechtsstreit geht ja nun schon über einige Jahre und es ist ein Erbschaftsstreit vor einem Familiengericht, das plötzlich sich mit nationalen Kulturfragen beschäftigen muss und möglicherweise damit auch überfordert ist. Es ist eine Vorgeschichte, die im Prinzip sehr einfach ist: Die Kafka-Handschriften, die Max Brod gerettet hat, hat er der Familie Kafkas zurückgegeben. Deren Besitzansprüche hat Max Brod nie infrage gestellt. Er hat nur behalten, was er als Geschenke seines Freundes Franz deklariert hat. Und wenn es nicht legitim gewesen wäre, diese Schenkung durch Kafka an Brod, dann wären Besitzer dieser Handschriften die Erben Franz Kafkas und nicht der Staat Israel. Also auch das ist eine etwas merkwürdige Situation.
Koldehoff: Das Ganze ist ja auch ausgezeichnet dokumentiert: "Liebe Esther, bereits im Jahre 1945 habe ich Dir alle Manuskripte und Briefe Kafkas, die mir gehören, geschenkt", schreibt Max Brod im April 1952. 1974 anerkennt das dann auch ganz ausdrücklich der israelische Staatsarchivar Paul Alsberg und sagt: "Ich habe zur Kenntnis genommen, dass sich die Manuskripte Kafkas nicht im Nachlass des Schriftstellers Max Brod befunden haben, sondern Ihnen schon viele Jahre vor dessen Ableben zum Geschenk gemacht wurden." Welche rechtliche Grundlage gibt es denn eigentlich dann überhaupt dafür, älteren Damen seit Jahren das vorzuenthalten, was offensichtlich ihr Eigentum ist?
Koch: Keine meines Erachtens. Die Wege der Juristen sind zwar wundersam, aber ich glaube, diese Situation ist eigentlich klar. Es gab jetzt angeblich die Äußerung des Generalstaatsanwalts in Israel, dass die Kafka-Handschriften unbedingt in Israel bleiben müssten. Diese Kafka-Handschriften – das ist bei Gericht bekannt – sind seit über 50 Jahren nicht mehr in Israel, weil Max Brod sie in die Schweiz gebracht hat, und da ist nichts auszuführen. Es geht also wirklich nur um den Brod-Nachlass, von dem aber in den entsprechenden Pressemitteilungen nie die Rede ist, sondern immer nur um Kafka.
Koldehoff: …, der aber für Germanisten – sei es nun in Israel, in Deutschland oder überall auf der Welt – sicherlich noch einiges an Überraschungen bereithalten könnte. Wo wäre denn der geeignete Platz? Könnte es denn nicht tatsächlich sinnvoll sein, diese Sachen an eine israelische Institution zu geben?
Koch: Das Problem über die Jahrzehnte hin war, dass es durchaus Verhandlungen gegeben hat zwischen Brods Erbin und der Nationalbibliothek in Jerusalem und auch der Bibliothek, der Universitätsbibliothek in Tel Aviv und man sich nicht einigen konnte über das Prozedere, denn in Brods Testament steht auch, dass die Institution, die diesen Nachlass übernimmt, für die weitere Verbreitung seines Werks und die Erinnerung an ihn als Autor sorgen muss, und um diese Feinheiten wird gestritten, um diese Feinheiten des Brodschen Testaments, aber auch um die Schenkungen wird gestritten. Deshalb zieht es sich hin und deshalb ist es für mich eigentlich irgendwo auch ein skandalöses Verfahren, diese Versuche, den Prozess hinauszuzögern – möglicherweise mit der Absicht, das Ableben der nun auch betagten Erbinnen in Kauf zu nehmen. Das war in einem Fall inzwischen schon erfolgreich. Die ältere der beiden Schwestern ist vor drei Wochen überraschend gestorben. Und im Rahmen dieser Einlassungen aller Prozessbeteiligten hat der Anwalt, den das Gericht eingesetzt hat, jetzt aktuell in seiner Stellungnahme geäußert, dass dieses Verfahren skandalös sei und den Grundrechten israelischer Staatsbürger widersprechen würde, dass man die Eigentumsrechte der Erbinnen nicht anerkennt und dass man den letzten Willen Max Brods und auch seiner Sekretärin einfach missachtet und versucht, diesen Nachlass für den Staat zu soupieren.
Koldehoff: …, sagt der Kafka-Herausgeber Hans-Gerd Koch.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Hans-Gerd Koch: Da bin ich skeptisch. Der Rechtsstreit geht ja nun schon über einige Jahre und es ist ein Erbschaftsstreit vor einem Familiengericht, das plötzlich sich mit nationalen Kulturfragen beschäftigen muss und möglicherweise damit auch überfordert ist. Es ist eine Vorgeschichte, die im Prinzip sehr einfach ist: Die Kafka-Handschriften, die Max Brod gerettet hat, hat er der Familie Kafkas zurückgegeben. Deren Besitzansprüche hat Max Brod nie infrage gestellt. Er hat nur behalten, was er als Geschenke seines Freundes Franz deklariert hat. Und wenn es nicht legitim gewesen wäre, diese Schenkung durch Kafka an Brod, dann wären Besitzer dieser Handschriften die Erben Franz Kafkas und nicht der Staat Israel. Also auch das ist eine etwas merkwürdige Situation.
Koldehoff: Das Ganze ist ja auch ausgezeichnet dokumentiert: "Liebe Esther, bereits im Jahre 1945 habe ich Dir alle Manuskripte und Briefe Kafkas, die mir gehören, geschenkt", schreibt Max Brod im April 1952. 1974 anerkennt das dann auch ganz ausdrücklich der israelische Staatsarchivar Paul Alsberg und sagt: "Ich habe zur Kenntnis genommen, dass sich die Manuskripte Kafkas nicht im Nachlass des Schriftstellers Max Brod befunden haben, sondern Ihnen schon viele Jahre vor dessen Ableben zum Geschenk gemacht wurden." Welche rechtliche Grundlage gibt es denn eigentlich dann überhaupt dafür, älteren Damen seit Jahren das vorzuenthalten, was offensichtlich ihr Eigentum ist?
Koch: Keine meines Erachtens. Die Wege der Juristen sind zwar wundersam, aber ich glaube, diese Situation ist eigentlich klar. Es gab jetzt angeblich die Äußerung des Generalstaatsanwalts in Israel, dass die Kafka-Handschriften unbedingt in Israel bleiben müssten. Diese Kafka-Handschriften – das ist bei Gericht bekannt – sind seit über 50 Jahren nicht mehr in Israel, weil Max Brod sie in die Schweiz gebracht hat, und da ist nichts auszuführen. Es geht also wirklich nur um den Brod-Nachlass, von dem aber in den entsprechenden Pressemitteilungen nie die Rede ist, sondern immer nur um Kafka.
Koldehoff: …, der aber für Germanisten – sei es nun in Israel, in Deutschland oder überall auf der Welt – sicherlich noch einiges an Überraschungen bereithalten könnte. Wo wäre denn der geeignete Platz? Könnte es denn nicht tatsächlich sinnvoll sein, diese Sachen an eine israelische Institution zu geben?
Koch: Das Problem über die Jahrzehnte hin war, dass es durchaus Verhandlungen gegeben hat zwischen Brods Erbin und der Nationalbibliothek in Jerusalem und auch der Bibliothek, der Universitätsbibliothek in Tel Aviv und man sich nicht einigen konnte über das Prozedere, denn in Brods Testament steht auch, dass die Institution, die diesen Nachlass übernimmt, für die weitere Verbreitung seines Werks und die Erinnerung an ihn als Autor sorgen muss, und um diese Feinheiten wird gestritten, um diese Feinheiten des Brodschen Testaments, aber auch um die Schenkungen wird gestritten. Deshalb zieht es sich hin und deshalb ist es für mich eigentlich irgendwo auch ein skandalöses Verfahren, diese Versuche, den Prozess hinauszuzögern – möglicherweise mit der Absicht, das Ableben der nun auch betagten Erbinnen in Kauf zu nehmen. Das war in einem Fall inzwischen schon erfolgreich. Die ältere der beiden Schwestern ist vor drei Wochen überraschend gestorben. Und im Rahmen dieser Einlassungen aller Prozessbeteiligten hat der Anwalt, den das Gericht eingesetzt hat, jetzt aktuell in seiner Stellungnahme geäußert, dass dieses Verfahren skandalös sei und den Grundrechten israelischer Staatsbürger widersprechen würde, dass man die Eigentumsrechte der Erbinnen nicht anerkennt und dass man den letzten Willen Max Brods und auch seiner Sekretärin einfach missachtet und versucht, diesen Nachlass für den Staat zu soupieren.
Koldehoff: …, sagt der Kafka-Herausgeber Hans-Gerd Koch.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.