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Streit um Kraftwerk-Sample
Es geht ums Geld

Zwei Sekunden - um ein Sample dieser Kürze dreht sich die Klage der Elektropioniere Kraftwerk gegen Hip-Hop-Produzent Moses Pelham. Der Fall beschäftigt nun sogar den Europäischen Gerichtshof. "Da kennen die keine Gnade - ob es um zwei Sekunden geht oder 20", sagte Musikkritiker Jens Balzer im Dlf.

Jens Balzer im Gespräch mit Bernd Lechler |
    Die Elektro-Pop Band «Kraftwerk» tritt in Düsseldorf auf. Die vier Musiker stehen vor einem riesigen Schriftzug "Machine".
    Ein Konzert von "Kraftwerk" in Düsseldorf: Nicht nur mit Live-Auftritten verdient die Band ihr Geld, sondern auch auf dem Rechtsweg (dpa)
    Um den Song "Nur mir" von Sabrina Setlur wird seit 20 Jahren wegen eines darin enthaltenen Samples vor Gerichten gestritten - und heute aufs Neue vorm Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Intro des Stückes aus dem Jahr 1997 enthält - verbotenerweise, so befinden die Elektronikpioniere Kraftwerk - eine kurze Passage aus deren Stück "Metall auf Metall". Ungefähr zwei Sekunden aus dieser Aufnahme hat Produzent Moses Pelham unter seinen Setlur-Song gelegt. Kraftwerk gingen durch alle Instanzen, um dessen Vertrieb verbieten zu lassen, zeitweilig sogar mit Erfolg. Heute wird der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt.
    Kraftwerk verdienen Geld mit Lizenzeinnahmen
    Corso-Musikkritiker Jens Balzer sagte im Deutschlandfunk zu dem erbitterten juristischen Kampf: "Kraftwerk sind oft gesamplet worden, und einen wesentlichen Teil ihrer Einkünfte beziehen sie bis heute aus den Lizenzeinnahmen von Samples." Dies sei nicht der einzige Streit, der sich um mutmaßlich illegale Verwendung von Musikfetzen drehe. "Kraftwerk sagen: 'Diese Sounds sind unser Eigentum, wir sind die Urheber, deswegen steht uns das alleinige Verfügungsrecht darüber dazu - alles andere ist Diebstahl.'"
    Pelham würde diesen Vorwurf bestreiten, weil es ein Sample sei, also ein künstlerisch wertvolles Zitat und eine musikalische Auseinandersetzung mit dem historischen Marterial der Pop-Geschichte, fasste Balzer die Argumente zusammen. "Ohne Samples ist Hip-Hop gar nicht denkbar", laute das Argument der Gegenseite. Die Freiheit der Kunst stehe über dem Urheberecht.
    "Künstlerische Faulheit"
    "Der hat sich da einfach einen Beat genommen, der ihm gefiel, und sich daraus etwas gebastelt - das fällt eher unter künstlerische Faulheit", urteilte Musikkritiker Jens Balzer.