Strobl bekräftigte die Forderung der Union nach Sonderregelungen in der Zeitung "Die Welt" und ergänzte: "Der Mindestlohn kommt, aber es muss noch Ergänzungen und Differenzierungen geben. Dafür ist das Gesetzgebungsverfahren da, das wir jetzt begonnen haben." Strobl forderte Lösungen speziell für Erntehelfer. "Wir wollen auch in Zukunft regionale Lebensmittel in Deutschland produzieren können", erklärte der CDU-Politiker.
Auch der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Bundestag, Peter Ramsauer (CSU), forderte in der "Welt am Sonntag" massive Veränderungen am Entwurf von Nahles. "Für Rentner, Praktikanten und studentische Hilfskräfte kann der Mindestlohn ebenso wenig gelten wie für Zeitungsausträger. Es muss nachverhandelt werden", sagte Ramsauer.
Die Ministerin zeigt sich kompromisslos
Der Vorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, warnte vor einem gesetzlichen Automatismus bei künftigen Mindestlohn-Erhöhungen. "Die entscheidende Frage ist, wer künftig über die Höhe des Mindestlohns bestimmt, nachdem die Politik das Ausgangniveau von 8,50 Euro festgesetzt hat", sagte Linnemann der "Welt".
Angesichts der Forderungen aus der Union nach weitergehenden Ausnahmen gibt sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kompromisslos. "Ab 1. Januar 2017 gilt für alle Branchen und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Das ist absolut überfällig in Deutschland, und wir haben es in der Regierungskoalition auch klar so verabredet", sagte Nahles der "Welt am Sonntag". "Es kann also niemand überrascht sein, und ich bin nicht bereit, über diese Grundfrage zu verhandeln."
"Das geht schief"
Die Ministerin ergänzte: "Sobald ich eine Branche vom Mindestlohn ausnähme, kämen andere und verlangten dasselbe. Ich kann nur davor warnen, darauf zu wetten, dass die politische Verabredung für irgendeine Branche am Ende nicht gilt. Das geht schief."
Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn war am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Nach dem Willen der großen Koalition soll zum 1. Januar 2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt werden. Bis 2017 soll bei abweichenden, überregional gültigen Tarifverträgen noch eine Übergangsfrist gelten. Künftig soll dann eine unabhängige Kommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern über die Entwicklung des Mindestlohns beraten.
(pg/wes)