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Streit um Paragraf 219a
"Wir wollen keine Werbung für Abtreibungskliniken"

In der Debatte um ein Werbe-Verbot für Abtreibungen hat die CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker den Paragrafen 219a als wichtig und richtig bezeichnet. Eine Abschaffung würde Werbeanzeigen ermöglichen und Abtreibungen kommerzialisieren, sagte sie im Dlf. Sinnvoller sei es, die Beratung zu stärken.

Elisabeth Winkelmeier-Becker im Gespräch mit Sarah Zerback |
    Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) spricht am 02.06.2016 in Berlin.
    Die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker meint, sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gebe es bereits ausreichend im Internet (dpa / picture alliance / Michael Kappeler)
    Sarah Zerback: Eine Schwangerschaft abzubrechen, das ist ein hoch sensibles Thema - zu allererst natürlich für die Frau, die das entscheiden muss. Es ist aber auch eines, das aktuell wieder politisch scharf diskutiert wird und das die Koalitionspartner spaltet, kaum dass sie zueinander gefunden haben. Im Kern geht es um die Frage, ob Ärzte darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen - auf ihrer Website zum Beispiel -, oder ob sie damit in unzulässiger Weise für einen solchen Eingriff werben. Zurzeit ist genau das verboten über den inzwischen viel zitierten Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Die CDU findet das genau richtig so; die SPD will das ändern und hat dem Koalitionspartner ein Ultimatum gestellt. Bis zum Herbst soll es einen Kompromiss geben, sonst suchen die Sozialdemokraten nach anderen Partnern, haben sie gesagt.
    Elisabeth Winkelmeier-Becker ist Sprecherin der Unions-Fraktion im Bundestag für Recht und Verbraucherschutz, und sie ist jetzt am Telefon. Guten Morgen!
    "Beratung geht weit über die medizinische Seite hinaus"
    Elisabeth Winkelmeier-Becker: Ja, guten Morgen!
    Zerback: Nun hat die Kanzlerin ja kurz vor der Wahl versprochen, dass es eine Lösung geben wird, die auch im Interesse von Frauen und Ärzten ist. Gilt das jetzt nicht mehr?
    Winkelmeier-Becker: Die Kanzlerin hat von einer Lösung gesprochen. Das heißt aber nicht, dass man Paragraf 219a unbedingt ändern oder gar streichen müsse. Wenn wir von einer Lösung sprechen, müssen wir erst mal schauen: Was ist denn überhaupt das Problem? Da halten wir den Paragrafen 219a weiterhin für wichtig und richtig im Schutzkonzept des Staates für das Kind, für das ungeborene Kind. Wenn es darum geht - das wird ja teilweise auch gesagt -, dass es für die Frauen schwierig ist, Informationen zu bekommen, dann müssen wir hier unterscheiden: Geht es um sachliche Informationen, um sachliche Informationen über den Abbruch als solchen? Dann muss man sagen, die sind wirklich an vielen, vielen Stellen im Netz auf seriösen Seiten vorhanden. Da brauche ich nicht unbedingt gerade die Information von denjenigen, die an dem Abbruch letztendlich verdienen.
    Zerback: Frau Winkelmeier-Becker, wenn ich da mal kurz an der Stelle unterbrechen darf, weil die ist ja wichtig und ganz essentiell. Wenn Sie da mal Frauen in Niederbayern fragen, die werden Ihnen was anderes erzählen, denn da ist es nämlich sehr wohl sehr schwierig.
    Winkelmeier-Becker: Ja, das ist ein Argument, und dafür sind wir auch gerne bereit, eine Lösung zu finden. An der Stelle muss man dann auch ansetzen. Aber dann ist die Frage, was ist denn dann die beste Lösung dafür. Da ist nach unserer Überzeugung der bessere Weg, die Beratung zu stärken. In der Beratung sollten diese Informationen gegeben werden, umfassend in einer Beratung, die alle Aspekte umfasst. Es geht ja nicht nur um die medizinische Seite, sondern es geht auch darum, wie wäre denn ein Leben mit dem Kind vorstellbar, was macht das mit mir, mich jetzt für das Leben mit dem Kind zu entscheiden oder auch dagegen, was sind die Argumente in meinem persönlichen Umfeld. Das geht ja weit über die medizinische Seite hinaus.
    Unklarheit bei Ärztelisten der Beratungsstellen
    Zerback: Diese Beratungen gibt es ja schon und die sind auch verpflichtend, und natürlich kann man sagen, man kann ja auch das eine tun, ohne das andere zu lassen, diese Beratungen stärken, ohne es den Frauen so schwer zu machen, an seriöse Informationen zu kommen.
    Winkelmeier-Becker: Wie gesagt: Noch einmal unterscheiden zwischen den Informationen über die medizinische Seite der Abtreibung. Da gibt es vielfältige Informationen und da gibt es auch überhaupt kein Informationsverbot oder Redeverbot. Die einzige Einschränkung …
    Zerback: Die Beratungsstellen sagen aber genau das. Entschuldigung, aber da muss ich Sie unterbrechen, weil da gibt es sehr viel Dissens. Beratungsstellen sagen zum Beispiel, die dürfen noch nicht mal eine aktuelle Liste von Abtreibungsärzten erstellen und die weitergeben. Da machen Sie es den Frauen doch sehr schwer.
    Winkelmeier-Becker: Das ist, glaube ich, falsch. Das fällt in keiner Weise unter Paragraf 219a. 219a untersagt ausschließlich denjenigen, die selber den Abbruch hinterher vornehmen würden, also denjenigen, die das anbieten und auch daran verdienen, selber zu werben oder diese Informationen über das eigene Angebot zu geben. Es ist gerade im Konzept vorgesehen und Teil der Information, dass die Beratungsstellen die umfassende Liste der Ärzte herausgeben. An der Stelle gibt es überhaupt kein Risiko, kein rechtliches Risiko. Wenn es aber tatsächlich so ist, dass da Unklarheit besteht, dann akzeptiere ich, dass an der Stelle ein Problem besteht, und bin auch bereit, dieses Problem zu lösen.
    Gegen Kommerzialisierung von Abtreibungen
    Zerback: Okay. Dann halten wir das an der Stelle so fest.
    Winkelmeier-Becker: Der richtige Lösungsansatz ist aber dann ein anderer. Der ist dann nicht die Streichung von Paragraf 219a, sondern das Aufklären der Beratungsstellen darüber, dass sie nun wirklich kein rechtliches Risiko eingehen, sondern es genau deren Aufgabe ist, diese Informationen an die Frau zu geben.
    Zerback: Die Frage ist doch aber, warum das so schädlich wäre, den Paragrafen zu streichen. Glauben Sie wirklich, dass Frauen die Information einer Ärztin über Schwangerschaftsabbrüche sehen und dann sagen: Toll, das möchte ich auch?
    Winkelmeier-Becker: Nein! Das wäre jetzt sicherlich übertrieben. Aber der Ansatz des Gesetzgebers ist, dass die besten Informationen, die die Frau braucht, umfassend über alle Aspekte der Abtreibung, in dem Moment nicht ausgerechnet von denjenigen kommen sollen, die es hinterher machen. Derjenige, der es macht, hundertfach, tausendfach, daran auch verdient, ist in dieser Situation nicht der objektive neutrale Berater, den die Frau braucht, sondern das sind andere Stellen. Und man muss auch wissen: Wenn wir diesen Paragrafen streichen oder auch so einschränken, wie es teilweise auch vorgeschlagen wird, dann würde viel mehr gehen als das, was immer als Beispiel genannt wird. Es würde dann nämlich auch zulässig sein, dass man zum Beispiel eine Werbung oder eine Information über das Angebot, welche Klinik das macht, zum Beispiel auch in Anzeigen veröffentlichen könnte, dass man auch über die Kliniken informieren könnte.
    Es gibt ja Beispiele darüber, wie zum Beispiel holländische Kliniken das machen, und das geht weit darüber hinaus, dass nur auf der Homepage der Satz steht, wir führen übrigens auch Abtreibungen durch, und das ist ja nun wirklich eine Kommerzialisierung.
    "Der Gesetzgeber will keine Patienten-Akquise"
    Zerback: Entschuldigung, wenn ich Sie da noch mal unterbreche. Gerade Holland ist natürlich ein gutes Beispiel dafür, dass ein liberales Abtreibungsrecht jetzt nicht zu mehr Abtreibungen führt. Das würde genau das Argument Schutz des Lebens, was Sie vorhin genannt haben, auch noch mal entkräften. - Jetzt frage ich mich allerdings, warum Ihnen es so wichtig ist …
    Winkelmeier-Becker: Das weiß ich nicht. Darüber könnte man streiten.
    Zerback: Kann man bestimmt! - Ich frage mich allerdings, warum Ihnen es so wichtig ist, dass es diesen Paragrafen 219a gibt, denn Ärzten ist es doch auch schon qua Standesrecht sowieso versagt, ihre Leistungen anzupreisen, wie Sie es gerade beschreiben.
    Winkelmeier-Becker: Sie kennen ja zum Beispiel die Werbung von Schönheitskliniken etwa für Schönheitsoperationen, und in der Form könnte auch für eine Abtreibungsklinik geworben werden. Also das hat dann auch schon den Charakter einer Werbung. Wenn Information von dem kommt, der hinterher auch ein geschäftliches Konzept damit verbindet, dann ist das immer doch sehr, sehr nah an Werbung, beziehungsweise es ist Patienten-Akquise, und genau das will der Gesetzgeber an der Stelle nicht.
    Zerback: Aber wie gesagt: Das will auch schon die Berufsordnung der Ärzte. Das darf nicht anpreisend, irreführend oder vergleichend sein. Deswegen hinkt vielleicht auch der Vergleich mit Schönheitskliniken ein wenig an der Stelle.
    Winkelmeier-Becker: Nein! Schönheitskliniken sind ja zum Beispiel auch gebunden an diese ärztliche Ordnung. Das heißt, das was da ist, das ist eben nicht anpreisend und übertrieben, sondern in dem Rahmen vergleichbar wäre auch die Werbung für Abtreibungskliniken möglich. Da ist in der Tat unsere politische Aussage: Das wollen wir nicht!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.