Von 18,36 Euro auf 18,94 Euro – der Rundfunkbeitrag in Deutschland soll 2025 steigen. So hat es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für eine vorläufige Empfehlung berechnet. Es wäre die zweite Anhebung seit der Systemumstellung auf den Rundfunkbeitrag, den jeder Haushalt zahlen muss, im Jahr 2013.
Die KEF-Empfehlung ist wesentlicher Maßstab für die Beitragshöhe, an der sich die Bundesländer bei ihren Abstimmungen in den Landtagen eng orientieren müssen. Gerade aus den Ländern kommt allerdings schon teils lautstarker Widerstand gegen eine mögliche Beitragserhöhung.
Kritik aus den Bundesländern
Der Chef der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, sagte in einem Interview: "Vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Reformdebatten zwischen den Ländern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wären aus Sicht des Landes Niedersachsen Beitragserhöhungen ab dem Jahr 2024 nicht vertretbar."
Ähnlich äußerten sich Bayerns Ministerpräsident Söder (CSU) sowie Berlins Regierender Bürgermeister Wegner (CDU).
Die Staatskanzlei von Brandenburg erklärte auf Anfrage des Deutschlandfunks: "Ministerpräsident Dietmar Woidke hat zur Erhöhung der Rundfunkgebühren einen klaren Standpunkt, der bekannt ist und an dem sich auch nichts geändert hat."
Streit um die künftige Beitragshöhe
Es sind also noch einige Diskussionen um die künftige Festsetzung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio zu erwarten. Über die Empfehlung der Expertenkommission KEF können sich die Länder jedoch nicht einfach hinwegsetzen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland – ARD, ZDF und Deutschlandradio – wird im Wesentlichen über den Rundfunkbeitrag finanziert, der pro Haushalt oder für Unternehmen berechnet wird. Derzeit liegen die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag bei rund 8,4 Milliarden Euro pro Jahr. Die Beitragshöhe wird durch einen Staatsvertrag der Länder festgelegt.
Dem Verfahren nach legen die Rundfunkanstalten der KEF zunächst ihre Etat-Planungen vor. Diese prüft anschließend und legt eine eigene Empfehlung für die nächste Beitragsperiode vor. "Die kürzen da auch immer ordentlich, das haben sie jetzt auch gemacht", erklärt Christoph Sterz aus der Deutschlandfunk-Medienredaktion.
Streit landet möglicherweise in Karlsruhe
Die Bundesländer können anschließend nur unter bestimmten Voraussetzungen an den Plänen rütteln, so Sterz: "Die können da nur in ganz seltenen Fällen von abweichen, zum Beispiel, wenn sie nachweisen können, dass eine Erhöhung um 58 Cent viele Menschen in Existenznot bringt."
Die Expertenkommission KEF will Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die gemeinsam über die Beitragshöhe entscheiden müssen. Sollte sich also nur ein Landesparlament gegen die KEF-Empfehlung stellen, dürfte der Streit um den Rundfunkbeitrag wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Bereits in der Vergangenheit hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio dort geklagt und Recht bekommen, nachdem 2021 Sachsen-Anhalt der damals empfohlenen Erhöhung nicht zugestimmt hatte.
Ähnlich könnte es auch jetzt laufen, meint Christoph Sterz. Nach seiner Einschätzung würden die Rundfunkanstalten folgendermaßen argumentieren: "wir denken uns ja nicht einfach irgendwelche Posten aus, wir brauchen das Geld wirklich, um das Programm zu machen, das ihr bei uns bestellt habt, und sonst müssten wir noch mehr Sendungen einstellen als sowieso schon".
Länder für eine Beitragserhöhung
Ausdrücklich für die Anhebung des Rundfunkbeitrags plädiert der Medienstaatssekretär in Baden-Württemberg, Rudi Hoogvliet. Die Rundfunkanstalten hätten erhebliche Kostensteigerungen zu verkraften und auch für die digitale Transformation seien Investitionen erforderlich. Deshalb betrachte er eine „geringe Beitragserhöhung auf dem Niveau eines Inflationsausgleichs als Mindestanforderung“, sagte Hoogvliet der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Die Staatskanzlei von Nordrhein-Westfalen erklärte auf Deutschlandfunk-Anfrage: „Wer eine ehrliche Debatte führen will, kann nicht erwarten, dass der Rundfunkbeitrag gleich bleibt, wenn gleichzeitig alles andere teurer wird. Und: Nordrhein-Westfalen setzt sich im Rahmen der Reformbemühungen dafür ein, dass der Beitrag möglichst stabil bleibt.“