"Meine Damen und Herren, drei Dinge sind in dieser Debatte zum Urheberrecht beispiellos: Erstens: 200.000 Menschen haben an diesem Wochenende gegen diese Reform demonstriert, fünf Millionen haben eine Petition gegen Uploadfilter unterschrieben. Noch nie hat es einen derartigen Protest gegen eine EU-Richtlinie gegeben. Zweitens ......"
Die damalige Europaabgeordnete der Grünenfraktion Julia Reda in ihrer Rede zur abschließenden Beratung der Urheberrechtsrichtlinie im vergangenen Jahr im EU-Parlament. Vehement hatte sie sich gegen die vorgesehenen Regelungen eingesetzt. Und damit vor allem die Generation Youtube mobilisiert.
"Wir sind die Bots, wir sind die Bots, wir sind die Bots......"
Jugend in Aufruhr
Die Jugend war in Aufruhr – in den Tagen, Wochen und Monaten vor Verabschiedung der neuen Richtlinie. Das Reizwort: Uploadfilter. Mit Algorithmen sollten Plattformen wie Youtube sicherstellen, dass Inhalte, die Nutzer hochladen, automatisch blockiert werden, wenn sie Urheberrechte verletzen. So sah es der Richtlinienentwurf in seinem Artikel 13, der später zu Artikel 17 wurde, vor und trieb damit die jungen Menschen in Massen auf die Straße.
"Ich kann mir vorstellen, dass vieles nicht mehr so frei ist. Kann ja denn alles so gefiltert werden. Dann hat man einmal so einen Uploadfilter und dann werden auch so Meinungen zensiert und so. Davor habe ich Angst."
"Weil ich das Konzept nicht gut finde, Artikel 13. Und dass die ganzen Memes, Youtube, Tiktok – alles Mögliche halt – nicht mehr wirklich funktioniert und dann ausstirbt."
Letztendlich wurde die Richtlinie, mit der das Urheberrecht zu Gunsten der Künstler und Kreativen an das digitale Zeitalter angepasst werden sollte, trotz der Proteste verabschiedet. Die Abstimmung im EU-Parlament war dann aber ziemlich knapp, wie sich Julia Reda erinnert.
"Am Ende ist es ja wirklich an fünf Stimmen gescheitert. Das war natürlich eine große Enttäuschung, weil es vielleicht, wenn wir eine Woche mehr Zeit gehabt hätten, um Menschen zu überzeugen, anders ausgegangen wäre. Aber gleichzeitig blicke ich auch relativ positiv auf die Zeit zurück, weil die Leute, die dann sehr enttäuscht waren von der Entscheidung, auch zur Europawahl gegangen sind. Das zeigt ja auch, dass die europäische Demokratie besser funktioniert, wenn es diese öffentliche Aufmerksamkeit gibt."
SPD und Union hatten sich ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt
Julia Reda hat ihr Brüsseler Abgeordnetenbüro nach der letzten Europawahl verlassen. Sie ist jetzt für die Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF tätig, einer NGO, die sich die Durchsetzung von Grundrechten mit Hilfe von Gerichten auf die Fahnen geschrieben hat. Hier verfolgt sie nun die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht. Das Bundesjustizministerium hatte Ende Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der so umstrittene Artikel 17 für Deutschland konkretisiert werden soll.
"Wir schauen uns das natürlich sehr genau an und werden auch gerichtliche Schritte prüfen, wenn diese Umsetzung gegen Grundrechte verstößt."
Die besondere Herausforderung für den Gesetzgeber: SPD und Union hatten sich schon im Koalitionsvertrag ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt. Wörtlich heißt es dort: "Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu filtern, lehnen wir als unverhältnismäßig ab." Und in einer so genannten Protokollerklärung hat die Bundesregierung bei der Abstimmung im EU-Rat im vergangenen Jahr noch einmal bekräftigt, Uploadfilter nach Möglichkeit verhindern zu wollen.
Ist also eine Regelung möglich, die einerseits sicherstellt, dass Urheberrechtsverletzungen gar nicht erst auf den Plattformen landen, andererseits aber auch ohne automatisierte Filter auskommt? Nein, sagt Julia Reda.
"Auch der deutsche Vorschlag zur Umsetzung von Artikel 17 kommt nicht ohne Uploadfilter aus. Das liegt sicherlich auch daran, dass Artikel 17 kaum etwas anderes zulässt. Also da ist es wirklich sehr schwierig, diese Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen, ohne auf Uploadfilter zu setzen. Insofern hat die Bundesregierung ihr Versprechen gebrochen und das haben ja auch viele der Protestierenden so erwartet."
Auch für den Berliner Rechtsanwalt Till Kreutzer wird der Gesetzgeber um die Uploadfilter nicht herumkommen:
"Negativ ist, dass die Richtlinie umgesetzt werden muss, aber dafür kann das Ministerium nun nichts und die Bundesregierung nur in Grenzen. Natürlich haben alle mitgewirkt auf europäischer Ebene. Aber jetzt im nationalen Gesetzgebungsverfahren ist das Kind natürlich weitgehend im Brunnen und man muss es jetzt irgendwie retten, diese Chose."
Overblocking verhindern
Der Ansatz, den das Ministerium dabei gewählt hat, gefällt dem Juristen allerdings ganz gut.
"Der Vorschlag versucht jetzt, aus etwas ziemlich Schlechtem etwas zu machen, was für alle Beteiligten mehr oder weniger erträglich ist. Es sind sehr viele innovative Lösungen dabei, die es so vorher noch nicht gegeben hat und die so auch in der Richtlinie nicht vorgesehen waren."
Till Kreutzer meint dabei vor allem einen Mechanismus, den das Ministerium vorschlägt, um das befürchtete Overblocking zu verhindern. Overblocking meint, dass Inhalte gesperrt werden, obwohl sie hätten legal verwendet werden können. Die Idee des Ministeriums: Nutzer sollen, bevor sie beispielsweise ein Video auf Youtube hochladen, dieses markieren können, wenn sie meinen, dass ihre Inhalte keine Urheberrechte verletzen. Weil es sich zum Beispiel um eine Karikatur oder eine Parodie handelt, bei denen das Urheberrecht eine Nutzung auch ohne Lizenz erlaubt.
Das Ministerium nennt das Pre-flagging. Ist dann ein Video, ein Musikstück oder ein Foto auf diese Weise vom Nutzer gekennzeichnet worden, soll es auch dann nicht geblockt werden, wenn der Filtermechanismus eine Übereinstimmung mit einem geschützten Werk feststellt.
Julia Reda findet den Grundgedanken, der hinter dem Pre-flagging steht, positiv.
"Das Justizministerium hat, glaube ich, erkannt, dass es eben nicht möglich ist, dass Uploadfilter automatisch so etwas wie eine Parodie erkennen können. Und deshalb sagen sie, der einzige Weg, wie wir das trotzdem ermöglichen können, was Artikel 17 ja auch vorschreibt, ist eben, dass die Nutzerinnen und Nutzer selbst sagen, beim Upload, hier handelt es sich um eine Parodie."
Bei Google findet man die Pre-Flagging-Idee im Grundsatz gut. Georg Nolte, Justitiar bei Google Deutschland sieht allerdings Probleme bei der tatsächlichen Umsetzung.
"Also der Ansatz, der hinter der Idee des Pre-Flaggings steht, ist sicherlich richtig, nämlich legale Inhalte davor zu schützen, dass sie durch automatisierte Technologien, die gewissermaßen blind operieren, gesperrt werden. Das ist richtig und wichtig. Unsere Sorge ist bei dem Pre-Flagging-Modell aber, ob es tatsächlich dazu führt, dass die Belastungen und Komplexitäten für alle Beteiligten, aber auch für den Nutzer reduziert werden."
Denn um überhaupt entscheiden zu können, ob ein Inhalt überhaupt geflaggt werden kann, müsste der Nutzer bei jedem Upload, der möglicherweise fremde Inhalte mitbenutzt, schwierige Rechtsfragen klären, gibt Nolte zu bedenken.
"Also, nur ein Beispiel: Ein längeres Video wird hochgeladen, wo sich zwischen Minute 17 und 18 ein Fragment einer Audio-Datei, die urheberrechtlich geschützt ist, befindet. Und das kann einer von mehreren Inhalten sein und der Nutzer weiß bei dem Upload gar nicht, dass er jetzt speziell wegen diesem Inhalt Ausführungen zu der urheberrechtlichen Zulässigkeit machen soll."
Rechtliche Grenzen noch nicht einmal unter Fachleuten geklärt
Denn wenn die Plattform ohnehin eine Lizenz des betreffenden Musikstückes besitzt, wäre das nicht nötig. Das aber kann der Nutzer nicht wissen. Und auch bei der Entscheidung, ob ein erlaubtes Zitat oder eine Karikatur beziehungsweise eine Parodie vorliegt, können Nutzer schnell überfordert sein, geht es doch hier um Kernprobleme des Urheberrechts, mit denen sich Rechtswissenschaft und Rechtsprechung seit Jahrzehnten auseinandersetzen.
Vor allem die neu eingeführte Möglichkeit, ein urheberrechtlich geschütztes Werk für ein so genanntes Pastiche zu nutzen, dürfte dabei Probleme aufwerfen. Unter Pastiche verstehen die Literatur- und Kunstwissenschaften eine kreative Auseinandersetzung mit einem bereits bestehenden Werk. Das kann eine Parodie oder Satire sein. Aber auch eine Hommage, bei der zum Beispiel die Stilmittel des Originals verwendet werden. Wo dabei allerdings in der Praxis die rechtlichen Grenzen gezogen werden, ist nicht einmal unter Fachleuten geklärt, sagt Anwalt Till Kreutzer. Und deshalb wird es schwierig werden, zu beurteilen, wann dann doch eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
"Der Fluch daran ist eben, dass erstmal natürlich wieder niemand weiß, was das bedeutet. Und dass es wahrscheinlich wieder Jahre oder Jahrzehnte dauert, bis dann irgendwann der EuGH oder der Bundesgerichtshof dann mal wieder sagt: Ja, Pastiche ist in diesem Fall gegeben und in jenem Fall nicht, weil das ja immer wieder eine Einzelfallentscheidung ist."
Georg Nolte von Google befürchtet daher, dass durch die rechtlichen Unsicherheiten die Zahl der Auseinandersetzungen zwischen Uploadern und Rechteinhabern ansteigen wird.
"Also zum einen steht zu erwarten, dass Nutzer in sehr großem Umfang von dem Tool des Pre-Flaggings Gebrauch machen. Viele dieser Pre-Flaggs werden falsch oder unrichtig sein. Dies wiederum wird dazu führen, dass Rechteinhaber motiviert werden, gegen viele dieser Pre-Flaggs vorzugehen und ihrerseits Beschwerde einzulegen."
"Was darfst du und was darfst du nicht?"
Der Verbraucherzentrale Bundesverband meint allerdings, dass hier die Plattformen auch selbst schon gegensteuern können. Lina Ehrig leitet das Team Digitales und Medien beim vzbv.
"Was uns auch wichtig ist, bei diesem Kennzeichnungssystem: Dass die Plattformen es den Nutzern auch einfach machen. Also zum Beispiel jetzt rein sprachlich auch in einer einfachen, leicht verständlichen Weise darlegen, was darfst du und was darfst du nicht."
Und Nutzer dürften auch nicht sofort sanktioniert werden, wenn sie aus Unkenntnis ihren Upload fälschlicherweise kennzeichnen, sagt Lina Ehrig. Das geplante Gesetz sieht nämlich vor, dass die Plattform berechtigt sein soll, in diesem Fall Nutzer eine Zeitlang von der Möglichkeit des Pre-flaggings auszuschließen.
Für Beschwerden gegen eine Sperrung oder gegen das Entfernen von Inhalten soll ein wirksames, kostenfreies und zügiges Rechtsbehelfssystem eingerichtet werden. Entweder beim Plattformanbieter selbst oder bei externen Beschwerde- beziehungsweise Schlichtungsstellen.
Und das sei auch das radikal Neue an dem Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium, erklärt Axel Metzger, Professor für Urheberrecht an der Humboldt-Universität Berlin. Die Nutzer würden jetzt erstmals gesetzlich verbriefte Rechte erhalten. Bisher gelten hier nämlich lediglich die von der jeweiligen Plattform vorgegebenen Nutzungsbedingungen.
"Und ob die Nutzungsbedingungen jeweils überhaupt angemessen sind, ist auch etwas, was man überhaupt in Frage stellen kann, was aber rechtlich sehr schwer anzugehen ist. Und Artikel 17, der so stark gescholten worden ist, in der Diskussion während des Gesetzgebungsverfahrens, ist nun Anlass, dass der deutsche Gesetzgeber einen ganzen Katalog von Nutzerrechten etabliert, die gesetzlich festgelegt sind, die mit Rechtsschutzmechanismen versehen sind und bei denen Nutzer anders als bisher gegenüber den Plattformen mit klar formulierten rechtlichen Positionen auftreten können."
Der Juraprofessor hofft nun, dass die Nutzer von ihrer neuen Macht gegenüber den Plattformen auch tatsächlich Gebrauch machen.
"Traurig wäre es ja, wenn dann das Interesse daran jetzt nicht so stark ist, wie es im Gesetzgebungsverfahren bisher ausgesehen hat, denn die Nutzer haben dafür gekämpft und sie haben Rechte bekommen und nun würde man sich natürlich auch wünschen, dass das dann auch aufgenommen wird."
Zu den Nutzern, die seinerzeit auf die Straße gegangen sind, um gegen Uploadfilter zu protestieren, gehören auch Peter Smits und seine Freunde. Als Pietsmiets sind sie im Internet unterwegs.
"Wir kennen uns alle schon seit der Kindheit und wir machen Videos auf Youtube primär, machen mittlerweile aber auch ganz viele andere Dinge. Und in den Videos geht es ganz häufig um Games, um Spiele, wir haben sehr viel Spaß miteinander. Um es ganz kurz zusammenzufassen, wir machen einfach Unterhaltungsprogramm im Internet."
Für die Digital Natives hat sich die Bedeutung des Urheberrechtes gewandelt
Dabei kommt es durchaus auch vor, dass fremde Inhalte für die eigenen Videos verwendet werden:
"Ja, wir benutzen gerne mal Musik, die wir für gewöhnlich lizenzieren. Aber wir machen auch sowas wie reacts. Das ist ein mittlerweile sehr beliebtes Format auf Youtube, wo man sich gemeinsam ein Video von jemand anderem auf Youtube anschaut. Also man guckt sich ein Video an und pausiert dann zwischendurch, gibt dann seine Meinung zu ab und lädt das dann wieder als neues Video hoch."
In der Regel sei das urheberrechtlich kein Problem....
"Also da ist man eher der Meinung, man profitiert voneinander, wenn das eigene Video auf einem anderen Kanal gefeatured wird und so sich dann die Reichweite erhöht. Aber das kann durchaus mal passieren, dass da jemand bei ist, der sagt, ne, ne, ich finde das aber nicht cool, wenn ihr das von meinem Video macht. Dann ist das aber auch in Ordnung."
Der 31-Jährige meint, dass sich für die Digital Natives die Bedeutung des Urheberrechtes gewandelt hat. Allein schon, weil sich insbesondere auf Plattformen wie Youtube die Rollen, wer ist Urheber, wer ist Nutzer, vermischen.
"Ich habe auch das Gefühl, dass die Generation, die gerade heranwächst, das Thema Urheberrecht entspannter sieht, als es in Deutschland für gewöhnlich ist oder in den letzten Jahrzehnten gesehen wurde."
Einer, der das Urheberrecht eben nicht ganz so entspannt sieht, ist der frühere Musiker Mark Chung. Chung war in seiner aktiven Musikerzeit Bassist der Berliner Band Einstürzende Neubauten. Jetzt leitet er den von ihm selbst gegründeten Musikverlag Freibank und arbeitet hier vor allem mit Komponisten und Textdichtern zusammen.
"Ja, wir sind acht Mitarbeiter und arbeiten mit etwa 60.000 Werken. 60.000 hört sich wie eine große Zahl an, ist aber im Grunde ein überschaubarer Katalog."
Den Umsetzungsvorschlag zur EU-Richtlinie findet der Verleger an wichtigen Stellen überhaupt nicht gelungen. Anders als in der Richtlinie selbst würden die Interessen der Kreativen nicht ausreichend berücksichtigt, sagt Chung. Etwa beim Pre-Flagging.
"Wenn das unkorrekt ist, was natürlich absehbar in vielen Fällen der Fall sein wird, sind wir wieder dabei, dass der Künstler dann loslaufen kann und sagen muss, ja Moment, das ist ja gar keine Karikatur. Der hat einfach mein Werk genommen und vorne und hinten ein bisschen dran, lebt jetzt von meinem Werk und ich krieg keine Vergütung. Also, wenn man das hätte schlechter umsetzen wollen, mir wäre wenig eingefallen."
Er befürchtet auch, dass künftig andere die Musik, die sein Verlag vertreibt, verwenden können. Ohne Erlaubnis und vor allem ohne eine Vergütung. Zum Beispiel für Remixe.
"Ich bin ja schon länger im Musikgeschäft. Wir machen schon immer Remixe: Man macht Remixe schon immer, um in anderen Clubs spielbar zu sein oder dies oder jenes. Aber natürlich beruht der Remix und die Qualität des Remix auf der Bekanntheit des Originals."
Und deshalb sollten diejenigen, die das Original geschaffen haben, dafür auch anständig bezahlt werden, meint Chung. Dafür zu sorgen, dass Künstler und Rechteinhaber für ihre Werke angemessen vergütet werden und hier keine Schlupflöcher für die Plattformen und die Nutzer offengelassen werden, sei im Übrigen die beste Form einer sinnvollen Kunstförderung. Gerade auch in den jetzt schwierigen Zeiten, in denen vielen Musikern Einnahmen aus Liveauftritten weggebrochen sind.
Die Zeit läuft bis zum 7. Juni 2021
Möglicherweise treffen diese Argumente im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf offene Ohren. Denn bisher umfasst der Entwurf erstmal nur die Vorstellungen des Bundesjustizministeriums. Andere Ministerien, wie beispielsweise das Wirtschaftsministerium, haben jedoch auch noch ein Wörtchen mitzureden. Bisher wurde aber die so genannte Ressortabstimmung noch nicht einmal gestartet. Wie das neue Gesetz daher letztendlich aussehen wird, weiß daher derzeit noch niemand.
Auf jeden Fall sollte die Debatte in den kommenden Monaten aber dazu führen, dass vermeintliche Feindbilder aufgelöst werden, hofft Rechtsanwalt Till Kreutzer. Zu oft würde es noch heißen: Hier die Urheber, die über Lizenzen im Netz ihren Lebensunterhalt verdienen und dort die Internetnutzer, die am liebsten alles umsonst verwenden wollen.
"Man muss eben sagen, dass Kreativität heutzutage einfach anders abläuft, also jedenfalls öffentlich sichtbare Kreativität, als das in der analogen Zeit der Fall war. Was bedeutet, wenn man wirklich etwas tun will für kreativ schaffende Menschen und will das im Urheberrecht tun, dann muss man eben auch berücksichtigen, dass es Leute gibt, die da nicht professionell arbeiten. Die haben aber trotzdem ganz erhebliche Interessen. Die sind auch grundrechtlich geschützt. Kids, die bei Youtube kreative Videos machen und die dann hochladen, die sind genauso schützenswert aus Sicht des Grundgesetzes als künstlerisch kreativ Tätige, wie ein professioneller Bildhauer. Deren Interessen müssen auch einfach auch berücksichtigt werden und zwar viel mehr, als das ehedem der Fall war. Und ich glaube, dieses Umdenken, da ist noch allerhand zu tun."
Das Bundesjustizministerium prüft jetzt die Stellungnahmen zu dem von ihm vorgelegten Gesetzentwurf und wird den dann gegebenenfalls geänderten Vorschlag mit den anderen Ministerien abstimmen. Wann das Bundeskabinett und dann der Bundestag darüber entscheiden werden, steht noch nicht fest. Die Zeit läuft aber, bis zum 7. Juni 2021 muss die Europäische Richtlinie im nationalen Recht umgesetzt sein.