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Strenge Regeln in der Alpenrepublik

In Österreich ist die sogenannte Reproduktionsmedizin vergleichsweise restriktiv geregelt. Eine anonyme Samenspende ist nicht möglich. Jedes Kind hat ab dem Alter von 14 Jahren das Recht, die Identität des leiblichen Vaters zu erfahren und diesen auch kennenzulernen.

Von Ralf Borchard | 06.02.2013
    Der Wiener Gynäkologe und Universitätsdozent Peter Kemeter verhilft Paaren etwa dann zu einem Kind, wenn der Mann unfruchtbar ist. Kemeter erklärt die gesetzlichen Beschränkungen für eine Samenspende:

    "Es darf nur in Krankenanstalten oder Ordinationen durchgeführt werden, die dafür die Berechtigung haben. Es darf ein Spender nur in einer solchen Krankenanstalt oder Ordination spenden, also er darf nicht für mehrere spenden. Er darf eben nur für drei Ehen oder Lebensgemeinschaften spenden."

    Bisher ist es in Österreich auch alleinstehenden Frauen oder lesbischen Paaren verboten, durch künstliche Befruchtung ein Kind zu bekommen. Das könnte sich allerdings bald ändern. Eine von der Regierung beauftragte Bioethik-Kommission hat einen entsprechenden Antrag beim Verfassungsgerichtshof auf den Weg gebracht. Dies könnte ein erster Schritt sein, das österreichische Fortpflanzungsmedizin-Gesetz von 1992 insgesamt zu liberalisieren.