Der Gesetzentwurf sieht vor, einen neuen Ausschuss für Finanzstabilität einzurichten. Diesem werden Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesfinanzministeriums und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin angehören – offenbar haben Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen Institutionen in der Vergangenheit dazu geführt, dass Entwicklungen falsch eingeschätzt worden sind und nicht durchgegriffen wurde: Die Opposition bezweifelt, dass es genügt, einen weiteren Ausschuss zu gründen. Der SPD-Abgeordnete Jürgen Zöllmer, fürchtet außerdem, dass alle Regelungen obsolet werden, wenn die Europäische Zentralbank, wie angekündigt, selbst die 6000 Kreditinstitute in Europa kontrollieren will.
"Wir haben jetzt eine Situation, wo bereits im nächsten Jahr eine völlig anders strukturierte europäische Bankenaufsicht ihre Arbeit aufnehmen soll, und hier einen Gesetzentwurf vorliegen, der versucht, die Situation in Deutschland zu regeln, sozusagen den Status quo zu erhalten."
Stephan Paul, Professor für Finanzen und Kreditwirtschaft in Bochum, glaubt nicht, dass die EZB dazu überhaupt in der Lage ist – die Kontrolle durch sie wird eher symbolischer Natur sein, in die Tat umsetzen werden sie in Deutschland Bundesbank und BaFin, wie gehabt.
"Es wird eine stärkere Zentralinstanz geben, auf europäischer Ebene, die aber sicherlich zurückgreifen muss auf das, was es schon an bestehenden Strukturen in den jeweiligen Staaten an Finanzaufsicht gibt."
Der Bremer Finanzwissenschaftler Rudolf Hickel macht auf einen Webfehler im Gesetz aufmerksam: Wenn diejenigen, die kontrolliert werden sollen, selbst kontrollieren dürfen, macht alles keinen Sinn.
"Da würd' ich vorschlagen, dass die sechs vorgesehenen Personen, die ernannt werden mit Expertisenkompetenz, dass das Bundesfinanzministerium die allein ernennt, dann fände ich das ein bisschen Demokratie-defizitär."
Eigentlich hätte der Verbraucherschutz einen noch höheren Stellenwert bekommen sollen, das meinen die Grünen mit ihrem Finanzexperten Gerhard Schick: Er fordert mehr Durchgriffsrechte, wenn ein schädliches Finanzprodukt identifiziert ist.
"Jedes Auto, was ein Problem hat, kann der TÜV aus dem Verkehr ziehen. Aber bisher ist nicht vorgesehen, in dem Gesetzentwurf zur Finanzaufsicht, dass die Finanzaufsicht Problemprodukte aus dem Markt ziehen kann, sie verbieten kann. Dass diese wichtige Regelung zum Verbraucherschutz fehlt, zeigt doch, dass die Bundesregierung nicht wirklich will, dass sich am Finanzmarkt etwas ändert. Man lässt einfach schlechte Produkte weiter im Verkehr."
Hermann-Josef Tenhagen von der Stiftung Warentest freut sich zwar über mehr Geld für die Beratungsstellen, um Finanzprodukte zu bewerten, ihn stört aber, dass der Verbraucherschutz im Gesetz so stiefmütterlich behandelt wird.
"Der Verbraucher wird hinter die anderen Aufsichtsziele zurückgerückt. Und das ist ein wirkliches Problem."
Andere Sachverständige warnen vor noch mehr Bürokratie und fordern, ganz im Gegenteil: die Finanzbranche an der Aufsicht zu beteiligen.
"Wir haben jetzt eine Situation, wo bereits im nächsten Jahr eine völlig anders strukturierte europäische Bankenaufsicht ihre Arbeit aufnehmen soll, und hier einen Gesetzentwurf vorliegen, der versucht, die Situation in Deutschland zu regeln, sozusagen den Status quo zu erhalten."
Stephan Paul, Professor für Finanzen und Kreditwirtschaft in Bochum, glaubt nicht, dass die EZB dazu überhaupt in der Lage ist – die Kontrolle durch sie wird eher symbolischer Natur sein, in die Tat umsetzen werden sie in Deutschland Bundesbank und BaFin, wie gehabt.
"Es wird eine stärkere Zentralinstanz geben, auf europäischer Ebene, die aber sicherlich zurückgreifen muss auf das, was es schon an bestehenden Strukturen in den jeweiligen Staaten an Finanzaufsicht gibt."
Der Bremer Finanzwissenschaftler Rudolf Hickel macht auf einen Webfehler im Gesetz aufmerksam: Wenn diejenigen, die kontrolliert werden sollen, selbst kontrollieren dürfen, macht alles keinen Sinn.
"Da würd' ich vorschlagen, dass die sechs vorgesehenen Personen, die ernannt werden mit Expertisenkompetenz, dass das Bundesfinanzministerium die allein ernennt, dann fände ich das ein bisschen Demokratie-defizitär."
Eigentlich hätte der Verbraucherschutz einen noch höheren Stellenwert bekommen sollen, das meinen die Grünen mit ihrem Finanzexperten Gerhard Schick: Er fordert mehr Durchgriffsrechte, wenn ein schädliches Finanzprodukt identifiziert ist.
"Jedes Auto, was ein Problem hat, kann der TÜV aus dem Verkehr ziehen. Aber bisher ist nicht vorgesehen, in dem Gesetzentwurf zur Finanzaufsicht, dass die Finanzaufsicht Problemprodukte aus dem Markt ziehen kann, sie verbieten kann. Dass diese wichtige Regelung zum Verbraucherschutz fehlt, zeigt doch, dass die Bundesregierung nicht wirklich will, dass sich am Finanzmarkt etwas ändert. Man lässt einfach schlechte Produkte weiter im Verkehr."
Hermann-Josef Tenhagen von der Stiftung Warentest freut sich zwar über mehr Geld für die Beratungsstellen, um Finanzprodukte zu bewerten, ihn stört aber, dass der Verbraucherschutz im Gesetz so stiefmütterlich behandelt wird.
"Der Verbraucher wird hinter die anderen Aufsichtsziele zurückgerückt. Und das ist ein wirkliches Problem."
Andere Sachverständige warnen vor noch mehr Bürokratie und fordern, ganz im Gegenteil: die Finanzbranche an der Aufsicht zu beteiligen.