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Ströbele (Grüne)
"Man muss der AfD die parlamentarischen Rechte geben"

Man darf einzelne AfD-Abgeordnete nicht in Sippenhaft nehmen, findet der ehemalige Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele. "Es gibt nicht zweierlei Abgeordnete im Bundestag, wo der eine mehr Rechte hat als der andere", so Ströbele im Dlf zum Streit um die Wahl von AfD-Politikern zum Bundestags-Vizepräsidenten.

Hans-Christian Ströbele im Gespräch mit Dirk-Oliver Heckmann |
Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele
"Für verfassungswidrige Parteien ist eigentlich ein Verbot vorgesehen und nicht die Beschneidung der Rechte der einzelnen": Der ehemalige Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele (imago / Christian Ditsch)
Dirk-Oliver Heckmann: Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat jede Fraktion Anspruch auf einen Posten im Präsidium des Parlaments. Doch der erste Kandidat, den die AfD präsentierte – Albrecht Glaser war das –, er fiel dreimal durch. Der Grund: Eine Mehrheit der Abgeordneten hielt ihn auch wegen Äußerungen, die als islamfeindlich aufgefasst wurden, nicht für tragbar. Auch die zweite Kandidatin, Mariana Harder-Kühnel, fiel bisher zweimal durch. Jetzt macht die AfD einen weiteren Anlauf.
Am Telefon ist jetzt Hans-Christian Ströbele von Bündnis 90/Die Grünen. Er war fast 20 Jahre Mitglied des Deutschen Bundestages. Schönen guten Tag, Herr Ströbele.
Hans-Christian Ströbele: Ja, guten Tag.
"Der Wille der Wähler ist maßgeblich"
Heckmann: Herr Ströbele, Sie gehören dem neuen Bundestag ja nicht mehr an. Wenn Sie dabei wären, würden Sie einer AfD-Kandidatin ins Präsidium verhelfen?
Ströbele: Ja das weiß ich nicht, weil ich das davon abhängig machen würde – und so sieht das auch das Gesetz vor –, ob ich persönlich bei ihr Probleme habe oder nicht. Aber ich kenne die Frau nun gar nicht. Der Name sagt mir nichts. Ich habe jetzt gehört, dass sie Spitzenkandidatin in Hessen gewesen war für die AfD. Das alleine reicht nicht, um zu sagen, ich kann sie nicht wählen.
Und man muss da sehr vorsichtig sein, weil es natürlich nicht zweierlei Abgeordnete im Bundestag gibt, der eine hat mehr Rechte als der andere, oder die eine Fraktion hat mehr Rechte als die andere. Das kann so nicht sein, sondern da ist der Wille der Wählerinnen und Wähler maßgeblich. Die wollen, dass die AfD im Bundestag sitzt. Ich finde das nicht gut, aber ich muss das zur Kenntnis nehmen. Und deshalb muss man ihr grundsätzlich dort auch die parlamentarischen Rechte geben. Das fängt bei der Bezahlung an, aber das hört dann auch bei der Postenverteilung auf.
AfD-Boykott "ist problematisch"
Heckmann: Aber es gibt ja keinen Automatismus. Das heißt, die Parlamentarier haben ja schon noch die Wahl und können sich entscheiden, vertraue ich der Person ja oder nein. Ralph Brinkhaus, der Vorsitzende der Unions-Fraktion, der hat gesagt, er habe mit Frau Harder-Kühnel gesprochen, und danach hat er gesagt, seine Stimme werde sie bekommen, es liege nichts Konkretes gegen die Frau vor. Haben Sie das Gefühl, dass die AfD in Sippenhaft genommen wird, oder einzelne Vertreter dieser Partei, einzelne Personen?
Ströbele: Nein! Natürlich: Die Abgeordneten haben die Wahl. So steht es im Grundgesetz. Da steht nicht drin, die Fraktionen bestimmen die Vizepräsidenten, sondern der Bundestag wählt den Präsidenten des Bundestages und die Vizepräsidenten. Das heißt, man ist natürlich nicht gezwungen, das zu tun, sondern das wird man von der Person abhängig machen und von anderen Umständen.
Wenn ich aber jetzt höre, dass gesagt wird, die AfD ist verfassungswidrig und deshalb kann ich keine Person aus ihren Reihen wählen, ganz egal wer das ist, dann finde ich das problematisch. Für verfassungswidrige Parteien ist eigentlich ein Verbot vorgesehen und nicht die Beschneidung der Rechte der einzelnen.
Heckmann: Das heißt, Sie haben schon das Gefühl, dass einzelne Politiker der AfD dann in eine Art Sippenhaft genommen werden?
Ströbele: Ja, natürlich! Die AfD insgesamt hat dann, weil Abgeordnete Mitglieder dieser Fraktion sind, nicht die Möglichkeiten, im Bundestag zu wirken, wie die Abgeordneten aus den anderen Fraktionen.
"Für schlimme Straftaten ist die Justiz zuständig"
Heckmann: Da ist die Leitung offenbar kurz weg. Sind Sie noch dran, Herr Ströbele?
Ströbele: Bitte?
Heckmann: Sie sind noch dran. Es hat sich gerade so angehört, als ob die Leitung weg gewesen wäre. – Herr Ströbele, jetzt gibt es aber auch einzelne Abgeordnete, wie zum Beispiel die Integrationsbeauftragte Widmann-Mauz, die sagt, die Vertreterin einer Partei, die die Gräueltaten der Nazis verharmlose, kann ich nicht wählen. Wir haben auch den Sozialdemokraten gehört; sein Vater ist im KZ ermordet worden und er könne nicht so tun, als sei die AfD eine ganz normale Partei. – Das ist für Sie nicht nachvollziehbar?
Ströbele: Das ist für mich voll nachvollziehbar. Das kann natürlich für den einzelnen Abgeordneten auch ein Grund sein zu sagen, ich wähle diese Person nicht. Aber für solche Straftaten, die Sie jetzt geschildert haben, schlimme Straftaten, ist eigentlich die Justiz zuständig. Dann soll man sie verfolgen und soll möglicherweise auch dann für die Kandidatur von Abgeordneten daraus Konsequenzen ziehen, die so was machen. Aber man kann nicht, wenn die Abgeordneten im Bundestag sitzen, nun sagen, eure Fraktion ... Man könnte ja auch auf die Idee kommen, die kriegen weniger Einkommen, die bekommen weniger Mitarbeiter, die bekommen weniger Räume oder so was, und die dürfen dann nur am Katzentisch sitzen.
Das geht nicht, sondern grundsätzlich müssen die Rechte haben, und dann kann man natürlich auswählen an den einzelnen Personen und keiner kann einen zwingen, die Person zu wählen, die vorgeschlagen wird. Da macht man ja auch in anderen Fällen das so, dass man sich dann zusammensetzt: Wer aus eurer Fraktion könnte denn mehrheitsfähig im Bundestag sein? Das macht man bei der Kanzlerin, das macht man bei anderen, die vom Bundestag gewählt sind, auch so.
"Die sind schon in der Lage, sehr viel zu bewegen"
Heckmann: Welche Folgen hätte es denn, Herr Ströbele, wenn die AfD ab heute womöglich mit im Präsidium des Deutschen Bundestages sitzt? Welche Möglichkeiten, den Verlauf einer Debatte oder einer Abstimmung zum Beispiel zu bestimmen, hat ein Vizepräsident?
Ströbele: Die sind schon in der Lage, sehr, sehr viel zu bewegen. Das kommt jeweils auf den Bundestagspräsidenten oder die Vizepräsidentin an. Aber die sind nicht einflusslos, und gerade deshalb ist es ja auch wichtig, dass sie in diesem Gremium vertreten sind. Und wie das Bundesverfassungsgericht das entscheiden würde, das steht dahin, wenn das mal vors Bundesverfassungsgericht kommt, weil überhaupt keiner von der AfD gewählt wird.
Heckmann: Das heißt, ein mulmiges Gefühl hätten Sie nicht, wenn Sie eine AfD-Kandidatin, eine AfD-Vertreterin im Bundestagspräsidium sehen würden, wie sie in Zukunft eine Sitzung im Bundestag leitet?
Ströbele: Nein! Wissen Sie, die sind ja auch in anderen, auch sehr geheimen Ausschüssen. Die sind beispielsweise im Parlamentarischen Kontrollgremium mit einer Person vertreten für die Kontrolle der Geheimdienste. Da ist auch einer reingewählt worden. Das ist ja noch viel brisanter eigentlich, wenn man sich das anguckt, weil die ja dafür da sind, auch den Verfassungsschutz zu überprüfen.
Heckmann: Der Bundestag entscheidet ein weiteres Mal über eine AfD-Kandidatin für das Präsidium des Deutschen Bundestages. Wir haben darüber gesprochen mit Hans-Christian Ströbele von Bündnis 90/Die Grünen. Herr Ströbele, ich danke Ihnen für Ihre Zeit!
Ströbele: Ja, danke auch!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.