Ist eine Kunde mit 100 Euro im Zahlungsverzug, droht eine Stromsperre. Erst kommt die Mahnung, dann wird die Sperre angekündigt, im schlimmsten Fall vier Wochen später der Strom abgeklemmt. Für Betroffene ist das schlimm genug, doch es kommen noch weitere Kosten auf sie zu.
Wie teuer die Unterbrechung wird, kann der Verbraucher oft nur schwer nachvollziehen - und das Vorgehen ist alles andere als einheitlich. Mal finden sich Infos auf der Homepage, mal in allgemeinen Bedingungen, mal in Preisblättern - oder auch gar nicht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bei 109 Energieversorgern in Nordrhein Westfalen nachgefragt. Obwohl Unternehmen verpflichtet sind, Bedingungen und Preise zu veröffentlichen gab es bei einem Dutzend der Befragten keine Informationen dazu. Bei den anderen: enorme Preisunterschiede, weiß Stephanie Kosbab von der Verbraucherzentrale NRW.
Preisschwankungen nicht nachvollziehbar
"Die gravierendsten Unterschiede sind die Preisspannen bei der Versorgungsunterbrechung von um 12 bis knapp 90 Euro, oder die Wiederherstellung der Versorgung ebenfalls von um 12 bis knapp 105 Euro. Allerdings auch gerade bei den Mahnkosten, also die Kosten für die briefliche Mahnung an den Kunden, zwischen 1,50 Euro und 7 Euro. Das ist auch so ein Punkt, wo wir als Verbraucherzentrale nicht wirklich nachvollziehen können, woher kommen diese Preisschwankungen? Weil sowohl die Versorgungsunterbrechung in dem einen Stadtgebiet ja der gleiche Vorgang sein dürfte, wie in dem anderen Stadtgebiet."
Akzeptabel ist laut Verbraucherzentrale maximal ein Preis von 2,50 Euro für eine Mahnung, denn es fallen schließlich nur Porto, Anschreiben und Briefumschlag an. Für die angekündigten Stromsperren reicht die Spanne zwischen knapp 28 Euro in Kleve bis über 190 Euro in Heinsberg. Dieser Unterschied und die teils komplizierten Verträge sind nicht nachvollziehbar, meint die Verbraucherschützerin.
Akzeptabel ist laut Verbraucherzentrale maximal ein Preis von 2,50 Euro für eine Mahnung, denn es fallen schließlich nur Porto, Anschreiben und Briefumschlag an. Für die angekündigten Stromsperren reicht die Spanne zwischen knapp 28 Euro in Kleve bis über 190 Euro in Heinsberg. Dieser Unterschied und die teils komplizierten Verträge sind nicht nachvollziehbar, meint die Verbraucherschützerin.
Undurchsichtige Klauseln
"Also die Begrifflichkeiten sind schon nicht klar geklärt, also wofür der Verbraucher, der eben von einer solchen Zahlungsproblematik betroffen ist, welches Entgelt zahlen soll. Teilweise liegt das auch daran, dass Klauseln in dem Vertragswerk einfach nicht transparent sind und undurchsichtig sind."
Damit nicht genug: Wer seine Stromrechnung nicht zahlen kann, dem drohen weitere Kosten, die zusätzlich zur eigentlichen Stromsperre anfallen: für Sperrandrohung- und Ankündigung, Unterbrechung und Wiederanschluss. Darüber hinaus für Forderungsaufstellungen, Nachinkasso und Sperrkontrollen. Während einige Versorger eine Eins-zu-eins-Weitergabe der Netzbetreiberkosten praktizieren, schlagen andere dann nochmals Kosten für den eigenen Aufwand obendrauf.
Beispiel: In Rhede wird die Wiederaufnahme der Stromversorgung mit knapp 12 Euro berechnet, in Levern mit satten 105 Euro. Dabei bleibt unerklärlich, was die Handgriffe verteuert. Insgesamt kommt da einiges zusammen.
Folgekosten meist über 500 Euro
"Wenn wir uns angucken, wie hoch die Kosten und die Hauptforderung sind, sind wir selten in einem Bereich, der unter 500 Euro liegt. Bei Menschen, die Sozialleistungen beziehen, über geringes Einkommen verfügen, muss man schlicht und ergreifend sagen, die können 500 Euro nicht auf den Tisch legen. Da ist maximal eine Ratenzahlung möglich."
Bevor Energieversorger den Strom sperren, müssen sie es nicht nur ankündigen. Sie müssen vor einer Sperre prüfen, ob diese nicht lebensbedrohlich ist, zum Beispiel wenn lebenserhaltende Geräte an den Stromkreislauf angeschlossen sind, wie zum Beispiel ein Dialysegerät, oder Beatmungsgerät, erklärt Bert Gruber, Sprecher der Stadtwerke Velbert: "Sofern das der Fall ist, wird von einer Sperrung natürlich abgesehen."
Bevor Energieversorger den Strom sperren, müssen sie es nicht nur ankündigen. Sie müssen vor einer Sperre prüfen, ob diese nicht lebensbedrohlich ist, zum Beispiel wenn lebenserhaltende Geräte an den Stromkreislauf angeschlossen sind, wie zum Beispiel ein Dialysegerät, oder Beatmungsgerät, erklärt Bert Gruber, Sprecher der Stadtwerke Velbert: "Sofern das der Fall ist, wird von einer Sperrung natürlich abgesehen."
Schon vor der Stromsperre nach Lösungen suchen
Die Verbraucherzentrale rät dringend zum Handeln, bevor es zu einer Stromsperre kommt. Etwa indem Kunden den Stromversorger kontaktieren und ihm ihre missliche Lage darstellen. Oft ließe sich dann eine Regelung treffen, bestätigen auch die Stadtwerke Velbert.
"Problem ist eine einvernehmliche Lösung zu finden. In einigen Fällen kann beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale ein Konsens erzielt werden. Das kann von der Schuldnerberatung, zusammen mit der ARGE erarbeitet werden. In einigen Fällen ist eine Lösung aber nicht möglich, dann muss die Sperre durchgeführt werden."
"Problem ist eine einvernehmliche Lösung zu finden. In einigen Fällen kann beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale ein Konsens erzielt werden. Das kann von der Schuldnerberatung, zusammen mit der ARGE erarbeitet werden. In einigen Fällen ist eine Lösung aber nicht möglich, dann muss die Sperre durchgeführt werden."
Wie beispielsweise säumige Beträge in Raten zu zahlen. Oder das Jobcenter zu involvieren. Denn oft treffen Stromsperren die Ärmsten der Armen. Und hierfür kritisiert die Verbraucherzentrale die Politik.
"Bei Sozialleistungsempfängern ist es so, dass der Regelbedarf nicht ausreicht für das was man normalerweise an Strom für Haushaltsenergie ausgibt. Insofern stellen wir hier ganz klar die Forderung an die Politik, zu sagen, die Regelbedarfe müssen entsprechend angepasst werden, damit wir an der Stelle keine weitere Verschuldung fördern, damit die Leute ihr Auskommen haben."
"Bei Sozialleistungsempfängern ist es so, dass der Regelbedarf nicht ausreicht für das was man normalerweise an Strom für Haushaltsenergie ausgibt. Insofern stellen wir hier ganz klar die Forderung an die Politik, zu sagen, die Regelbedarfe müssen entsprechend angepasst werden, damit wir an der Stelle keine weitere Verschuldung fördern, damit die Leute ihr Auskommen haben."