Die meisten der hierzulande betroffenen Mädchen und Frauen stammen aus Ägypten, Dschibuti, Guinea, Mali, Sierra Leone, Somalia und des Nordens des Sudan. Dort seien 90 Prozent der Frauen beschnitten, wie aus einer Untersuchung hervorgeht, die am Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung in Berlin vom Bundesfamilienministerium vorgestellt wurde.
Schwere Menschenrechtsverletzung
"Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, an der die meisten Frauen ein Leben lang leiden", sagte die Bundesgeschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, Christa Stolle. "Wir fordern, dass alle Regierungen weltweit diesen Eingriff in die Unversehrtheit von Mädchen und Frauen gesetzlich verbieten und aktiv bekämpfen."
Der Staatssekretär im Familienministerium, Ralf Kleindiek (SPD), erklärte, das Thema sei auch in Deutschland hochaktuell. Man müsse mit Aufklärung, Prävention und Strafverfolgung reagieren.
Für die Studie wurden unter anderem Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Ausländerstatistik und von Unicef ausgewertet. Die meisten Betroffenen leben demnach in Großstädten wie Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln oder München.
Bei der Genitalverstümmelung, die in manchen Ländern als wichtiges Element beim Übergang vom Mädchen zur Frau gilt, wird die Klitoris teilweise oder vollständig entfernt. Die Gründe sind religiöser und kultureller Natur. Betroffen sind nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweit rund 200 Millionen Frauen und Mädchen. Die Opfer leiden unter einer Reihe von gesundheitlichen Folgen wie Blutungen und Schmerzen beim Urinieren, extremen Schmerzen beim Sex, tödlichen Komplikationen beim Gebären und schweren seelischen Traumata.
Strafbar in Deutschland
Bis zu 5.000 in Deutschland lebende Mädchen sind laut der Studie von einer Beschneidung bedroht. Nach deutschem Recht ist Genitalverstümmelung auch strafbar, wenn sie bei in Deutschland lebenden Mädchen und Frauen im Ausland durchgeführt wird.
Mit einer Ende 2016 beschlossenen Gesetzesänderung will die Bundesregierung sogenannte Ferienbeschneidungen verhindern. Dabei reisen Familien in ihre Herkunftsländer, um dort an den Mädchen eine Beschneidung vornehmen zu lassen. In solchen Fällen sieht das Gesetz nun einen Passentzug für denjenigen vor, der mit jungen Frauen zu diesem Zweck ins Ausland reisen will.
(fwa/tj)