Auch Briten und Franzosen nutzen die Rechtslage der Schweiz, um ihrem Leben ein Ende zu setzen. Möglich macht das ein Passus im Schweizer Strafgesetzbuch, der besagt, dass Suizidwilligen assistiert werden kann, solange keine selbstsüchtigen Beweggründe vorliegen.
Von Krankheit gezeichnete Suizidwillige
Menschen, die eine Sterbehilfeorganisation in der Schweiz aufsuchen, sind meist schwer krank. Von neurologischen Krankheiten über Krebs bis hin zu Parkinson. Die Pilotstudie zeigt, dass vor allem die Organisation Dignitas einen Zulauf von Ausländern erfährt, da hier kein Schweizer Pass oder ein Schweizer Wohnsitz nachgewiesen werden muss, um Sterbehilfe zu bekommen.
Ein Diskussionspunkt, der auch in Deutschland auf der Agenda steht, ist die rechtliche Grundlage in den Herkunftsländern dieser Suizidwilligen. Der Deutsche Bundestag will das Thema nach der Sommerpause im Plenum diskutieren.
Den gesamten Beitrag zum Sterbehilfe-Tourismus in die Schweiz können Sie mindestens noch fünf Monate in unserem Audio-on-Demand-Bereich nachhören.