Gibt es mehr Interessenten für einen Master-Studienplatz als Angebote, wird eigentlich nach der Note des Bachelor-Abschlusses ausgewählt. Uneigentlich aber hatte das Verwaltungsgericht im Mai die Zulassungsregeln für das Master-Fach BWL an der Uni Potsdam für fehlerhaft erklärt und damit aufgehoben; bereits zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren.
Andreas Musil, Jurist und Vizepräsident für Lehre und Studium sagt, für eine Bestenauswahl fehlte die Rechtsgrundlage:
"Hierfür hätte man allerdings im Fach eine eigene Zulassungsordnung erlassen müssen, das ist nicht geschehen. Man hatte sich auf die Rahmenzulassungsordnung der Universität verlassen und diese Rahmenzulassungsordnung enthält aber nur nach Auffassung des Gerichts 'ausfüllungsbedürftige Grundsätze', die nicht ausreichen, um so eine Bestenauslese durchzuführen."
Das Schicksal mag mancher als schweres Los empfinden, das Studium manchmal auch; aber eine Auswahl per Los? Die Reaktionen reichen von ungläubigem Staunen bis zu herber Kritik:
"So was find ich bescheuert, um das mal krass zu sagen jetze." - "Verlosen? Was soll man dazu sagen? Eigentlich sollte es nach Leistung gehen, aber dann ist es Sache der Politik, da irgendetwas zu machen." - "Warum soll ich so was verlosen? Ich hab eine Ausbildung gemacht, bei mir ging es damals nach Leistung, und genauso sehe ich das beim Studium!"
Erfolgreiche Klagen gegen eine Master-Zulassungsbeschränkung gab es auch schon an anderen Universitäten, zum Beispiel in Münster oder an der Uni Duisburg-Essen.
Das Fach Betriebswirtschaftslehre an der Universität Potsdam ist begehrt als Master-Studiengang: Auf 45 Plätze für das Wintersemester kamen 600 Bewerbungen. Ähnliche Verhältnisse in zwei weiteren Fächern: Europäische Medienwissenschaft und Computational Sciences. Das Losverfahren wurde elektronisch durchgeführt und protokolliert, wie bei den Lottozahlen.
"Genau. Da werden dann in der Tat alle Bewerber gleichrangig in einen Topf geworfen und unter Aufsicht von unabhängigen Personen werden dann diese nacheinander gezogen und in eine Liste eingetragen. Es ist also wirklich sehr banal. Und dementsprechend auch sehr gefühlt ungerecht. Weil die Leute natürlich sagen: 'Also - das ist ja nur noch Lottofee'. Aber ich sag noch mal: Ich hab keine andere rechtliche Handhabe, betone aber: Dadurch ist das Verfahren auch rechtmäßig gewesen, auch wenn es schwer fällt, das einzusehen."
Die Fakultät bedaure die Entwicklungen zutiefst, steht auf der Internetseite.
Hätte man das Desaster nicht höheren Ortes voraussehen können?
'Wir sind nicht zuständig, die Regelungen der einzelnen Fakultäten sind Angelegenheit der einzelnen Universitäten', erklärt das Wissenschaftsministerium.
"Das ist natürlich nicht besonders schön, aber im Moment so passiert","
sagt Ministerin Sabine Kunst. Ihre Mundwinkel gehen – auf das Losverfahren angesprochen – leicht amüsiert nach oben.
""Es ist wichtig, dass es sichere Bedingungen gibt, unter denen auch eine Zulassung zum Master erfolgt. Und wir haben ja nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz nur dann noch einen eingeschränkten Zugang zu Masterstudienplätzen, wenn sich aus den Fachansprüchen eine Anforderung ergibt, die Studierende unbedingt erfüllen müssen. Also wenn man eine spezielle Sprache studieren will, muss man Grundkenntnisse in der Sprache haben. Wenn man im Master weiter machen will."
Generell aber, beeilt sie sich dann zu sagen, gebe es in Brandenburg eigentlich keine Schwierigkeiten beim Übergang vom Bachelor zum Master:
"In Brandenburg haben wir konkret ungefähr halb so viele Masterstudienplätze wie Bachelorstudienplätze. Dabei muss man allerdings berücksichtigen, dass die Struktur in Brandenburg auch besonders ist, also wir haben drei Universitäten und viele Fachhochschulen, die nicht in allen Studiengängen natürlich auch ein Master-Angebot haben. Insofern darf man nicht daraus schlussfolgern, dass nur 50 Prozent der Bachelorabsolventen einen Masterstudienplatz kriegen können."
Der Fachbereich BWL hat nun eine neue Zugangs- und Zulassungsordnung für das Masterstudium mit einer Bestenauswahl entwickelt, die noch Ende September durch den Senat muss. Zum nächsten Auswahlverfahren für das Sommersemester 2014 soll sie in Kraft sein.
Andreas Musil, Jurist und Vizepräsident für Lehre und Studium sagt, für eine Bestenauswahl fehlte die Rechtsgrundlage:
"Hierfür hätte man allerdings im Fach eine eigene Zulassungsordnung erlassen müssen, das ist nicht geschehen. Man hatte sich auf die Rahmenzulassungsordnung der Universität verlassen und diese Rahmenzulassungsordnung enthält aber nur nach Auffassung des Gerichts 'ausfüllungsbedürftige Grundsätze', die nicht ausreichen, um so eine Bestenauslese durchzuführen."
Das Schicksal mag mancher als schweres Los empfinden, das Studium manchmal auch; aber eine Auswahl per Los? Die Reaktionen reichen von ungläubigem Staunen bis zu herber Kritik:
"So was find ich bescheuert, um das mal krass zu sagen jetze." - "Verlosen? Was soll man dazu sagen? Eigentlich sollte es nach Leistung gehen, aber dann ist es Sache der Politik, da irgendetwas zu machen." - "Warum soll ich so was verlosen? Ich hab eine Ausbildung gemacht, bei mir ging es damals nach Leistung, und genauso sehe ich das beim Studium!"
Erfolgreiche Klagen gegen eine Master-Zulassungsbeschränkung gab es auch schon an anderen Universitäten, zum Beispiel in Münster oder an der Uni Duisburg-Essen.
Das Fach Betriebswirtschaftslehre an der Universität Potsdam ist begehrt als Master-Studiengang: Auf 45 Plätze für das Wintersemester kamen 600 Bewerbungen. Ähnliche Verhältnisse in zwei weiteren Fächern: Europäische Medienwissenschaft und Computational Sciences. Das Losverfahren wurde elektronisch durchgeführt und protokolliert, wie bei den Lottozahlen.
"Genau. Da werden dann in der Tat alle Bewerber gleichrangig in einen Topf geworfen und unter Aufsicht von unabhängigen Personen werden dann diese nacheinander gezogen und in eine Liste eingetragen. Es ist also wirklich sehr banal. Und dementsprechend auch sehr gefühlt ungerecht. Weil die Leute natürlich sagen: 'Also - das ist ja nur noch Lottofee'. Aber ich sag noch mal: Ich hab keine andere rechtliche Handhabe, betone aber: Dadurch ist das Verfahren auch rechtmäßig gewesen, auch wenn es schwer fällt, das einzusehen."
Die Fakultät bedaure die Entwicklungen zutiefst, steht auf der Internetseite.
Hätte man das Desaster nicht höheren Ortes voraussehen können?
'Wir sind nicht zuständig, die Regelungen der einzelnen Fakultäten sind Angelegenheit der einzelnen Universitäten', erklärt das Wissenschaftsministerium.
"Das ist natürlich nicht besonders schön, aber im Moment so passiert","
sagt Ministerin Sabine Kunst. Ihre Mundwinkel gehen – auf das Losverfahren angesprochen – leicht amüsiert nach oben.
""Es ist wichtig, dass es sichere Bedingungen gibt, unter denen auch eine Zulassung zum Master erfolgt. Und wir haben ja nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz nur dann noch einen eingeschränkten Zugang zu Masterstudienplätzen, wenn sich aus den Fachansprüchen eine Anforderung ergibt, die Studierende unbedingt erfüllen müssen. Also wenn man eine spezielle Sprache studieren will, muss man Grundkenntnisse in der Sprache haben. Wenn man im Master weiter machen will."
Generell aber, beeilt sie sich dann zu sagen, gebe es in Brandenburg eigentlich keine Schwierigkeiten beim Übergang vom Bachelor zum Master:
"In Brandenburg haben wir konkret ungefähr halb so viele Masterstudienplätze wie Bachelorstudienplätze. Dabei muss man allerdings berücksichtigen, dass die Struktur in Brandenburg auch besonders ist, also wir haben drei Universitäten und viele Fachhochschulen, die nicht in allen Studiengängen natürlich auch ein Master-Angebot haben. Insofern darf man nicht daraus schlussfolgern, dass nur 50 Prozent der Bachelorabsolventen einen Masterstudienplatz kriegen können."
Der Fachbereich BWL hat nun eine neue Zugangs- und Zulassungsordnung für das Masterstudium mit einer Bestenauswahl entwickelt, die noch Ende September durch den Senat muss. Zum nächsten Auswahlverfahren für das Sommersemester 2014 soll sie in Kraft sein.