Behagliche Wärme. Ein Hauch von Gemütlichkeit an kalten Winterabenden am offenen Kamin. Und genau der wird jetzt zu bestimmten Zeiten verboten – im Stadtgebiet von Stuttgart.
Das Kaminverbot gilt nur während des "Feinstaubalarms"
"Wir haben eine Verordnung gemacht, die regelt, dass an diesen Tagen mit hohen Schadstoffwerten in der Luft der Betrieb sogenannter Komfortkamine untersagt ist."
Erklärt Edgar Neumann, Sprecher des für die Luftreinhaltung zuständigen baden-württembergischen Verkehrsministeriums. Das Kaminverbot gilt nur während des sogenannten Feinstaubalarms, und es erstreckt sich ausschließlich auf das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart – kein Wunder: Dort werden seit Jahren wegen der Lage der Stadt in einem Talkessel die bundesweit höchsten Feinstaubwerte gemessen. Betroffen von dem Verbot sind sogenannte Komfort-Kamine, die der Gemütlichkeit wegen in der Regel mit Holzscheiten betrieben werden.
Nicht alle Kamine fallen unter das Verbot
"Die praktisch ergänzend da sind, also offene Kamine, Kaminöfen, Schwedenöfen, was auch immer."
Ist ein Kamin die einzige Heizquelle in einer Wohnung, bleibt er von dem Verbot ausgenommen, ebenso so genannte "Einzelbefeuerungsanlagen" mit festen Brennstoffen, die die Anforderungen nach dem "Erneuerbaren-Wärme-Gesetz" erfüllen.
"Es ist zum ersten Mal in der Bundesrepublik Deutschland, dass eine Landesregierung eigentlich die Komfortkamine näher in den Blick nimmt." Freut sich Klaus-Peter Gussfeld vom BUND-Landesverband Baden-Württemberg. Denn das, was ausgerechnet aus jenen Kaminen nach außen dringt, die eigentlich für Behaglichkeit und Wohlbefinden stehen, sei bislang unterschätzt worden:
"Die Komfortkamine wurden in der Vergangenheit sträflich unterschätzt. Und man glaubt es kaum. Aber wenn man sich die Zahlen der Feinstaubemissionen anschaut, muss man feststellen, dass landesweit und auch an der Station Neckartor in Stuttgart die Feinstaub-Emissionen durch Komfortkamine direkt hinter dem Straßenverkehr stehen."
Und das lässt sich an Zahlen festmachen: Der Straßenverkehr erzeugt knapp die Hälfte der Feinstäube. "Und die Komfortkamine ungefähr einen Anteil von 22 Prozent."
Kritik am Verbot
Hier habe dringend Handlungsbedarf bestanden, dem die grün-schwarze Landesregierung jetzt nachgekommen sei. Doch es gibt bereits erste Kritik an dem Verbot: Und die kommt zuallererst – wen wundert’s - von den Betreibern solcher Komfortkamine selbst.
"Wenn ich meinen Kamin in Stuttgart anmach‘, dann kommt der Dreck in Stuttgart runter. Und wenn die Stuttgarter anmachen, weiß niemand, ob der Dreck in Stuttgart runter kommt, in Ludwigsburg oder Ditzingen."
Will heißen: Die Feinstaub-Emissionen aus Komfortkaminen pflegen sich eher selten an starre Verwaltungsgrenzen zu halten. Das Kamin-Befeuerungsverbot erstreckt sich aber ausschließlich auf das Stadtgebiet von Stuttgart. Hinzu kommt ein Weiteres, nachzulesen im Kleingedruckten: Von dem Feinstaub-Verbot grundsätzlich ausgenommen bleiben Kamine, die ab dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden. Die seien so modern, dass sich die Feinstaub-Emissionen ohnehin in engen Grenzen halten. Schön wär’s, wenn’s so wär, kritisiert Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe:
"Statt eben darauf zu dringen, dass nur Kaminöfen zukünftig angeheizt werden dürfen, die einen Partikelfilter im Ofen oder im Kamin verbaut haben, dürfen alle bis zu zwei Jahre alten bestehenden und zukünftig verbauenden Kamine weiter betrieben werden, egal, ob sie eine Abgasreinigung haben oder auch nicht. Das ist ein Armutszeugnis."
Verbot solle für den ganzen Winter gelten, fordern Naturschützer
Edgar Neumann vom baden-württembergischen Verkehrsministerium bestätigt zwar diese Ausnahme, hält sie aber für vertretbar:
"Unsere alten Öfen stoßen deutlich mehr Feinstaub aus als die neueren. Und von daher muss man da auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit wahren. Das haben wir ja auch getan. Und ein Großteil dieser Öfen ist ja vor 2015 eingebaut worden. Und für die gilt das Verbot."
Der BUND Baden-Württemberg bringt allerdings einen weiteren Einwand vor: Dass das Verbot nur an den Tagen gelten soll, an denen Feinstaubalarm herrscht, will BUND-Fachmann Klaus-Peter Gussfeld nicht in den Kopf. Denn gerade offene Kamine trügen ja direkt dazu bei, dass die entsprechenden Grenzwerte überschritten werden.
"Wir hätten es lieber gesehen, wenn diese Verbote generell im gesamten Winterhalbjahr gegolten hätten."